Aktuell
Nach dem ersten Nachweis des Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand in Niedersachsen (Landkreis Göttingen) am 17. Juli erstreckt sich die im Juni 2026 nach einem Ausbruch im hessischen Kreis Fulda eingerichtete Handelsrestriktionszone nun auf weite Teile Niedersachsens.
Dort gelten besondere Vorgaben beim Handel mit empfänglichen Tieren wie Rindern, Schafen, Ziegen, Lamas, Alpakas und weiteren Wiederkäuerarten. Der Landkreis Harburg ist von dieser Restriktionszone nicht betroffen. Aufgrund des dennoch bestehenden Ansteckungsrisikos rät das Veterinäramt der Kreisverwaltung Tierhalterinnen und Tierhaltern grundsätzlich dazu, empfängliche Tiere in ihren Beständen zu impfen beziehungsweise die Impfung rechtzeitig aufzufrischen zu lassen.
Eine Impfung bietet den wirksamsten Schutz vor schweren Symptomen und somit vor Tierleid, Tierverlusten und wirtschaftlichen Einbußen
, sagt Thorsten Völker, Leiter des Veterinäramtes. Augenblicklich sind Impfstoffe flächendeckend aber nicht verfügbar. Wir raten Tierhaltenden darum zu einem regelmäßigen Austausch mit den betreuenden Tierärzten, um zu klären, ob und wann Impfstoff zur Verfügung steht. Die Tierärzte können auch beraten, durch welche zusätzlichen Maßnahmen, zum Beispiel zur Gnitzenabwehr, das Ansteckungsrisiko zumindest reduziert werden kann
.
Wichtig: Eine Impfung gegen den Serotyp 3 bietet keinen Schutz gegen den Serotyp 8. Hier ist eine eigene Impfung notwendig.
Die Restriktionszone in Niedersachsen
Für die Landkreise Göttingen, Braunschweig, Celle, Gifhorn, Goslar, Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Peine, Salzgitter, Schaumburg, Wolfenbüttel, Wolfsburg, die Region Hannover und die Stadt Hannover sowie Teile der Landkreise Diepholz, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Nienburg, Osnabrück, Uelzen und Verden gilt: Für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen aus der Restriktionszone in BTV-8-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden. Transporte von Zucht- und Nutztieren sind innerhalb der nicht BTV-8-freien Regionen Deutschlands ohne Einschränkungen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Auffälligkeiten zeigen. In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für Verbringungen innerhalb Deutschlands.
Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE) teilt auf seiner Internetpräsenz wie folgt mit (abgerufen am 22. Juli 2026; 15:10 Uhr):
Am 17.07.2026 ist in Niedersachsen im Rahmen einer Handelsuntersuchung in einer Rinderhaltung in Herzberg am Harz im Landkreis Göttingen BTV-8 amtlich festgestellt worden.
Vom 150 km Radius um den Ausbruchsbetrieb sind auch weite Teile von Nordrhein-Westfalen betroffen.
Nachdem nun fast alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW innerhalb eines 150 km Radius um einen BTV-8 Ausbruch liegen, wurde festgelegt, dass nunmehr gesamt NRW als nicht-frei
in Bezug auf BTV-8 gilt.
Somit sind bei Verbringungen von BTV empfänglichen Tieren aus gesamt NRW neben den Verbringungsbedingungen für BTV-3 auch die Vorgaben für BTV-8 zu beachten.
Diese finden Sie unten unter dem Reiter Verbringungsregelungen
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Quelle: www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Tiergesundheit;
BTV / Information zu BTV-8-Ausbruch bei einem Rind aus dem Landkreis Göttingen in Niedersachsen
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt uns soeben (14:57 Uhr) unter dem AZ. IV.7-65.08.03.02-001004 BTV wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Landkreis Göttingen in Niedersachsen gab es am 17.07.2026 einen BTV-8-Nachweis. Der 150 km-Radius um diesen Ausbruch herum, sowie die Radien um die vorherigen Ausbrüche, betreffen auch große Teile Nordrhein-Westfalens. Daher wurde für Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass ab sofort ganz Nordrhein-Westfalen als nicht-frei
in Bezug auf BTV-8 gilt.
Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.
Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE:
www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
BTV-8 in Niedersachsen
Am 17.07.2026 erfolgte der erste Nachweis von BTV-8 in Niedersachsen in einer Rinderhaltung im Landkreis Göttingen. Somit liegen jetzt mehrere Landkreise ganz oder zum Teil innerhalb der 150 km Handelsrestriktionszone. Die betroffenen Gebiete sind der interaktiven Karte zu entnehmen Link.
Für eine Verbringung aus dieser Zone heraus in freie Gebiete Niedersachsens (und Deutschlands) gelten bestimmte Verbringungsregelungen.
Quelle: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/wiederkauer/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat nun bestätigt, dass nach dem BTV8-Fall im Landkreis Fulda nun auch die Regierungsbezirke Oberpfalz und Oberfranken als BTV8-Zone ausgewiesen werden.
Damit gilt nun ganz Bayern als BTV-8 Handelsrestriktionszone.
Es gelten die bekannten Verbringungsregelungen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Mit ansteigenden Temperaturen in der kommenden Woche ist auf Grund zunehmender Gnitzenaktivität mit einer Zunahme der Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vor allem bei Rindern und Schafen zu rechnen. Dies gilt für beide, aktuell in Deutschland zirkulierende Serotypen des Virus (BTV-3 und BTV-8).
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt daher weiterhin die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit fortzuführen, um die Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und Tierverluste möglichst zu minimieren. Bereits Anfang dieses Jahres hatte das Ministerium einen Impfappell an Halterinnen und Halter gerichtet.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbaucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (09:57 Uhr) wie folgt mit:
"Tiergesundheit;
BTV / BTV-8-Nachweis in einem Rinderbetrieb im Kreis Fulda (HE) – Interaktive Karte für Nordrhein-Westfalen
AZ. IV.7-65.08.03.02-001004 BTV
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine Email vom 03.06.2026 – In Ehrenberg (Rhön) im Kreis Fulda in Hessen kam es zu einem BTV-8-Nachweis in einer Rinderhaltung. Von dem 150 km-Radius um den Ausbruchsbetrieb herum sind auch nordrhein-westfälische Kreise betroffen, die bislang nicht von 150 km-Radien betroffen waren.
Im Anhang finden Sie nochmals eine entsprechende Kartendarstellung für NRW. Die interaktive Karte mit den BTV-8-Gebieten in Nordrhein-Westfalen können Sie ab sofort unter folgendem Link einsehen:
Die Veterinärämter wurden durch das LAVE bereits entsprechend informiert.
Generelle Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE:
www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.
Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Vielen Dank!
Nach dem BTV8-Fall in Fulda sind mehrere Bundesländer von der 150-km-Restriktionszone betroffen.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat mitgeteilt, dass auch in Nordrhein-Westfalen die BTV8-Restriktiionszonen erweitert werden. Betroffen sind nun der ganze Kreis Siegen-Wittgenstein sowie weitere Teile des Hochsauerlandkreises und Teile der Kreise Paderborn und Höxter.
Das thüringische Ministerium teilt auf seiner Homepage mit, dass das gesamte Gebiet des Freistaates Thüringen in eine BTV8-Handelsrestriktionszone einzustufen ist.
Das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit teilt auf seiner Homepage mit, dass nun auch Teile Niedersachsens in der 150 km Handelsrestriktionszone liegen. Betroffen sind die Landkreise Göttingen, Northeim, Holzminden und Goslar.
Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit des Landes Niedersachsen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie des Freistaates Thüringen
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat teilt uns soeben (14:54 Uhr) wie folgt mit:
Tierseuchenbekämpfung; Blauzungenkrankheit
1400#V4A-19.b.26.73.10
Sehr geehrte Damen und Herren,
…
Mit dem Nachweis von BTV vom Serotyp 8 bei einem Rind in Ehrenberg (Rhön) im Landkreis Fulda liegt nun das gesamte Landesgebiet Hessens in der BTV8-Handelsrestriktionszone.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sowie eine Übersicht über die Verbringungsregelungen sind auf der Internetseite des HMLU zusammengestellt.
landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Das hessische Ministerium teilt (Stand 3. Juni 2026) auf seiner Internetseite wie folgt mit:
"Mittlerweile wurden mehrere Fälle von BTV8 verteilt über das Landesgebiet nachgewiesen, so dass das gesamte Landesgebiet in Hessen in die Handelsrestriktionszone in Bezug auf BTV8 fällt.
Weitere Informationen finden Sie HIER.
Quelle: landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit






2026.06.02 BTV 8 Kartendarstellung