Aktuell

Auf der 74. Generalversammlung am 3. Juni 2023 in Reken wurde Paul Berghuis, Ibbenbüren, einstimmig zum neuen Landesvorsitzenden des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. gewählt.
Er folgt auf Wilhelm Steinbring, der nicht wieder kandidiert hatte. Steinbring wurde aufgrund seiner hervorragenden Verdienste um den Verband und seine Ziele zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes ernannt. Er gehörte dem Vorstand seit 1984 an und wurde 1995 erstmalig zum Landesvorsitzenden gewählt. Der langjährige Geschäftsführer des Verbandes Dieter Callm wurde ebenfalls aufgrund seiner hervorragenden Verdienste um den Verband und seine Ziele zum Ehrenmitglied des Verbandes ernannt. Dieter Callm gehörte dem Vorstand von 1981 bis 2000 an und war anschließend für die Haus- und Vermögensverwaltung zuständig.
Die weiteren Vorstandsmitglieder des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. Annelore Kranenburg, Markus Krümpel und Norbert Stratbücker wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Im Amtsblatt der EU vom heutigen Tag (L 143/105) wurde die Durchführungsverordnung zur Änderung zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status seuchenfrei
für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen und hinsichtlich der Genehmigung von Tilgungsprogrammen für bestimmte gelistete Seuchen veröffentlicht.
Deutschland erhält den Status seuchenfrei
in Bezug auf Infektionen mit BTV für das gesamte Hoheitsgebiet (Erwägungsgrund 15, Anhang VIII).
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, das ist am Montag, 5. Juni 2023.
Damit sind ab dem 5. Juni keine Maßnahmen in Bezug auf Blauzunge beim Verbringen aus den ehemaligen Restriktionsgebieten mehr erforderlich.
BMEL bereitet umfassende nationale Regelung vor
Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Verordnung zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln gebilligt. Mit der neuen Regelung wird die Angabe der Herkunft bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel auch auf nicht vorverpacktes Fleisch ausgeweitet. Das war bisher nur bei verpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch besteht bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.
Bundesminister Cem Özdemir erklärt: Wer an der Frischetheke einkauft, wird künftig verbindlich vorgeschrieben informiert, wo das Fleisch herkommt. Das ist eine gute Nachricht für unsere Landwirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn sie sollen nicht nur wissen, wie ein Tier gehalten wurde, sondern auch woher es kommt. Nur so können die Menschen eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich aktiv für mehr Tierschutz, regionale Wertschöpfung und hohe Umweltstandards entscheiden. Neben der Einführung einer staatlichen, verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung will ich deshalb die Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln umfassend ausweiten. Die jetzige Verordnung ist dabei nur ein erster Schritt. Leider hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung noch immer keinen Vorschlag für eine EU-weite, umfassende Herkunftskennzeichnung vorgelegt. Deshalb werden wir nun eine Regelung für Deutschland erarbeiten. Auch andere Mitgliedstaaten haben bereits nationale Regelungen getroffen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte – gerade mit kleinen und mittleren Höfen – brauchen die Chance, am Markt bestehen zu können. ‚Made in Germany‘ steht meiner Meinung nach für hohen Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen.
Die Vorschriften sehen vor, dass das angebotene Fleisch grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet wird (zum Beispiel Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland
). Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat, darf die Angabe Ursprung
verwendet werden (Beispiel: Ursprung: Deutschland
). Der Verordnungsentwurf soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilung 62/2023 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6243-0001#2022/0003-1401 4.0035) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die am 12. Mai 2023 mit Luxemburg unterzeichnete Vereinbarung über Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Verbringens von Rindern bei der Grenzbeweidung zwischen Deutschland und Luxemburg.
Gerne können Sie diese Ihren Mitgliedern weiterleiten.
Die Vereinbarung ist außerdem auch auf unserer Homepage unter folgendem Link einsehbar: mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/ausnahmen-beim-verbringen
Vielen Dank.
Özdemir: Unsere Bemühungen zeigen Wirkung
Lieferungen von deutschem Schweinefleisch in die Republik Korea (Südkorea) sind nach einer zweieinhalbjährigen Sperre in Folge der ersten Nachweise der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland ab sofort wieder möglich. Die ersten drei deutschen Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe wurden durch die koreanischen Behörden wieder für den Export nach Südkorea zugelassen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte sich intensiv um den Abschluss einer Regionalisierungsvereinbarung bemüht, um den Handel aus den nicht betroffenen Regionen Deutschlands wieder aufnehmen zu können.
Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: Unsere Bemühungen für die Aufhebung der Sperre für Lieferungen von deutschem Schweinefleisch nach Korea zeigen Wirkung! Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, klarzumachen, dass wir in Deutschland funktionierende Schutzmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest geschaffen haben. Wir arbeiten daran, dass auch Sperren weiterer Drittländer gegenüber deutschem Schweinefleisch aufgehoben werden, das gilt vor allem mit Blick auf China und dafür werden wir jede Gelegenheit nutzen. Die Afrikanische Schweinepest und die folgenden Restriktionen haben unseren Schweinehaltern einen herben Schlag versetzt – und das in einer Zeit, in der viele Betriebe bereits seit Jahren durch weitere existentielle Herausforderungen und damit einhergehende Strukturbrüche gefordert sind.
