Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns…
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS
Blauzungenkrankheit BTV 8

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE) teilt auf seiner Internetpräsenz wie folgt mit (abgerufen am 22. Juli 2026; 15:10 Uhr):

Am 17.07.2026 ist in Niedersachsen im Rahmen einer Handelsuntersuchung in einer Rinderhaltung in Herzberg am Harz im Landkreis Göttingen BTV-8 amtlich festgestellt worden.
Vom 150 km Radius um den Ausbruchsbetrieb sind auch weite Teile von Nordrhein-Westfalen betroffen.
Nachdem nun fast alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW innerhalb eines 150 km Radius um einen BTV-8 Ausbruch liegen, wurde festgelegt, dass nunmehr gesamt NRW als nicht-frei in Bezug auf BTV-8 gilt.
Somit sind bei Verbringungen von BTV empfänglichen Tieren aus gesamt NRW neben den Verbringungsbedingungen für BTV-3 auch die Vorgaben für BTV-8 zu beachten.
Diese finden Sie unten unter dem Reiter Verbringungsregelungen.

Quelle: www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

 

 
Blauzungenkrankheit BTV 8

Tiergesundheit;

BTV / Information zu BTV-8-Ausbruch bei einem Rind aus dem Landkreis Göttingen in Niedersachsen

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt uns soeben (14:57 Uhr) unter dem AZ. IV.7-65.08.03.02-001004 BTV wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Landkreis Göttingen in Niedersachsen gab es am 17.07.2026 einen BTV-8-Nachweis. Der 150 km-Radius um diesen Ausbruch herum, sowie die Radien um die vorherigen Ausbrüche, betreffen auch große Teile Nordrhein-Westfalens. Daher wurde für Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass ab sofort ganz Nordrhein-Westfalen als nicht-frei in Bezug auf BTV-8 gilt.

Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.

Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE:

www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:

food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

BTV-8 in Niedersachsen

Am 17.07.2026 erfolgte der erste Nachweis von BTV-8 in Niedersachsen in einer Rinderhaltung im Landkreis Göttingen. Somit liegen jetzt mehrere Landkreise ganz oder zum Teil innerhalb der 150 km Handelsrestriktionszone. Die betroffenen Gebiete sind der interaktiven Karte zu entnehmen Link.

Für eine Verbringung aus dieser Zone heraus in freie Gebiete Niedersachsens (und Deutschlands) gelten bestimmte Verbringungsregelungen.

MEHR HIER

 

Quelle: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/wiederkauer/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html

 

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat nun bestätigt, dass nach dem BTV8-Fall im Landkreis Fulda nun auch die Regierungsbezirke Oberpfalz und Oberfranken als BTV8-Zone ausgewiesen werden.

Damit gilt nun ganz Bayern als BTV-8 Handelsrestriktionszone.

Es gelten die bekannten Verbringungsregelungen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

 

Mit ansteigenden Temperaturen in der kommenden Woche ist auf Grund zunehmender Gnitzenaktivität mit einer Zunahme der Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vor allem bei Rindern und Schafen zu rechnen. Dies gilt für beide, aktuell in Deutschland zirkulierende Serotypen des Virus (BTV-3 und BTV-8).

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt daher weiterhin die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit fortzuführen, um die Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und Tierverluste möglichst zu minimieren. Bereits Anfang dieses Jahres hatte das Ministerium einen Impfappell an Halterinnen und Halter gerichtet.

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbaucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (09:57 Uhr) wie folgt mit:

"Tiergesundheit;

BTV / BTV-8-Nachweis in einem Rinderbetrieb im Kreis Fulda (HE) – Interaktive Karte für Nordrhein-Westfalen

AZ. IV.7-65.08.03.02-001004 BTV

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf meine Email vom 03.06.2026 – In Ehrenberg (Rhön) im Kreis Fulda in Hessen kam es zu einem BTV-8-Nachweis in einer Rinderhaltung. Von dem 150 km-Radius um den Ausbruchsbetrieb herum sind auch nordrhein-westfälische Kreise betroffen, die bislang nicht von 150 km-Radien betroffen waren.

Im Anhang finden Sie nochmals eine entsprechende Kartendarstellung für NRW. Die interaktive Karte mit den BTV-8-Gebieten in Nordrhein-Westfalen können Sie ab sofort unter folgendem Link einsehen:

visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/1A46C6F7B67C0A3D99EB043A4F43A3D8376837954B7E70BB307519607776C2D8

Die Veterinärämter wurden durch das LAVE bereits entsprechend informiert.

Generelle Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE:

www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.

Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:

food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Vielen Dank!

 

Nach dem BTV8-Fall in Fulda sind mehrere Bundesländer von der 150-km-Restriktionszone betroffen.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat mitgeteilt, dass auch in Nordrhein-Westfalen die BTV8-Restriktiionszonen erweitert werden. Betroffen sind nun der ganze Kreis Siegen-Wittgenstein sowie weitere Teile des Hochsauerlandkreises und Teile der Kreise Paderborn und Höxter.

Das thüringische Ministerium teilt auf seiner Homepage mit, dass das gesamte Gebiet des Freistaates Thüringen in eine BTV8-Handelsrestriktionszone einzustufen ist.

Das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit teilt auf seiner Homepage mit, dass nun auch Teile Niedersachsens in der 150 km Handelsrestriktionszone liegen. Betroffen sind die Landkreise Göttingen, Northeim, Holzminden und Goslar.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit des Landes Niedersachsen

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie des Freistaates Thüringen

 

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat teilt uns soeben (14:54 Uhr) wie folgt mit:

Tierseuchenbekämpfung; Blauzungenkrankheit

1400#V4A-19.b.26.73.10

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit dem Nachweis von BTV vom Serotyp 8 bei einem Rind in Ehrenberg (Rhön) im Landkreis Fulda liegt nun das gesamte Landesgebiet Hessens in der BTV8-Handelsrestriktionszone.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sowie eine Übersicht über die Verbringungsregelungen sind auf der Internetseite des HMLU zusammengestellt.

landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Das hessische Ministerium teilt (Stand 3. Juni 2026) auf seiner Internetseite wie folgt mit:

"Mittlerweile wurden mehrere Fälle von BTV8 verteilt über das Landesgebiet nachgewiesen, so dass das gesamte Landesgebiet in Hessen in die Handelsrestriktionszone in Bezug auf BTV8 fällt.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Quelle: landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit

 

 

Nach einem BTV8-Fall im Landkreis Fulda werden die BTV8-Restriktionszonen weiter ausgeweitet.

Damit wird – nach Auskunft des hessischen Ministeriums – ganz Hessen als BTV8-Zone ausgewiesen.

Betroffen sind nach derzeitigem Stand aber auch weitere Teile Nordrhein-Westfalens, Süd-Niedersachsen, Thüringen und auch Oberfranken.

Es liegen allerdings noch keine Informationen vor, wie die einzelnen Bundesländer die Restriktionszonen ausweisen.

Nach Mitteilung des hessischen und nordrhein-Westfälischen Ministeriums wird dies noch einige Tage dauern.

 

Bis dahin gelten die bestehenden Restriktionszonen.

 

Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

 
Suche
Ein­log­gen
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier geht's zur Initiative Fleisch
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>