Aktuell
18:11.2025 15:44 Uhr:
Tiergesundheit
Tierseuchen – Verdacht auf BTV-8 im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz
Az: IV.7-65.08.03.02-001004
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 13.11.2025. Soeben hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass der BTV-8 Verdachtsfall im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch das FLI bislang weder bestätigt noch ausgeräumt werden konnte. Derzeit sind weitere Abklärungsuntersuchungen im Gange.
Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werde ich Sie informieren.
Ich bitte um Weiterleitung der Information an Ihre Mitglieder. Vielen Dank!
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13.11.2025:
Das Ministeruim für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (Az: IV.7-65.08.03.02-001004) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie über einen Verdacht auf BTV-8 im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz. Eine Bestätigung seitens des Friedrich-Loeffler-Instituts steht noch aus, wird aber noch in dieser Woche erwartet.
Im Fall der Bestätigung wird eine Restriktionszone mit mindestens 150 km-Radius um den Ausbruch herum eingerichtet werden. Dies würde auch große Teile Nordrhein-Westfalens betreffen. Welche Teile Nordrhein-Westfalens genau in die erforderlichen zusätzlichen BTV-8-Verbringungsbeschränkungen einbezogen werden sollen, befindet sich noch in der Abstimmung. Sobald weitere Einzelheiten bekannt sind, werden wir Sie entsprechend unterrichten.
Alle Beteiligten werden daher darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren. Diese sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Bedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:
Ich bitte Sie um Weiterleitung der Information an Ihre Mitglieder und das LAVE um Weiterleitung an die Kreisordnungsbehörden. Vielen Dank!
Wir bitten um Beachtung!
Am 06.11.2025 wurde im Saarland Ortsgemeinde Gersheim (Saar-Pfalz-Kreis) das BlauzungeAnvirus vom Serotyp 8 festgestellt.Die bereits bestehenden Schutzmaßnahmen und Verbringungsregelungen hinsichtlich BTV8 werden daher mit sofortiger Wirkung auf das gesamte Saarland, nach Rheinland-Pfalz, Hessen und NRW ausgeweitet.. In Rheinland-Pfalz liegen alle rheinland-pfälzischen Kreisverwaltungen bis auf Teile von Ahrweiler, Neuwied und Westerwaldkreis sowie der komplette Landkreis Altenkirchen in der Restriktionszone. Auch die bisherigen Gebiete in Südhessen werden ausgeweitet. Nach Angaben des hessischen Umweltministeriums (HMLU) liegen die Kreise Bergstraße, Groß-Gerau, Rheingau-Taunus und Main-Taunus sowie die kreisfreien Städte Wiesbaden und Darmstadt komplett in der Sperrzone. Ferner Teile der Kreise Odenwald, Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Hochtaunuskreis und Limburg-Weilheim sowie die kreisfreien Städte Frankfurt und Offenbach. Nach bisherigen Kenntnisstand ist auch der südliche Teil des Kreises Euskirchen in Nordrhein-Westfalen betroffen.
Es gelten die bestehenden Verbringungsregelungen.
Nachfolgend das Schreiben des saarländischen Ministeriums mit einer ersten Kartenübersicht.
Nach dem Nachweis der BTV 8 in Baden-Württemberg und Bayern wurden Restriktionsgebiete eingerichtet.
Betroffen sind ganz Baden-Württemberg, in Bayern die Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern, das gesamte Saarland, ausgenommen die Gemeinden Perl und Mettlach, sowie Teile von Rheinand-Pfalz und vom südlichen Hessen.
Für die Verbringung von empfänglichen Tieren gelten weitgehend die Regelungen, die wir bereits aus den Jahren 2019 bis 2022 kennen. Eine Übersicht des Ministeriums Rheinland-Pfalz sowie eine Grafik hierzu finden Sie nachfolgend.
Auch die erforderlichen Tierhaltererklärungen fügen wir bei.
Für den Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.
Aufgrund der aktuellen Seuchenentwicklung wird empfohlen, neben dem Serotyp 3 verstärkt auch gegen den Serotyp 8 zu impfen.
Die kostenlose Online-Ringvorlesung beleuchtet unterschiedliche Perspektiven rund ums Thema Fleisch
. Sie richtet sich an Tierärzt:innen, Studierende und Interessierte. Die Veranstaltung findet im Wintersemester 25/26 an jedem 2. Dienstag im Monat von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr via Zoom statt.
Das BM LEH teilt uns soeben wie folgt mit:
BMLEH-Az.: 323-35105/0032#004
Sehr geehrte Damen und Herren,
der polnische Veterinärdienst hat über Bedingungen bei der Verbringung von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren informiert.
Genaueres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. …
Die Anlage kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Das BM LEH teilt uns soeben (GZ: 324-36104/0106#003) wie folgt mit:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest in der Bundesrepublik Deutschland kann die zwischen der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland bilateral abgestimmte Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von frischem Schweinefleisch (Stand: 22. Mai 2014) nicht mehr genutzt werden. Die Nutzung dieser Bescheinigung führte zuletzt zu Einfuhrproblemen.
Der Staatliche Dienst für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz der Ukraine (SSUFSCP) teilt mit Schreiben 14-18 19253 vom 30.07.2025 mit, dass ab sofort die übersandte internationale Veterinärbescheinigung für die Einfuhr (Versendung) in die Ukraine von frischem Fleisch (einschließlich zerkleinertem (gehacktem) Fleisch) von Hausschweinen (Sus scrofa), das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist (siehe Anlage), für die Ausfuhr in die Ukraine genutzt werden soll. Gleichzeitig ist die Verwendung der o.g., bilateral abgestimmten Veterinärbescheinigung außer Kraft gesetzt worden. Den nun nicht mehr aktuellen Eintrag auf der ukrainischen Website https://dpss.gov.ua/en/international-cooperation/veterinary-and- safety/certificates-import-ukraine/agreed-forms-certificates bitte ich somit zu ignorieren.
Ich bitte Sie um Weiterleitung dieser Information an Ihre Mitgliedsunternehmen.
…
Wir bitten um Beachtung.
Die Anlage kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Silvia Breher, soll auf Vorschlag von Bundesminister Alois Rainer neue Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz werden. Die Personalie soll nun zeitnah im Bundeskabinett beschlossen werden.
Bundesminister Alois Rainer: Mit Silvia Breher gewinnt der Tierschutz in Deutschland eine starke Stimme auf Bundesebene. Als engagierte, fachlich versierte und politisch erfahrene Bundestagsabgeordnete bringt sie genau die Kombination aus Sachverstand, Augenmaß und Gestaltungskraft mit, die es braucht, um den Tierschutz weiter voranzubringen. Mir ist bei der Neubesetzung dieser Funktion besonders wichtig, dass sie sinnvoll in bestehende Strukturen eingebettet ist, ohne neue Bürokratie aufzubauen. Gleichzeitig achten wir auf eine Lösung, die mit der aktuellen Haushaltslage vereinbar ist – ohne zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes. Silvia Breher übernimmt diese Aufgabe mit großem persönlichen Engagement, ich freue mich auch in dieser Funktion auf die enge Zusammenarbeit.
Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher: Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich sehe es als große Verantwortung und zugleich als Herzensanliegen, mich künftig auch in dieser Funktion für das Wohl der Tiere einzusetzen. Dabei ist mir der Dialog mit den Tierschutzverbänden, der Landwirtschaft, der Wissenschaft und der Gesellschaft besonders wichtig. Ich freue mich auf diese neue Aufgabe.
Zudem würdigte Bundesminister Rainer die Leistung der scheidenden Beauftragten für den Tierschutz, Ariane Kari: Ich bedanke mich bei Ariane Kari für ihr Engagement. Sie hat als erste Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz wertvolle Impulse für den Tierschutz gegeben. Ich wünsche ihr für ihre weitere berufliche Zukunft alles Gute.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 74 des BMLEH vom 8. August 2025
Der Transport von Tieren ist ein regelmäßiger Bestandteil der landwirtschaftlichen Praxis. Innerhalb der Europäischen Union gibt es dafür bereits hohe Tierschutzstandards, die durch die Landwirtinnen und Landwirte sowie durch die Tiertransportunternehmen umgesetzt werden. Bei Tiertransporten in sogenannte Drittstaaten außerhalb der EU kann die Einhaltung dieser Standards bisher nicht sichergestellt werden. Im Interesse des Tierschutzes, aber auch einheitlicher Wettbewerbsbedingungen, hat Nordrhein-Westfalen deshalb am Freitag, 11. Juli 2025, den Entschließungsantrag Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen
in den Bundesrat eingebracht.
