Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns...
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS

Katrin Eder: Die Gefahr ist weiterhin groß, die Afrikanische Schweinepest einzuschleppen

Umweltministerium warnt davor, Lebensmittel von Tieren aus dem Ausland mitzubringen – Speisereste nicht in der Landschaft entsorgen – Erreger der ASP ist extrem widerstandsfähig

Es besteht weiterhin eine hohe Gefahr, die Afrikanische Schweinepest in bislang nicht betroffene Regionen in Deutschland einzuschleppen, wie der aktuelle Ausbruch der Tierseuche in Schweden zeigt, erklärte Umweltministerin Katrin Eder. Die verlustreiche und bekämpfungspflichtige Tierseuche kann durch infizierte Wurst- und Fleischreste, mitgebrachte Souvenirs oder Jagdtrophäen in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulation eingeschleppt werden, Verursacher ist in der Regel der Mensch. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist extrem widerstandsfähig und sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig, in tiefgefrorenem Fleisch kann der Erreger sogar jahrelang überleben.

 

Das BMEL teilt uns soeben (AZ:323-35209/0001#005) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 05.09.2023 wurden erstmals seit Jahren Fälle von Blauzungenkrankheit (BT) in den Niederlanden (Region zwischen Amsterdam und Utrecht) bestätigt.

Nach aktuelleren Informationen scheint sich das Geschehen in verschiedene Richtungen - unter anderem ostwärts - weiterzuverbreiten.

Es handelt sich um den Serotyp 3 des BT-Virus, der bisher vorwiegend auf italienischen Inseln sowie in Tunesien und Israel nachgewiesen wurde.

Die Niederlande haben umgehend nach Feststellung der BT Verbringungssperren für die Betriebe verhängt und epidemiologische Ermittlungen eingeleitet.

Außerdem wurde der BTV-Freiheitsstatus vorläufig ausgesetzt.

Momentan wurden für das ganze Land Verbringungsbeschränkungen verhängt, es wurde nicht nach Region differenziert.

Tagesaktuelle Informationen zu Verbreitung der BT in den Niederlanden sind unter folgendem Link abrufbar:

www.nvwa.nl/onderwerpen/dierziekten/actuele-dierziekten-in-nederland-en-europa

Derzeit laufen Beratungen mit den Ländern zum weiteren Vorgehen im Hinblick auf Monitoring-Untersuchungen zur Früherkennung einer eventuellen Einschleppung der BT nach Deutschland.

Zudem wird ein besonderes Augenmerk auf Verbringungen von Wiederkäuern aus den Niederlanden nach Deutschland im epidemiologisch relevanten Zeitraum (die Einschleppung wird für Mitte August vermutet) gelegt.

In diesem Zusammenhang wäre es zielführend, möglichst auch die Halter von Rindern, Schafen und Ziegen über die aktuelle Entwicklung zu informieren und um eine erhöhte Aufmerksamkeit im Hinblick auf eventuelle zur BT passende klinische Symptome bei ihren Tieren zu bitten. Insofern wären wir für eine Weiterleitung dieser Informationen an Ihre Mitglieder dankbar.

Über den weiteren Fortgang halten wir Sie auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0002) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie das BMEL eben mündlich mitgeteilt hat, unterliegt das gesamte Hoheitsgebiet der Niederlande einer Verbringungssperre für Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere, also z.B. Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden und Hirschartige. Es dürfen derzeit keine Tiere aus den Niederlanden nach Deutschland oder in andere Länder verbracht werden.

In der Niederlanden (NL) wurde vor wenigen Tagen Blauzunge (BTV) vom Serotyp 3festgestellt, der Eintrag erfolgte vermutlich im August. Die Tierseuchen breitet sich dort schnell aus. Bisher gelten bereits über 40 Betriebe mit v.a. Schafen, aber auch Rindern als infiziert. Es ist davon auszugehen, dass auch deutsche Gebiete in Kürze betroffen sein werden. Die Tiere zeigen z.T. typische BTV-Symptome; wie hoch der Prozentsatz der klinisch erkrankten Tiere ist, ist derzeit noch unklar. Ein zugelassener Impfstoff existiert nicht.

Es wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

Ein Verbringen von BTV-empfänglichen Tieren aus den Niederladen ist aktuell verboten.

Bitte informieren Sie umgehend Ihre Mitglieder.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Heute wurde das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das Gesetz tritt am Tag Verkündigung in Kraft. Auf die Übergangsfristen nach § 40 erlauben wir uns hinzuweisen.

Das Gesetz kann im Bereich Interna eingesehen werden.

 

Vor knapp 2 Wochen kamen Meldungen auf, dass ab 01.08.2023 in der HIT-Datenbank für Schweine, Schafe und Ziegen nicht nur wie bisher die Zugänge, sondern auch die Abgänge gebucht werden müssen.

Nach unseren Informationen wurden bei den Vorbereitungen keine Wirtschaftsbeteiligte hinzugezogen und nunmehr kurzfristig, von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedliche Informationen herausgegeben.

Der Ausschuss des Bundesmarktverbandes für Vieh und Fleisch hat die Situation in der vergangenen Woche besprochen und als Ergebnis am 21. Juli 2023 einen Brief an Herrn Dr. Weinandy im BMEL als Moderator für die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe gesendet.

Der Brief kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

Auch die uns bekannten offiziellen ministeriellen Schreiben der Bundesländer können bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

Der DBV hat vergangene Woche in seinem BauernInfo-Fax/Mail an die Schweinehalter in Deutschland folgende Meldung veröffentlicht:

HIT-Abgangsmeldung für Schweine

Im Laufe der vergangenen Woche kam die Meldung auf, dass u.a. schweinehaltende Betriebe ab dem 01.08.2023 neben den Zugängen auch die Abgänge von Tieren an die HI-Tier-Datenbank melden müssen. Hintergrund für diese Meldung ist die VO (EU) 2016/429, welche bereits am 21.04.2021 in Kraft getreten ist und eine verbesserte Rückverfolgbarkeit im Falle einer Tierseuche sicherstellen soll.

