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Verbandsgeschichte Der DVFB blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück, wurde er doch bereits am 15. November 1900 von sieben regionalen Vereinen von Viehkaufleuten in Berlin gegründet.
Ursprünglich als "Verband der Viehhändler Deutschlands" ins Leben gerufen, änderte sich der Name des Verbands in "Deutscher Viehhandelsbund" und nach einer Namenserweiterung schließlich in die heutige Bezeichnung "Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund". Einigkeit macht stark Bereits die Gründungsmitglieder erkannten, daß das Gewicht eines einzelnen Betriebes bei der politischen Meinungsbildung nicht ins Gewicht fällt. "Einigkeit macht stark", ist daher das Motto des DVFB.
Aus diesem Grund übernimmt der DVFB einerseits die Interessenvertretung der Vieh- und Fleischwirtschaft auf Bundes- und Europaebene. Andererseits steht er seinen Mitgliedsbetrieben beratend zur Seite. Der DVFB war und ist damit sowohl Anlaufstelle für Ratsuchende als auch Sprachrohr der Vieh- und Fleischwirtschaft. Verbandsmitgliedschaft Als Interessenvertretung der Vieh- und Fleischwirtschaft richtet sich der DVFB in erster Linie an Unternehmen dieser Branche. Eine Mitgliedschaft steht allerdings auch Unternehmen anderer Branchen grundsätzlich offen.
Nähere Informationen über eine Mitgliedschaft im DVFB erhalten Sie in unserer Bundesgeschäftsstelle. Organisationsstruktur Neben der Bundesgeschäftsstelle mit Sitz in Bonn, kümmern sich insgesamt 10 Landesverbände um die Belange der Mitglieder.
Bundesgeschäftsstelle Nachfolgend können Sie das Organigramm der Bundesgeschäftsstelle des DVFB e. V. herunterladen.
Ein Organigramm mit den entsprechenden Durchwahlnummer finden Sie im Bereich Interna. Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.(DVFB) Adenauerallee 176 53113 Bonn Tel.: 02 28 / 28 07 93 Fax: 02 28 / 21 89 08 eMail: info(at)dvfb.org Kontakt |
Suche Mitgliederbereich BUNDESTAGUNG 2012 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION ![]() In eigener Sache: Bereich INTERNA Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff Bitte freischalten. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann. Alle sagten: ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG! Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \ Hygienepapst\im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> Hier geht's zur... |