Die epidemiologische Lage zur Lumpy Skin Disease (LSD) in Europa hat sich in den vergangenen Tagen deutlich verschärft: Am 23. Juni 2025 wurden neue Ausbrüche auf Sardinien und in der Lombardei (Norditalien) gemeldet. Der betroffene Betrieb in der Lombardei, Provinz Mantua, liegt nur rund 175 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt.
Nur wenige Tage später, am 30. Juni 2025, wurde erstmals ein Fall in Frankreich im Département Savoie, einer Region an der italienischen Grenze und auch nahe der Grenze zur Schweiz bestätigt. Die betroffenen Betrieben werden gekeult, und es werden Sperrgebiete eingerichtet, in denen die Verbringung von Rindern untersagt ist. Betroffen von den Einschränkungen in Frankreich sind auch Teile der Départements Haute-Savoie, Ain und Isère.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen besteht ein reales Risiko, dass das Virus auch nach Deutschland eingeschleppt wird. Maßnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung, aber auch zur Früherkennung durch Abklärungsuntersuchungen müssen daher weiter verstärkt werden.
Die Lumpy Skin Disease (LSD) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die ausschließlich Rinder, Zebus und Büffel betrifft. Typische Krankheitsanzeichen bei betroffenen Tieren sind plötzlich auftretendes Fieber, knotige Hautveränderungen (sogenannte Noduli), vor allem im Bereich von Kopf, Hals, Rücken und Euter, sowie geschwollene Lymphknoten. Auch Nasen- und Augenausfluss, Fressunlust, allgemeine Schwäche und ein Rückgang der Milchleistung sind häufige Symptome. Die Krankheit kann zu erheblichen Tierverlusten und Produktionsausfällen führen.
Angesichts der aktuellen Lage ist es entscheidend, dass Tierhaltende sowie Tierärztinnen und Tierärzte derzeit besonders wachsam mit Hinblick auf mögliche LSD Symptomatik in Rinderbeständen sind. Bei Verdacht auf LSD sollte umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden, um eine rasche Untersuchung und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Übertragen wird das Virus vor allem durch blutsaugende Insekten. Auch mit Speichel kontaminiertes Futter oder Wasser, kontaminiertes Werkzeug oder Personal kommen als Infektionsquellen infrage.
Laut einer qualitativen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist für die Ausbreitung der Rinderseuche über größere Distanzen hauptsächlich der Transport infizierter Tiere verantwortlich, während auf lokaler Ebene wahrscheinlich in den meisten Fällen Arthropoden, insbesondere blutsaugende Insekten
verantwortlich seien. Hier gebe es jedoch große Wissenslücken
.
Weitere Informationen des FLI finden Sie hier. -externer Link-
Daher gilt es, Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und auf Schutz vor Vektoren zu achten. Behörden und Tierhalter sind aufgerufen, wachsam zu bleiben und Verdachtsfälle unverzüglich zu melden. Nur durch eine frühzeitige Erkennung und konsequentes Handeln kann eine Ausbreitung des Virus wirksam verhindert werden.
Wir bitten um Beachtung.
Auf der Delegiertentagung des DVFB e. V. am 20. Juni 2025 in Saarbrücken wurde Paul Berghuis einstimmig als Nachfolger von Heinz Osterloh, der nach 23 Jahren nicht mehr kandidiert hatte, zum Präsidenten des DVFB e. V. gewählt.
Die beiden Stellvertreter Michael Gasteiger und Hans-Joachim Haug wurden einstimmig wiedergewählt.
Heinz Osterloh wurde aufgrund seiner Verdienste einstimmig zum Ehrenpräsidenten ernannt.






Schreiben An Verba Nde SL Blauzungenkrankheit (BTV 8(3)