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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Minister Peter Hauk MdL: Aufgrund des hohen Tiergesundheitsniveaus im Land können Kontrolluntersuchungen von Rindern auf IBR/IPV reduziert werden

Das EU-Tiergesundheitsrecht Animal Health Law (AHL) hat die bisherigen nationalen Regelungen zur Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen abgelöst. Da Baden-Württemberg bereits seit dem 30. September 2015 als Zone mit dem Status ,seuchenfrei‘ in Bezug auf IBR/IPV anerkannt ist, müssen zukünftig die Kontrolluntersuchungen nicht mehr bei allen über 24 Monate alten Rindern im Abstand von maximal 12 Monaten durchgeführt werden. Der Zeitraum der bisher jährlich durchzuführenden Blutentnahmen in Mutterkuhbetrieben und auch in Aufzuchtbetrieben, die Rinder zur weiteren Nutzung in andere Betriebe abgeben, kann aufgrund des hohen Tiergesundheitsniveaus in Baden-Württemberg auf drei Jahre verlängert werden und in Form einer repräsentativen Stichprobenuntersuchung durchgeführt werden. Das entlastet viele rinderhaltenden Betriebe und senkt die bürokratischen Auflagen für die Landwirtschaft sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (16. April) in Stuttgart.

 

Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) hat gestern dem Antrag Deutschlands auf die Anerkennung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit auch für die Containment Zone auf dem Gebiet Brandenburgs und Berlins auf entsprochen.

Damit ist gleichzeitig der WOAH-Status MKS-frei ohne Impfung für ganz Deutschland seit gestern wiedereingesetzt.

Die Bekanntgabe der WOAH über die Anerkennung des MKS-Freiheitsstatus für ganz Deutschland ist eine offizielle Bestätigung von Deutschlands erfolgreicher Eingrenzung der Maul- und Klauenseuche und der geleisteten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen.

Diese wird zeitnah auf der WOAH-Homepage bekannt geben.

 

AKTUALISIERUNG 16. April 2025:

Das Schreiben des BMEL vom 14. April 2025 und das Schreiben des BMEL bezüglich der Exportzertifizierungen vom 16. April 2025 können im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Beigefügte deutsche Übersetzung des Briefs des polnischen CVO bezüglich des vorübergehenden Verkehrsmanagements aufgrund der Maul- und Klauenseuche übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Bekanntmachung der nach der Viehverkehrsverordnung zugelassenen Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen mit Stand vom 22. Januar 2025 im Bundesgesetzblatt vom 3. April 2025 veröffentlicht.

Dieses kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

 

Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer möglicherweise missverständlichen Formulierung in der Mitteilung des serbischen Veterinärdienstes bezüglich des Umgangs mit der Wiedererlangung des MKS-Freiheitsstatus, kann die Anerkennung der Regionalisierung - entgegen dem Wortlaut des beigefügten Schreibens - noch nicht bestätigt werden.

Die Deutsche Botschaft in Belgrad bemüht sich um kurzfristige Klärung.

 

Die UECBV teilt uns soeben wie folgt mit:

 

Please note that the Ministry of Agriculture of Slovakia has issued an Emergencies Measures Memorandum early this afternoon.

 

Three outbreaks of Foot-and-mouth disease have been confirmed near the border with Hungary today.

 

This is the first occurrence of the disease since 1974.

 

Among the measures applied, the following prohibitions have been set for:

 

  1. any movement of cattle, sheep, goats, pigs and other livestock, including farmed game (also referred to as 'susceptible animals'), other than necessary transport within the same holding. This prohibition also applies to any movement of susceptible animals from other States into the Slovak Republic and from the territory of the Slovak Republic into other States;
  2. international transport or transit of cattle, sheep, goats, pigs and other livestock through the territory of the districts of Komárno and Dunajská Streda. In the case of the other districts, international transport with loading and unloading outside the territory of the Slovak Republic is possible only without stopping and unloading on the territory of the Slovak Republic, with priority being given to the main road routes;
  3. any movement of animals through the border crossings Čunovo - Rajka, Medved'ov - Vámosszabadi, Komárno - Komárom and Štúrovo - Esztergom;
  4. the organisation of all mass events, fairs, exhibitions and fairs of cattle, sheep, goats and pigs and other livestock;
  5. the entry of unauthorised persons into cattle, sheep, goat, pig and other livestock holdings, including farmed game.

 

Please see the details in the document in attachment (machine translation).

 

At this point there are no more details on the serotype of the virus detected.

 

We will keep you updated.

 

 

Das MKUEM Rheinland-Pfalz teilt uns wie folgt (Gz.: 6230-0004#2025/0001) mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Sie über die heutige sehr erfreuliche Mitteilung des BMEL informieren, dass die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) dem Antrag Deutschlands auf Einrichtung der Containment Zone auf dem Gebiet Brandenburgs und Berlins entsprochen und die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/323 eingerichtete zusätzliche Sperrzone als Containment Zone anerkannt hat.

