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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Zentraler Krisenstab berät über Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Bender: Dank an die betroffenen Länder für die hervorragende Arbeit

Angesichts der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestern den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen, um Erkenntnisse zu teilen und ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Der Zentrale Krisenstab ist beim Ausbruch einer Tierseuche das übergeordnete politische Entscheidungsgremium. Teilnehmer des Krisenstabs sind die Amtschefs der zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, die für die Tierseuchenbekämpfung zuständig sind. Sie beraten Maßnahmen von überregionaler und politischer Bedeutung und beschließen bei Bedarf ein bundeseinheitliches Vorgehen.

Dazu erklärt Staatssekretärin Silvia Bender: Wir verfolgen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sehr genau. Hessen und Rheinland-Pfalz leisten hervorragende Arbeit bei der Eingrenzung des Seuchengeschehens, das hat auch die EUVET-Mission Anfang Juli bestätigt. Der Bund unterstützt die zuständigen Bundesländer gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut in gewohnter Manier beispielsweise bei den epidemiologischen Untersuchungen oder der Abstimmung der Maßnahmen und Sperrzonen-Gebietskulissen mit der EU. Die Ausbreitung aufzuhalten, ist eine Mammutaufgabe und wichtig für unsere schweinehaltenden Betriebe. Hier können auch die Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen, indem sie achtsam sind. Im Zweifel reicht schon ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot, denn das Virus kann auch über infizierte Lebensmittel eingeschleppt werden. Wir werden dazu auch eine Informationskampagne neu starten, um Menschen zu sensibilisieren – etwa an Autobahnraststätten gerade jetzt im sommerlichen Reiseverkehr.

Die ASP wurde in Deutschland erstmals 2020 im Brandenburgischen Schenkendöbern (Landkreis Spree-Neiße) bei einem Wildschwein festgestellt. Seitdem hat sich die Krankheit weiter ausgebreitet. Mittlerweile sind neben Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern auch in Hessen und Rheinland-Pfalz infizierte Tiere gefunden worden, zuletzt im rheinland-pfälzischen Mainz-Bingen-Kreis (Wildschweine) und im hessischen Landkreis Groß-Gerau (gehaltene Schweine). Allerdings handelt es sich hier um einen anderen Serotyp des Erregers, so dass nicht von einer Verschleppung aus den östlichen Bundesländern nach Hessen auszugehen ist.

Ein betroffener Betrieb bei Stockstadt hält mehr als 1.100 Schweine. Der gesamte Bestand wurde aus Gründen der Seuchenbekämpfung getötet. Auch weitere Schweinebestände, allerdings mit wesentlich geringeren Tierzahlen, wurden getötet und weitere tiergesundheitsrechtlich vorgeschriebene Maßnahmen ergriffen.

Für Wild- und Hausschweine ist die Viruserkrankung nicht heilbar und verläuft fast immer tödlich. Die Krankheit überträgt sich direkt von Tier zu Tier, etwa über den Kontakt mit Blut oder den Kadavern von infizierten Tieren. Auch die indirekte Übertragung beispielsweise über verseuchte Gegenstände wie landwirtschaftlich genutzte Geräte, Jagdzubehör, Kleidungsstücke, Schuhe und Futter oder Lebensmittel ist möglich. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP ungefährlich – selbst bei Verzehr von Fleisch- oder Wurstprodukten von infizierten Tieren.

Mehr allgemeine Informationen zur Tierseuchenabwehr finden Sie hier.

Wichtige Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier.

Aktuelle Zahlen zum Ausbruchsgeschehen finden Sie hier.

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0026#2024/0001-1401 4) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen den heutigen ASP-Lagebericht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Den Lagebericht finden Sie im Bereich Interna.

 

Wie das BMEL soeben mitteilt, haben die Niederlande darüber informiert, dass seit jüngstem BTV-Fälle mit starken klinischen Symptomen bei Wiederkäuern, insbesondere Schafen, aber auch Rindern, die mit einem zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoff geimpft wurden, aufgetreten sind. Es gibt noch keine ausreichenden Hinweise, die Rückschlüsse auf einen Zusammenhang der Impfung mit den Infektionen zulassen, allerdings zeigen Challenge-Studien mit den verwendeten Impfstoffen, dass durch die Impfung eine Virämie nicht gänzlich verhindert, sondern nur verringert wird.

Vor diesem Hintergrund haben nun auch die Niederlande eine strenge Anwendung der Verbringungsregelungen für die Tiere propagiert, die in Deutschland allerdings bereits angewendet wird.

D. h. in Deutschland müssen auch (mit gestattetem BTV3-Impfstoff) geimpfte Tiere vor einer Verbringung aus nicht BTV-freien Gebieten in BTV-freie Mitgliedstaaten bestimmungsgemäß mittels Repellent vor Vektorangriffen geschützt und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen worden sein. (Im übrigen gelten die von den Mitgliedstaaten veröffentlichten Bedingungen)

Um festzustellen, ob es ähnliche Effekte in Deutschland gibt, bittet das BMEL um Mitarbeit: Alle Betroffenen sind aufgerufen, Nebenwirkungen oder besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Impfung umgehend den zuständigen Stellen mitzuteilen.

Im Juli sind bislang allein in NRW 334 neue BTV3-Fälle bekannt geworden.

Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung.

 

Zur Befragung der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Zukunft der Tierhaltung in Deutschland im aktuellen Agrarbarometer können Sie den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, wie folgt zitieren:

 

Die Tierhalterinnen und Tierhalterin Deutschland wissen sehr genau, dass es Veränderungen braucht, um ihre Höfe für die Zukunft gut aufzustellen. Ein stetig sinkender Fleischkonsum und der gesellschaftliche Wunsch nach mehr Tierschutz lassen nur diesen Weg zu. Der schon über ein Jahrzehnt andauernde Strukturbruch in der Branche ist dafür ein einschneidender Beleg, der sich nicht weiter ignorieren lässt. Allein zwischen 2010 und 2020 hat sich die Zahl der tierhaltenden Höfe nahezu halbiert. Die Befragung der Rentenbank zeigt eindrucksvoll, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter jedoch bereit sind, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen.

 

Was die Landwirtinnen und Landwirte von der Politik benötigen, ist Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Ihre Investitionen für mehr Tierwohl müssen sich für sie am Ende auszahlen. Wir unterstützen konkret mit einer Milliarde Euro für den Umbau ihrer Ställe und höhere Haltungskosten: Von den für dieses Jahr vorgesehenen 150 Millionen liegen bereits jetzt Anträge in Höhe von 60 Millionen Euro vor. Auch das ist eindrucksvoller Beleg für den Veränderungswillen auf den Höfen. Für 2025 erhöhen wir die Fördersumme für den Stallumbau dann wie geplant einmal um weitere 200 Millionen Euro. Damit der Umbau gelingen kann, braucht es aber weiterhin auch langfristige Finanzierungszusagen. Die Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch. Hier ist jetzt der Gesetzgeber gefragt.

 

Das Rentenbank-Agrarbarometer finden Sie hier:

www.rentenbank.de/export/sites/rentenbank/dokumente/studien-und-analysen/konjunkturbarometer/rentenbank-agrarbarometer-fruehjahr-2024.pdf

Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0026#2024/0001-1401 4) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen den heutigen ASP-Lagebericht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Den Lagebericht finden Sie im Bereich Interna.

 

Presseinformation des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesminister Özdemir ernennt neue Chief Veterinary Officer

Dr. Katharina Kluge wird Leiterin der Unterabteilung 32 Tiergesundheit, Tierschutz im BMEL

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir hat Dr. Katharina Kluge zur neuen Leiterin der Unterabteilung 32 Tiergesundheit, Tierschutz imBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ernannt. Sie folgt auf Dr. Dietrich Rassow, der in den Ruhestand geht. Die Leiterinnen oder Leiter der Unterabteilung 32 des BMEL sind zugleich als Chief Veterinary Officer (CVO) die obersten Vertreter des Veterinärdienstes in Deutschland. Als solche sind sie unter anderem dafür zuständig, Deutschland in Veterinärangelegenheiten im europäischen und internationalen Kontext zu vertreten.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: Mit Dr. Katharina Kluge übernimmt eine versierte und erfahrene Expertin die Leitung der Unterabteilung 32 und die Aufgabe als Chief Veterinary Officer. In Zeiten, in denen aufgrund oft globaler Herausforderungen vielfach schnelle und präzise Entscheidungen in Veterinärangelegenheit gefragt sind, weiß ich den Tierschutz und die Tiergesundheit bei ihr in besten Händen. Ich danke Dr. Dietrich Rassow für seine geleistete Arbeit und wünsche ihm für seinen neuen Lebensabschnitt nur das Beste.

Dr. Katharina Kluge, Jahrgang 1967, ist promovierte Fachtierärztin für Pharmakologie und Toxikologie. Seit 2003 im BMEL, war sie zunächst im Referat Tierarzneimittel tätig und übernahm 2008 die Leitung des Referates Tierschutz.

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0026#2024/0001-1401 4) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen den heutigen ASP-Lagebericht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Den Lagebericht finden Sie im Bereich Interna.

 

 

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0026#2024/0001-1401 4) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen den heutigen ASP-Lagebericht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Den Lagebericht finden Sie im Bereich Interna.

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen weist auf Folgendes hin:

Tiergesundheit

Tierseuchen – Wichtige Information – Anzeigepflicht bei Verdacht auf BTV-3-Infektionen und bei BTV-3-Infektionen

AZ. IV.7-65.08.03.02-0001 Blauzunge

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit zunehmenden Temperaturen steigt die Gnitzenaktivität. Damit verbunden ist der erwartete Anstieg der Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3). Aus gegebenem Anlass möchten wir in diesem Zusammenhang an Folgendes erinnern:

Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit sind in Anhang II der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL, Europäischer Tiergesundheitsrechtsakt) gelistet. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichte Tierseuche (Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen, § 1).

Bereits bei einem klinischen Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit sind Tierhalterinnen und Tierhalter sowie sie vertretende Personen, Personen, die mit der Aufsicht der Tiere beauftragt sind, Tierärztinnen und Tierärzte sowie weitere beruflich mit diesen Tieren befassten Personen verpflichtet, den Verdacht dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Dabei sind die Halterin oder der Halter und der Standort der Tiere sowie die Zahl der Tiere zu melden. Die Meldung hat unverzüglich zu erfolgen (Tiergesundheitsgesetz, § 4).

Auf die Pflichten der Unternehmer gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429 wird hingewiesen. Landwirtinnen und Landwirte sind Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des europäischen Tiergesundheitsrechtes. Sie sind für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere verantwortlich und müssen das Risiko der Ausbreitung einer Seuche minimieren.

Darüber hinaus wird auf die Pflichten der Tierärztinnen und Tierärzte gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/429 hingewiesen. Tierärztinnen und Tierärzte sind verpflichtet, Maßnahmen treffen, um durch ordnungsgemäße Diagnose und Differenzialdiagnose zum Ausschluss oder zur Bestätigung einer Seuche sicherzustellen, dass Seuchen frühzeitig erkannt werden.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dies insbesondere auch im Hinblick auf eventuelle Differentialdiagnosen der Blauzungenkrankheit (MKS!) von großer Bedeutung ist.

Darüber hinaus kann das Früherkennungssystems Rind zur Abklärung von Erkrankungen beim Rind genutzt werden. Untersuchungskosten, die in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern entstehen, können dann erstattet werden. Den Untersuchungsantrag können Sie hier herunterladen.

Wir bitten Sie darum, Ihre Mitglieder entsprechend zu sensibilisieren und an ihre Verpflichtungen zu erinnern.

 

Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist in Hessen erstmals in einem Hausschweinbestand nachgewiesen worden. Wie das Landwirtschaftsministerium am Montag in Wiesbaden mitteilte, ist ein Betrieb mit neun Schweinen bei Biebesheim am Rhein (Kreis Groß-Gerau) betroffen.

Bei einer Kontrolle war dort bei einem Tier, das Krankheitssymptome aufwies, eine Blutprobe genommen worden. Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor bestätigte den Verdacht. Daraufhin wurden die Tiere nach Ministeriumsangaben unter tierärztlicher Aufsicht getötet.

Starke Einschränkungen für den Handel und die Schlachtung

Rund um den Betrieb wird nun eine sogenannte Schutzzone in einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone (zehn Kilometer) eingerichtet, in der starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung gelten. Der Handel mit lebenden Tieren wird grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). Dieses Gebiet reicht auch nach Rheinland-Pfalz. In der Zone befinden sich auf hessischer Seite rund 3.500 Schweine.

Hessen befindet sich seit Mitte Juni im Kampf gegen die ASP

Der erste ASP-Fall in Hessen war Mitte Juni bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt worden. Seitdem findet in der Region eine großangelegte Kadaversuche statt, um ein sogenanntes Kerngebiet des Geschehens sowie eine Restriktionszone festzulegen. Elektrozäune entlang des Kerngebiets sollen die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere nach außen verhindern. Mehr als 7.500 Hektar wurden bereits von Teams mit speziellen Kadaversuchhunden und mit Drohnen abgesucht. Bislang wurden dabei 15 positive Fälle entdeckt. Das Landwirtschaftsministerium hat unmittelbar einen Führungsstab eingerichtet, um die Maßnahmen zu koordinieren und mit den betroffenen Kreisen, den Nachbarländern sowie anderen Stellen abzustimmen. Das Land arbeitet sehr eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammen, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Hintergrund: Afrikanische Schweinepest

Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch den Kontakt mit Blut oder Kadavern von infizierten Tieren übertragen wird. Eine Ansteckung ist auch möglich, wenn Schweine Essensreste zu sich nehmen, die infizierte Fleischwaren enthalten. Das Virus kann in Wurst und Schinken viele Monate überleben. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich. Bei Schweinen verläuft die Erkrankung dagegen fast immer tödlich. Eine Impfung gegen die ASP gibt es nicht.

Quelle: hessen.de/presse/asp-in-hausschweinbestand-nachgewiesen

 
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