Der DBV kritisiert deutlich, dass die Wirtschaftsbeteiligten bei diesem Prozess nicht mit einbezogen worden sind und dann auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich erst knapp zwei Wochen vor Umsetzung informiert werden. Im Ergebnis werden diejenigen Unternehmen (seien es nun Tierhalter oder insbesondere auch Viehhandelsunternehmen), die die Meldungen aus ihrer eigenen Betriebssoftware per Schnittstelle an die HIT-Datenbank durchführen, diese Meldungen nicht sofort ab 01.08.2023 vornehmen können. Denn in diesen Fällen bedarf es mehr Zeit zur Anpassung der im Unternehmen eingesetzten Software.

Darüber hinaus erwartet der DBV, dass die nun datumsgenau einzugebenden Abgänge auch in die HIT-Antibiotika-Datenbank übertragen werden können, wie das bereits jetzt für die Zugangsmeldungen möglich ist. Alles andere würde zu unnötigem Bürokratieaufwand für die Schweinehalter durch doppelte Eingaben führen.

Der DBV steht in engem Austausch mit anderen Organisationen aus der Wertschöpfungskette Schwein und wird die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf die oben aufgeführte Problematik hinweisen sowie auf Berücksichtigung und Anpassung drängen.

 

Das BMEL hat uns soeben wie folgt mitgeteilt:

Werte Damen und Herren,
ich bitte um Beachtung des anliegenden Schreibens von Herrn Abteilungsleiter 3, Herrn Prof. Dr. Dr. Markus Schick.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Das Schreiben kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 
UECBV 2023

Die diesjährige Jahrestagung des Europäischen Vieh-und Fleischhandelsbundes (U.E.C.B.V.) findet vom 25. bis 27. Oktober in Barcelona statt.

Das vorläufige Programm mit der Anmeldung kann nachfolgend heruntergeladen werden (Frühbucherrabatt bitte beachten).

Besonders hinweisen möchten wir auf die NetWorking eXpeRiencE, die wir bereits in Düsseldorf 2015 erfolgreich durchgeführt haben.

 
Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Auf der 74. Generalversammlung am 3. Juni 2023 in Reken wurde Paul Berghuis, Ibbenbüren, einstimmig zum neuen Landesvorsitzenden des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. gewählt.

Er folgt auf Wilhelm Steinbring, der nicht wieder kandidiert hatte. Steinbring wurde aufgrund seiner hervorragenden Verdienste um den Verband und seine Ziele zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes ernannt. Er gehörte dem Vorstand seit 1984 an und wurde 1995 erstmalig zum Landesvorsitzenden gewählt. Der langjährige Geschäftsführer des Verbandes Dieter Callm wurde ebenfalls aufgrund seiner hervorragenden Verdienste um den Verband und seine Ziele zum Ehrenmitglied des Verbandes ernannt. Dieter Callm gehörte dem Vorstand von 1981 bis 2000 an und war anschließend für die Haus- und Vermögensverwaltung zuständig.

Die weiteren Vorstandsmitglieder des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. Annelore Kranenburg, Markus Krümpel und Norbert Stratbücker wurden in ihren Ämtern bestätigt.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Im Amtsblatt der EU vom heutigen Tag (L 143/105) wurde die Durchführungsverordnung zur Änderung zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status seuchenfrei für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und hinsichtlich der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für bestimmte gelistete Seuchen veröffentlicht.

Deutschland erhält den Status seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV für das gesamte Hoheitsgebiet (Erwägungsgrund 15, Anhang VIII).

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, das ist am Montag, 5. Juni 2023.

Damit sind ab dem 5. Juni keine Maßnahmen in Bezug auf Blauzunge beim Verbringen aus den ehemaligen Restriktionsgebieten mehr erforderlich.

 

BMEL bereitet umfassende nationale Regelung vor

Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Verordnung zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln gebilligt. Mit der neuen Regelung wird die Angabe der Herkunft bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel auch auf nicht vorverpacktes Fleisch ausgeweitet. Das war bisher nur bei verpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch besteht bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.

Bundesminister Cem Özdemir erklärt: Wer an der Frischetheke einkauft, wird künftig verbindlich vorgeschrieben informiert, wo das Fleisch herkommt. Das ist eine gute Nachricht für unsere Landwirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn sie sollen nicht nur wissen, wie ein Tier gehalten wurde, sondern auch woher es kommt. Nur so können die Menschen eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden. Neben der Einführung einer staatlichen, verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung will ich deshalb die Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln umfassend ausweiten. Die jetzige Verordnung ist dabei nur ein erster Schritt. Leider hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung noch immer keinen Vorschlag für eine EU-weite, umfassende Herkunftskennzeichnung vorgelegt. Deshalb werden wir nun eine Regelung für Deutschland erarbeiten. Auch andere Mitgliedstaaten haben bereits nationale Regelungen getroffen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte – gerade mit kleinen und mittleren Höfen – brauchen die Chance, am Markt bestehen zu können. ‚Made in Germany‘ steht meiner Meinung nach für hohen Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen.

Die Vorschriften sehen vor, dass das angebotene Fleisch grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet wird (zum Beispiel Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland). Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat, darf die Angabe Ursprung verwendet werden (Beispiel: Ursprung: Deutschland). Der Verordnungsentwurf soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung 62/2023 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 
Suche
Anmelden
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier gehts zum...
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>