Damit ist gleichzeitig der WOAH-Status MKS-frei ohne Impfung für das außerhalb dieser zusätzlichen Sperrzone liegende Gebiet Deutschlands ab dem 12.03.2025 wiedereingesetzt.

Die Containment Zone gemäß WOAH entspricht dem im Durchführungsbeschluss (EU) 2025/323 in Artikel 2 genannten und Anhang II aufgeführten Gebiet.

Die Bekanntgabe der WOAH über die Anerkennung der Containment Zone ist eine offizielle Bestätigung von Deutschlands erfolgreicher Eingrenzung der Maul- und Klauenseuche und der geleisteten Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen. Mit dieser Anerkennung erfolgt außerdem die Wiedereinsetzung des MKS Freiheitsstatus bei der WOAH für den Rest Deutschlands.

Dies ist bereits auf der WOAH-Homepage bekannt geben.

Mit Blick auf den eingeschränkten Drittlandexport von Agrarprodukten stellt die Einrichtung der Containment Zone durch WOAH eine wichtige Voraussetzung für weitere Verhandlungen dar.

Die Beantragung der Wiedererlangung der MKS-Freiheit auch für das Gebiet der Containment Zone bei der WOAH ist frühestens nach dem 11. April 2025 möglich und daher bereits in Vorbereitung.

Hier finden Sie auch die entsprechende BMEL-Pressemitteilung

www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/023-mks-freiheitsstatus.html

Aktuell ist Ungarn von einem MKS-Ausbruch in einem großen Bestand mit Milchkühen im Komitat Györ-Moson-Sopron betroffen, Sofortmaßnahmen sind im Durchführungsbeschluss (EU) 2025/496 der Kommission vom 11. März 2025 aufgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Erfolgreiche Seuchenbekämpfung: Deutschland gewinnt MKS-Freiheitsstatus zurück

Weltorganisation für Tiergesundheit bestätigt Einrichtung einer Containment Zone – Bundesminister Özdemir: Deutliches Zeichen an unsere Handelspartner

 

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) hat für den allergrößten Teil Deutschlands den Status Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung ab heute (12.03.2025) wiedereingesetzt. Grundlage war ein Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Einrichtung einer sogenannten Containment Zone, dem die WOAH jetzt zugestimmt hat. Ausgenommen von dem Status ist nun lediglich noch das Gebiet der Containment Zone, für dieses gelten die Aussetzung des MKS-Freiheitsstatus und die Durchführung bestimmter MKS-Bekämpfungsmaßnahmen mindestens noch bis zum 11. April 2025 fort.

 

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: "Fast ganz Deutschland ist laut der Weltorganisation für Tiergesundheit wieder MKS-frei, das haben wir nun schwarz auf weiß. Der wiedererlangte Freiheitsstatus schickt ein deutliches Zeichen an unsere Handelspartner. Die offizielle Bestätigung der WOAH ist eine entscheidende Grundlage für unsere Gespräche mit Drittländern und nützt dem Export. Ich bin zuversichtlich, dass sich unsere Handelsbeziehungen bei den betroffenen Produkten unserer Landwirtschaft in aller Welt schnell normalisieren und unsere Betriebe bald wieder in ihre gewohnten Absatzmärkte liefern können.

 
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Was wäre eigentlich, wenn wir einmal auf diejenigen hören würden, die täglich mit Tieren umgehen? Im Dunstkreis wichtiger Brüsseler Entscheidungsträger klingt diese Frage geradezu despektierlich. Und doch hat die Intergroup Sustainable Livestock (Europäische Intergroup Nachhaltige Tierhaltung) sie gestellt und gemeinsam mit Experten aus ganz Europa nach Antworten gesucht.

Am 5. März 2025 fand die erste Sitzung der Intergroup Sustainable Livestock unter Vorsitz und auf Einladung des Europaabgeordneten Benoît Cassart im Europäischen Parlament in Brüssel statt. Im Mittelpunkt stand der Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Transportverordnung. Ein wichtiges Thema, da die vorgeschlagenen Änderungen große Auswirkungen auf den Sektor hätten, sollten diese umgesetzt werden.

Neben vielen Praktikern und Experten erhielt auch der Präsident des Deutschen Vieh- und Fleischhandelsbundes e. V. und Vizepräsident der UECBV, Heinz Osterloh, die Gelegenheit über die Erfahrungen mit Tiertransporten zu berichten.

Osterloh fand deutliche Worte. Viehtransporte verursachen keine Probleme, wenn sie sachgerecht und gesetzeskonform durchgeführt werden. Wir haben dafür die passenden Regeln.

DIE VFZ HANDELSZEITUNG VIEH UND FLEISCH berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über das Ereignis….

Der Bericht kann nachfolgend gelesen und bei der Bundesgeschäftsstelle per Mail angefordert werden.

 
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Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
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Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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