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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Auf Betreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will die EU-Kommission die Aufhebung der niedersächsischen ASP-Sperrzonen um neun Tage auf den 5. Oktober 2022 vorverlegen. Die Korrektur soll zeitnah dem entsprechenden Ausschuss der Mitgliedsstaaten zur Bestätigung vorgelegt werden. Es bedeutet das Ende von Sperrmaßnahmen während einer grundsätzlich vorgeschriebenen 90tägigen Frist - ab der durchgeführten ersten Reinigung und Desinfektion des Seuchenbestandes. Die EU-Kommission hatte im bisherigen Durchführungsbeschluss irrtümlich die Frist bis zum 14. Oktober genannt. Auf diesen Fehler hatte das BMEL hingewiesen.

Das BMEL unterstützt in bewährter Weise engagiert die betroffenen Bundeländer bei der Erstellung der Anträge und der Darlegung der ASP-Bekämpfung gegenüber der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten mit Nachdruck. Dem Antrag auf eine Verkürzung der Frist auf weniger als 90 Tage hat die Kommission allerdings nicht zugestimmt. Die Gründe laut EU-Kommission: Mit den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in drei verschiedenen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen) sei die epidemiologische Situation in Deutschland unsicherer. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland sowie die angrenzenden Mitgliedstaaten wie Niederlande und Frankreich.

Das BMEL lotet in Abstimmung mit den betroffenen Ländern und der EU-Kommission und in Gesprächen mit der Wirtschaft darüber hinaus alle Möglichkeiten im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit aus, um die Schlachtung und Vermarktung der Schweine in den Sperrzonen zu unterstützen.

Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache, dennoch unterstützt das BMEL die betroffenen Bundesländer jederzeit unverzüglich mit Rat und Tat. Zuletzt hatte das BMEL in Brüssel dafür geworben, dass die Anstrengungen und Schutzmaßnahmen in Niedersachsen entsprechend mit einer Fristverkürzung für die Sperrzonen honoriert werden.

 
UECBV 2022

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. findet vom 19. bis 21. Oktober 2022 in Dublin statt.

Bitte buchen Sie sobald wie möglich die Hotelzimmer, da die Hotels um diese Jahreszeit sehr schnell ausgebucht sind.

Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie hier: UECBV 2022.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass alle Sitzungen am ersten Tag, die Jahreshauptversammlung und die Konferenz am zweiten Tag sowie die Besichtigung am dritten Tag in englischer Sprache stattfinden werden. Eine Übersetzung in eine andere Sprache und aus einer anderen Sprache wird nur dann angeboten, wenn mindestens 10 Teilnehmer dies beantragen: Daher unbedingt teilnehmen!

 
Blauzungenkrankheit BTV 8

Es gibt finanzielle Unterstützung bei Schutzimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit

Um einen erneuten Seucheneintrag zu verhindern, ist unverändert die flächendeckende Impfung gegen die Blauzungenkrankheit dringend erforderlich. Der am 18. Juli für Baden-Württemberg erhaltene Freiheitsstatus soll ab September langfristig durch drei Impfzonen mit unterschiedlicher finanzieller Unterstützung der freiwilligen Schutzimpfungen weiter abgesichert werden, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (1. September).

Basierend auf den zurückliegenden Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit in den Jahren 2018 und 2019 in Baden-Württemberg ist davon auszugehen, dass in Grenznähe zu Frankreich und der Schweiz auch aktuell das höchste Eintragsrisiko besteht. Durch rückläufige Impfzahlen steigt zunehmend das Risiko, eines erneuten Eintrags der Blauzungenkrankheit nach Baden-Württemberg. Um einen erneuten Ausbruch der Blauzungenkrankheit bestmöglich zu verhindern, sollte in den besonders eintragsgefährdeten Gebieten durch eine höhere Bezuschussung zu den Kosten der freiwilligen Impfungen eine möglichst hohe Impfquote erreicht werden. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen daher auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit, betonte Minister Hauk.

 
Reinhold Koller

Der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e.V. hat uns die nachfolgende Pressemitteilung übermittelt:

 

Die Grünen müssen auch in der Landwirtschafts- und Energiepolitik endlich in der Realität ankommen!