Ein wesentlicher Absatzmarkt im asiatischen Raum ist damit für deutsches Schweinefleisch wieder geöffnet. Noch 2019 führte die Republik Korea aus Deutschland rund 106.000 Tonnen Schweinefleisch ein, darunter etwa 41.000 Tonnen Schweinebauch. Mit knapp 298 Millionen Euro war Korea in diesem Jahr unter den Drittstaaten das zweitgrößte Abnehmerland für Schweinefleisch aus Deutschland.
Hintergrund:
Aufgrund der schwierigen Verhandlungsposition wegen anhaltender Ausbrüche, ab Juli 2021 vereinzelt auch bei Hausschweinen, und der ablehnenden Haltung der koreanischen Schweinefleischerzeuger haben sich die Verhandlungen für ein Regionalisierungsabkommen sehr aufwändig und langwierig gestaltet. Mit Unterstützung der EU-Kommission, die sich ebenfalls für die Anerkennung der Regionalisierungsmaßnahmen der gesamten EU gegenüber Korea eingesetzt hat, konnte bereits im letzten September mit der formalen Anerkennung der Regionalisierung seitens Koreas ein Meilenstein erreicht werden.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 61/2023 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns über den Landesmarktverband für Vieh und Fleisch (Gz.: 6240#2022/0001-1401 4.004) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen die mit Frankreich am 13. März 2023 unterzeichnete Vereinbarung über erleichterte Bedingungen für das Verbringen von Equiden zwischen Frankreich und Deutschland in Grenznähe zur Kenntnis.
Diese Informationen sind außerdem auch auf unserer Homepage unter folgendem Link: mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/ausnahmen-beim-verbringen einsehbar.
Bei Fragen zum Verbringen von Equiden wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kreisverwaltungen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Das BMEL hat uns soeben wie folgt mitgeteilt:
Werte Damen und Herren,
ich verweise auf mein Schreiben vom 29.04.2022 (gl. AZ), in dem ich Sie darüber informiert habe, dass GBR beabsichtigt, ein Target Operating Model
zu veröffentlichen, in dem über die Neugestaltung der Grenzeinfuhrkontrollen informiert wird.
Der Entwurf eines neuen Border Target Operating Model
wurde nunmehr durch DEFRA zur Kommentierung veröffentlicht:
Das Schreiben finden Sie im Bereich Interna.
Die BLE teilt uns soeben wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie auf die veröffentlichte Ausschreibung Kaltlagerung von Rindfleisch Teilstücken für die Intervention
aufmerksam machen.
Sie finden die oben genannten Bekanntmachung sowie alle Vergabeunterlagen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?3&id=510210
Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax (030 / 18 10 68 45-33 79) an folgende Kontaktperson zu richten:
Frau Hoffmann, Referat 214
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten!
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Anerkennung der Freiheit von Blauzungenkrankheit durch EU-Kommission wird für Sommer 2023 erwartet
Die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier sind derzeit das letzte noch verbliebene Restriktionsgebiet für die Blauzungenkrankheit (BTV) in Deutschland. Rheinland-Pfalz strebt deshalb an, wieder frei von der BTV bei Rindern, Schafen und Ziegen zu werden. Der jüngste Virus-Nachweis erfolgte im Februar 2021 bei einem Rind. Zwischen dem letzten BTV-Nachweis und der Aufhebung der Restriktionen müssen nach EU-Recht mindestens 24 Monate vergangen sein.
Rheinland-Pfalz hat deshalb im Februar 2023 den Antrag auf Anerkennung der Freiheit von der Blauzungenkrankheit bei der EU-Kommission gestellt, mit einer Anerkennung wird im Sommer 2023 gerechnet. Damit würden alle Handelsrestriktionen durch die Europäische Union aufgehoben.
Die Impfung ist das effektivste Mittel zum Schutz der Tiere und zur Bekämpfung der Tierseuche
, erklärte Umweltstaatssekretär Dr. Erwin Manz. Daher werden in einem Gürtel entlang der nicht BTV-freien Nachbarmitgliedstaaten (Frankreich, Luxemburg, Belgien) die Impfstoffkosten von Land und Tierseuchenkasse weiterhin mit höheren Zuschüssen unterstützt: In Gebieten mit gesteigertem BTV-Eintragsrisiko (Zone 1 auf der Karte) beträgt die Impfstoffkosten-Beihilfe weiterhin für Rinder 3,50 Euro sowie für kleine Wiederkäuer (Schafe und Ziegen) 2,50 Euro pro Impfung. Im restlichen Landesgebiet (Zone 2 auf der Karte) bleibt es bei der bisherigen Impfstoffkosten-Beihilfe für Rinder in Höhe von 1,50 Euro und 1,00 Euro für Schafe und Ziegen.

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2022/0001) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Februar 2023 erfüllt Rheinland-Pfalz die Bedingungen zur Anerkennung der Blauzungen-Freiheit. Unser diesbezüglich Antrag wurde am 28.02.2023 an die EU-Kommission geschickt. Wann genau mit der Genehmigung durch die EU-Kommission gerechnet werden kann ist schwer vorhersagbar, ich vermute Juli 2023, mit etwas Glück ein bisschen früher. Die Aufhebung der Blauzungen-Restriktionsgebiete gilt erst, wenn das Gebiet als frei
in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 (Anhang VIII Teil I) gelistet wird. Sobald diese veröffentlicht wird, werden wir Sie informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag