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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Minister Peter Hauk MdL: Die Afrikanische Schweinepest hat Baden-Württemberg erreicht. Wir sind gut vorbereitet, alle notwendigen Maßnahmen wurden umgehend ergriffen. Es erfolgen Informationen zum ASP Geschehen in Baden-Württemberg bei Hausschweinen. Es besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit, Schweinefleisch kann ohne Sorge verzehrt werden. Biosicherheitsmaßnahmen auf schweinehaltenden Betrieben sind dringend einzuhalten.

Es war nur eine Frage der Zeit bis die Afrikanische Schweinepest (ASP) Baden-Württemberg erreicht. Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Virus gestern Abend in Proben aus einem Mastschweinebestand im Landkreis Emmendingen nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der ASP bei gehaltenen Schweinen in Baden-Württemberg festgestellt, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (26. Mai) im Rahmen einer digitalen Pressekonferenz in Stuttgart.

 

Das BMEL teilt uns soeben (Geschäftszeichen: 324-01313/0043) wie folgt mit:

 

Auf meine vorherigen Schreiben zur Implementierung des mehrstufigen Verfahrens, gl. AZ, nehme ich Bezug.

Die Regierung von Großbritannien (GBR) hat am 28. April 2022 weitere – wesentliche – Anpassungen bezüglich der Implementierung des Border Operating Model zur Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft nach GBR angekündigt.

Die Ankündigung von GBR finden Sie unter folgenden Link:

questions-statements.parliament.uk/written-statements/detail/2022-04-28/hcws796

Bezüglich der Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft aus der EU nach GBR betrifft dies unter anderem die folgenden Punkte.

Insbesondere die folgenden Maßnahmen, die ab Juli 2022 eingeführt werden sollten, werden vorerst nun nicht eingeführt:

  • Die Verlegung von weiteren gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen (SPS) bei Einfuhren aus der EU, die derzeit am Bestimmungsort durchgeführt werden, an die Grenzkontrollstellen (GKS).
  • Die verpflichtenden Veterinärbescheinigungen und SPS-Kontrollen bei Einfuhren aus der EU.
  • Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr von gekühltem Fleisch aus der EU.

Die bereits geltenden Kontrollen und Anforderungen bleiben davon unberührt.

Bezüglich des geänderten Zeitplanes hat GBR darüber in Kenntnis gesetzt, dass GBR im Herbst 2022 ein Target Operating Model veröffentlichen wird, in dem über die Neugestaltung der Grenzeinfuhrkontrollen informiert wird, und welches Ende 2023 als neues Implementierungsdatum vorsehen wird. GBR hat in Aussicht gestellt, dass das neue Target Operating Model dann sowohl für Produkte aus der EU als auch für Produkte aus dem Rest der Welt gelten wird.

Sobald weitergehende Informationen vorliegen, werde ich Sie in Kenntnis setzen.

Im Auftrag

Wir bitten um Beachtung.

 

Die BLE teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
für die am 04.03.2022 veröffentlichte Ausschreibung Herstellung von Rindfleisch-Teilstücken für die Intervention wurde die Angebotsfrist bis zum 20.04.2022,
12:00 Uhr
verlängert.
Sollte Ihrerseits doch noch Interesse bestehen, können Sie Ihre Angebote bis zu diesem Zeitpunkt einreichen.

Die Bekanntmachung sowie alle Vergabeunterlagen sind auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter dem Link https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?2&id=445121 einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/214 vom 17.02.2022 erfolgte die Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620, die Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit dem Status seuchenfrei und genehmigten Tilgungsprogrammen in Bezug auf bestimmte Seuchen listet. Erstmalig wurden Mitgliedstaaten und Zonen mit dem Status frei von BVD (Österreich, Finnland, Schweden und Teile Deutschlands) und mit einem genehmigtem BVD- Tilgungsprogramm (übrige Teile Deutschlands) veröffentlicht. Der Status der Bundesländer und Landkreise im Einzelnen ist dem Anhang VI der genannten Verordnung zu entnehmen. Diese und eine Abbildung mit der Gebietskulisse finden Sie im Anhang. Auf der vom Friedrich- Loeffler-Institut (FLI) betriebenen Webseite des TierSeuchenInformationsSystems (TSIS) wird darüber hinaus in Übereinstimmung mit Artikel 38 der Verordnung (EU) 2016/429 eine aktuelle Liste der seuchenfreien Gebiete Deutschlands geführt, die alle relevanten Seuchen umfasst (https://tsis.fli.de/Home/BMEL/_fserve.aspx?f=ET5OLk8%2fVPmjJr12iMRfPA%3d%3d), sowie ergänzend eine Liste der von genehmigten Tilgungsprogrammen abgedeckten Gebiete Deutschlands.

….

Die neue Abfragefunktion in HIT steht den Tierhaltern und (in erweiterter Form) den Veterinärbehörden vom 01.04.2022 an zur Verfügung. Eine Anleitung dazu ist auf der Hilfeseite in HIT hinterlegt.

Das Schreiben des BMEL und die Anlagen hierzu können im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) teilt auf ihrer Internetpräsenz wie folgt mit:

Unter bestimmten Marktkonstellationen ist die EU-Kommission ermächtigt, zur Entlastung auf dem Schweinefleischmarkt Maßnahmen zur Beihilfegewährung zur privaten Lagerhaltung zu beschließen. Mit VO (EU) 2022/470 vom 23. März 2022, veröffentlicht am 24. März 2022, hat die EU-Kommission die Marktordnungsmaßnahme Private Lagerhaltung von Schweinefleisch eröffnet. Diese Verordnung tritt am 25. März 2022 in Kraft.

Anträge können ab 25. März 2022 unter den Bedingungen der nachfolgend veröffentlichten Bekanntmachung Nr. 08/22/51 schriftlich oder per Telefax bei der BLE unter Verwendung des Formblattes (Anlage 1 der Bekanntmachung) eingereicht werden.

Einreichungsschluss: 29. April 2022

Zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrages muss eine Sicherheit in Höhe von 20 % des beantragten Beihilfebetrages geleistet worden sein (vgl. Nr. 5.1.2 und Nr. 5.5 der Bekanntmachung). …

Die Bekanntmachung und die Anlagen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/Private-Lagerhaltung/Schweinefleisch/schweinefleisch_node.html

 

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 6230-0023#2022/0001):

Sehr geehrte Damen und Herren,

Rheinland-Pfalz ist seit Mitte Februar 2022 offiziell frei von der Rinderseuche BVD (Bovine Virusdiarrhoe). Zur Aufrechterhaltung des BVD-Freiheitsstatus müssen derzeit noch alle in Deutschland neu geborenen Kälber mittels Ohrstanze auf BVD untersucht werden (Probenahme jetzt innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt vorgeschrieben). Hierbei passiert es immer wieder, dass leere Ohrstanzgefäße an das LUA gesendet werden - dies betrifft jährlich mehrere Hundert Proben in Rheinland-Pfalz.

Das LUA teilt den Betrieben in diesen Fällen mit, dass von dem betroffenen Kalb erneut eine Probe einzusenden ist, wobei manche Betriebe Blut, andere eine Ersatz-Ohrstanze (grüne Knopf-Ohrmarke) einsenden.
Um den Aufwand und die Kosten der Nachuntersuchung für alle möglichst gering zu halten, wird empfohlen künftig ausschließlich eine Ersatz-Ohrstanze (mit grüner Knopf-Ohrmarke) von dem Kalb zu nehmen.

 
VFZ 11/2022 Einigkeit mach stark: Der freie Viehhandel hilft!

Ein Hilfskonvoi für die Ukraine, sozusagen aus dem Boden gestampft: Große Hilfsbereitschaft, beispielloses Engagement vieler und eine gute Vernetzung machten es möglich.

Darüber berichtet die Handelszeitung Vieh und Fleisch VFZ in ihrer aktuellen Ausgabe.

 

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns einen Erlass für lange Beförderungen von Hausequiden, Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen und Hausschweinen nach und durch Russland, Belarus und in und durch die Ukraine übermittelt.

Hierin heißt es unter anderem:

Aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine ist bis auf Weiteres ab sofort davon abzusehen, Tiertransporte der o.g. Nutztiere nach und durch Russland, Belarus und in und durch die Ukraine zu genehmigen.

 

Den Erlass können Sie im Bereich Interna herunterladen.

 

 

 

Die SOKO Tierschutz e. V. - die SOKO Tierschutz e.V. ist laut Internetpräsenz als gemeinnützig anerkannt - kündigt in den sozialen Medien an, dass Sie ab sofort jede Bewegung von Tiertransporten in Deutschland erfassen möchte. Dazu fordert Sie die Leser des Aufrufs auf, Fotografien von Transportfahrzeugen und Anhängern zu fertigen, auf denen das Kennzeichen ersichtlich sein soll und außerdem dokumentiert werden soll, wo das jeweilige Foto zu welchem Zeitpunkt aufgenommen wurde.

Der Aufruf schließt mit den Worten, dass keine Risiken eingegangen werden sollten, weil Tiertransportfahrer teilweise unberechenbar sind.

Die abschließenden beiden Worte lauten:
Gute Jagd.

Da die SOKO Tierschutz in Bayern ansässig ist (Vereinsregister Amtsgericht Augsburg VR201300; Steuernummer: 143/221/90884), beabsichtigt der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e.V. rechtliche Schritte einzuleiten.

Die SOKO Tierschutz e. V. ruft also öffentlich zur Jagd auf Fahrer von Tiertransporten auf. Aus dem Gesamtzusammenhang des Aufrufs ist ersichtlich, dass nach Ansicht der SOKO Tierschutz e. V. Tiertransporte und die damit beschäftigten Teile der Bevölkerung diskreditiert und bekämpft werden müssen.

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 210-6-3/1/2020-3 (alt))

Sehr geehrte Damen und Herren,
das ganze Land Rheinland-Pfalz hat die Anerkennung des Status BVD seuchenfrei in der Rinderpopulation von der EU-Kommission erhalten. Dies erfolgte mit der Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/214 vom 17. Februar 2022 (s. Anlage).

Durch die Anerkennung der BVD-Seuchenfreiheit und zur deren Aufrechterhaltung ist für das gesamte Land Rheinland-Pfalz ein Einstallungsverbot für BVD-geimpfte Tiere zu erlassen. Ferner besteht ein BVD-Impfverbot (mit Ausnahmeregelung) für alle rheinland-pfälzischen Betriebe. Die entsprechendeTierseuchenrechtliche Verfügung des Landesuntersuchungsamtes vom 25.02.2022 ist als Anlage beigefügt. Sie wird heute in den Zeitungen veröffentlich und tritt morgen Samstag, 26.02.2022, in Kraft.

 

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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