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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

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Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6243-0001#2022/0003-1401 4.0035) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die am 12. Mai 2023 mit Luxemburg unterzeichnete Vereinbarung über Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Verbringens von Rindern bei der Grenzbeweidung zwischen Deutschland und Luxemburg.

Gerne können Sie diese Ihren Mitgliedern weiterleiten.

Die Vereinbarung ist außerdem auch auf unserer Homepage unter folgendem Link einsehbar: mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/ausnahmen-beim-verbringen

Vielen Dank.

 

Özdemir: Unsere Bemühungen zeigen Wirkung

Lieferungen von deutschem Schweinefleisch in die Republik Korea (Südkorea) sind nach einer zweieinhalbjährigen Sperre in Folge der ersten Nachweise der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland ab sofort wieder möglich. Die ersten drei deutschen Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe wurden durch die koreanischen Behörden wieder für den Export nach Südkorea zugelassen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte sich intensiv um den Abschluss einer Regionalisierungsvereinbarung bemüht, um den Handel aus den nicht betroffenen Regionen Deutschlands wieder aufnehmen zu können.

Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: Unsere Bemühungen für die Aufhebung der Sperre für Lieferungen von deutschem Schweinefleisch nach Korea zeigen Wirkung! Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, klarzumachen, dass wir in Deutschland funktionierende Schutzmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest geschaffen haben. Wir arbeiten daran, dass auch Sperren weiterer Drittländer gegenüber deutschem Schweinefleisch aufgehoben werden, das gilt vor allem mit Blick auf China und dafür werden wir jede Gelegenheit nutzen. Die Afrikanische Schweinepest und die folgenden Restriktionen haben unseren Schweinehaltern einen herben Schlag versetzt – und das in einer Zeit, in der viele Betriebe bereits seit Jahren durch weitere existentielle Herausforderungen und damit einhergehende Strukturbrüche gefordert sind.

Ein wesentlicher Absatzmarkt im asiatischen Raum ist damit für deutsches Schweinefleisch wieder geöffnet. Noch 2019 führte die Republik Korea aus Deutschland rund 106.000 Tonnen Schweinefleisch ein, darunter etwa 41.000 Tonnen Schweinebauch. Mit knapp 298 Millionen Euro war Korea in diesem Jahr unter den Drittstaaten das zweitgrößte Abnehmerland für Schweinefleisch aus Deutschland.

Hintergrund:

Aufgrund der schwierigen Verhandlungsposition wegen anhaltender Ausbrüche, ab Juli 2021 vereinzelt auch bei Hausschweinen, und der ablehnenden Haltung der koreanischen Schweinefleischerzeuger haben sich die Verhandlungen für ein Regionalisierungsabkommen sehr aufwändig und langwierig gestaltet. Mit Unterstützung der EU-Kommission, die sich ebenfalls für die Anerkennung der Regionalisierungsmaßnahmen der gesamten EU gegenüber Korea eingesetzt hat, konnte bereits im letzten September mit der formalen Anerkennung der Regionalisierung seitens Koreas ein Meilenstein erreicht werden.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 61/2023 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns über den Landesmarktverband für Vieh und Fleisch (Gz.: 6240#2022/0001-1401 4.004) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen die mit Frankreich am 13. März 2023 unterzeichnete Vereinbarung über erleichterte Bedingungen für das Verbringen von Equiden zwischen Frankreich und Deutschland in Grenznähe zur Kenntnis.

Diese Informationen sind außerdem auch auf unserer Homepage unter folgendem Link: mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/ausnahmen-beim-verbringen einsehbar.

Bei Fragen zum Verbringen von Equiden wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kreisverwaltungen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen


Im Auftrag

 

Das BMEL hat uns soeben wie folgt mitgeteilt:

Werte Damen und Herren,
ich verweise auf mein Schreiben vom 29.04.2022 (gl. AZ), in dem ich Sie darüber informiert habe, dass GBR beabsichtigt, ein Target Operating Model zu veröffentlichen, in dem über die Neugestaltung der Grenzeinfuhrkontrollen informiert wird.
Der Entwurf eines neuen Border Target Operating Model wurde nunmehr durch DEFRA zur Kommentierung veröffentlicht:


Das Schreiben finden Sie im Bereich Interna.

 

Die BLE teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie auf die veröffentlichte Ausschreibung Kaltlagerung von Rindfleisch Teilstücken für die Intervention aufmerksam machen.

Sie finden die oben genannten Bekanntmachung sowie alle Vergabeunterlagen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?3&id=510210

Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax (030 / 18 10 68 45-33 79) an folgende Kontaktperson zu richten:

Frau Hoffmann, Referat 214

E-Mail

Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten!

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

 

 

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Anerkennung der Freiheit von Blauzungenkrankheit durch EU-Kommission wird für Sommer 2023 erwartet

Die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier sind derzeit das letzte noch verbliebene Restriktionsgebiet für die Blauzungenkrankheit (BTV) in Deutschland. Rheinland-Pfalz strebt deshalb an, wieder frei von der BTV bei Rindern, Schafen und Ziegen zu werden. Der jüngste Virus-Nachweis erfolgte im Februar 2021 bei einem Rind. Zwischen dem letzten BTV-Nachweis und der Aufhebung der Restriktionen müssen nach EU-Recht mindestens 24 Monate vergangen sein.

Rheinland-Pfalz hat deshalb im Februar 2023 den Antrag auf Anerkennung der Freiheit von der Blauzungenkrankheit bei der EU-Kommission gestellt, mit einer Anerkennung wird im Sommer 2023 gerechnet. Damit würden alle Handelsrestriktionen durch die Europäische Union aufgehoben.

Die Impfung ist das effektivste Mittel zum Schutz der Tiere und zur Bekämpfung der Tierseuche, erklärte Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz. Daher werden in einem Gürtel entlang der nicht BTV-freien Nachbarmitgliedstaaten (Frankreich, Luxemburg, Belgien) die Impfstoffkosten von Land und Tierseuchenkasse weiterhin mit höheren Zuschüssen unterstützt: In Gebieten mit gesteigertem BTV-Eintragsrisiko (Zone 1 auf der Karte) beträgt die Impfstoffkosten-Beihilfe weiterhin für Rinder 3,50 Euro sowie für kleine Wiederkäuer (Schafe und Ziegen) 2,50 Euro pro Impfung. Im restlichen Landesgebiet (Zone 2 auf der Karte) bleibt es bei der bisherigen Impfstoffkosten-Beihilfe für Rinder in Höhe von 1,50 Euro und 1,00 Euro für Schafe und Ziegen.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2022/0001) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Februar 2023 erfüllt Rheinland-Pfalz die Bedingungen zur Anerkennung der Blauzungen-Freiheit. Unser diesbezüglich Antrag wurde am 28.02.2023 an die EU-Kommission geschickt. Wann genau mit der Genehmigung durch die EU-Kommission gerechnet werden kann ist schwer vorhersagbar, ich vermute Juli 2023, mit etwas Glück ein bisschen früher. Die Aufhebung der Blauzungen-Restriktionsgebiete gilt erst, wenn das Gebiet als frei in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 (Anhang VIII Teil I) gelistet wird. Sobald diese veröffentlicht wird, werden wir Sie informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Das MKUEM hat uns die vorläufige Entgeltliste Tierkörperbeseitigung 2023 übermittelt.

Diese sowie unser Schreiben an das Ministerium finden Sie im Bereich Interna.

 

Das BMEL teilt soeben wir folgt mit (TERMINHINWEIS BMEL 02/23:):

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, wird am kommenden Montag zum Agrarrat nach Brüssel reisen – dem ersten Treffen der EU‑Agrarministerinnen und -minister im neuen Jahr.

Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Überarbeitung der EU‑Rechtsvorschriften für Tiertransporte. Die Europäische Kommission hat angekündigt, ihren Vorschlag in diesem Jahr vorzulegen. Dazu erklärt Bundesminister Özdemir: Wir können nicht länger zusehen, wie Tiere auf langen Transporten leiden oder qualvoll sterben. National haben wir Tiertransporte in Länder außerhalb der EU soweit begrenzt, wie wir das selbst können. Aber es ist keinem Tier geholfen, wenn sie in andere Mitgliedstaaten gebracht werden, um sie von dort aus weiter zu transportieren. Wir brauchen dringend europaweit einheitliche Regelungen – diese Lücke beim Tierschutz muss geschlossen werden. Deutschland setzt sich bei den Beratungen auf EU-Ebene für ambitionierte Neuregelungen ein, die ein hohes Tierschutzniveau sicherstellen.

Bundesminister Özdemir wird im Rat zudem über die Ergebnisse der 15. Berliner Agrarministerkonferenz berichten. Vergangenen Samstag haben in Berlin rund 80 internationale Delegationen beraten, wie das Recht auf angemessene Nahrung umgesetzt werden kann. Noch nie mussten dazu so viele, sich überlagernde Krisen gleichzeitig gelöst werden. Deshalb müssen wir die landwirtschaftliche Entwicklung weltweit stärken, wir brauchen einen Fokus auf langfristige Lösungen. Getreidesilos bauen statt Getreidesäcke schicken – darum muss es gehen, so Özdemir. In ihrer Abschlusserklärung haben sich die Agrarministerinnen und ‑minister verpflichtet, nachhaltige, inklusive und krisenfeste Ernährungssysteme zu fördern.

Die neue schwedische Ratspräsidentschaft wird im Rat ihr Arbeitsprogramm für die erste Jahreshälfte präsentieren. Özdemir: Wir werden Schweden nach Kräften unterstützen, die europäische Land- und Forstwirtschaft nachhaltiger und krisenresistenter zu machen. Ich freue mich, dass sich Schweden vorgenommen hat, die Verhandlungen zur Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln voranzubringen. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, eine Einigung zeitnah hinzubekommen. Landwirtschaftliche Praxis muss gleichermaßen einer nachhaltigen, krisenresilienten Landwirtschaft und Schutz der Ökosysteme dienen.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Im Amtsblatt der EU wurde heute die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/150 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2023 zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status seuchenfrei für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen veröffentlicht.

Hierin heißt es:

(13) Hinsichtlich der Infektion mit BTV hat Deutschland der Kommission Informationen übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen für die Anerkennung des Status seuchenfrei in Bezug auf BTV im gesamten Bundesland Saarland und in bestimmten Teilen des Bundeslands Rheinland-Pfalz erfüllt sind. Die Bewertung der Kommission hat ergeben, dass der Antrag die in Teil II Kapitel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 festgelegten Kriterien für die Gewährung des Status seuchenfrei in Bezug auf BTV erfüllt. Daher sollte diese Zone in Anhang VIII Teil I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 mit dem Status seuchenfrei" in Bezug auf die Infektion mit BTV aufgenommen werden.

Anhang VIII Teil I wird wie folgt geändert:

a) Der Eintrag für Deutschland erhält folgende Fassung:

Weiter im Bereich Interna.

Nach Artikel 2 tritt diese Verordnung … am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nach Mitteilung des MKUEM ist das am Donnerstag, 26. Januar 2023.

Die Verordnung und die Mail des MKUEM können im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 
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Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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