Verband übt scharfe Kritik an Landwirtschaftsminister Özdemir und Wirtschaftsminister Habeck: die Perspektiven der Agrarbranche seien noch nie so schlecht gewesen wie derzeit. Anstelle von Entlastungen drohten ständig neue Belastungen und die geplante Gasumlage verschärfe die angespannte Situation der Privathaushalte.

 
Blauzungenkrankheit BTV 8

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns (Gz.: 6230-0012#2022/0005) wie folgt mit:

Erwin Manz: Die Impfung stellt das effektivste Mittel zum Schutz der Tiere und zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit dar
Blauzungenkrankheit: Erhöhung der Impfstoffkosten-Beihilfe durch Land und Tierseuchenkasse ab dem 30. August 2022

Rheinland-Pfalz strebt an, wieder frei von der Blauzungenkrankheit (BTV) bei Rindern, Schafen und Ziegen zu werden, denn mit dem Saarland zusammen sind dies die derzeit einzig noch betroffenen Regionen in Deutschland. Der letzte Nachweis erfolgte im Februar 2021 bei einem Rind. Zwischen dem letzten BTV-Nachweis und der Aufhebung der Restriktionen müssen nach EU-Recht mindestens 24 Monate vergangen sein, so dass die Freiheit von dieser Tierseuche frühestens im Sommer 2023 wiedererlangt werden kann und damit alle Handelsrestriktionen durch die Europäische Union aufgehoben werden.

 
http://www.v-f-z.de/newsletter.html

Alle sprechen von einer Zeitenwende, von der Transformation der Landwirtschaft und vom Umbau der Tierhaltung. Vor allem letzteres gilt bei vielen Diskussionen als ein Schlüsselelement für die Lösung vielfältiger Probleme, als da wären: Klimaschutz, Ernährungssicherung, Erhalt der Biodiversität, Überdüngung.

Für die landwirtschaftliche Praxis, und somit auch für die Vieh- und Fleischbranche, erwachsen daraus handfeste Probleme und neue Herausforderungen.

Die HANDELSZEITUNG VIEH UND FLEISCH - VFZ - hat nachgefragt. Die Antworten finden Sie nachfolgend.

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz hat uns ein Schreiben zum Vorgehen bei Fristüberschreitung der jährlichen BHV1-Untersuchung übermittelt (Gz.: 6230-0016#2022/0001-1401).

Dieses kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 
UECBV 2022

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. findet vom 19. bis 21. Oktober 2022 in Dublin statt.

Erste Informationen erhalten Sie bei der Bundesgeschäftsstelle.

Bitte buchen Sie sobald wie möglich die Hotelzimmer, da die Hotels um diese Jahreszeit sehr schnell ausgebucht sind.

Ein vorläufiger Programmentwurf und das Anmeldeformular werden etwa Mitte August zur Verfügung gestellt werden.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass alle Sitzungen am ersten Tag, die Jahreshauptversammlung und die Konferenz am zweiten Tag sowie die Besichtigung am dritten Tag in englischer Sprache stattfinden werden. Eine Übersetzung in eine andere Sprache und aus einer anderen Sprache wird nur dann angeboten, wenn mindestens 10 Teilnehmer dies beantragen: Daher unbedingt teilnehmen!

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns (Gz.: 6230-0012#2022/0001) wie folgt mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit In-Kraft-Treten der Verordnung (EU) 2022/1218 (… Anlage oder Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1218&from=DE) am 17.07.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/620 (Status seuchenfrei für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen) gelten die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg als frei von Blauzungenkrankheit.

Damit gelten für das Verbringen empfänglicher Tiere in diese Bundesländer die gleichen Vorgaben, die bisher schon für die anderen freien deutschen Gebiete galten. Die entsprechenden Tierhaltererklärungen sind nochmals beigefügt.

Rheinland-Pfalz kann frühestens im Februar 2023 einen Antrag auf BTV-Freiheit stellen, wobei mit einer Änderung der Verordnung (EU) 2021/620 vermutlich erst im Sommer 2023 zu rechnen ist.

Wir bitten um Beachtung.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Bundesgeschäftsstelle selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT in Rheinland-Pfalz hat uns den Leitfaden zur Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben übermittelt.

Wir bitten um Beachtung.

 

 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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