Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns…
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS

Die Mitglieder der German Export Association for Food and Agriproducts GEFA e.V.dankten dem langjährigen Geschäftsführer auf ihrer letzten Mitgliederversammlung für 17 Jahre prägende Aufbauarbeit der branchenübergreifenden privatwirtschaftlichen Exportförderung für Agrarprodukte und Lebensmittel aus Deutschland durch die GEFA.

 

 

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) treibt die Einführung einer verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen voran. Der dafür nötige Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet. Ziel ist es, den Tierschutz weiter wirksam zu stärken und bestehende Kontrolllücken zu schließen. Die verpflichtende Videoüberwachung soll künftig dazu beitragen, tierschutzrelevante Vorgänge in Schlachtbetrieben transparenter zu machen und Verstöße konsequent abzustellen. Mit dem vorgelegten Vorschlag wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Bundesminister Alois Rainer erklärt dazu: In Zukunft wird die Schlachtung in allen großen Betrieben per Video aufgezeichnet. Das sind mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland. Damit schließen wir einen blinden Fleck. Die Kameras sind wie ein Tierschutz-Assistent. Wer Tiere auf den letzten Metern ihres Lebens schlecht behandelt, muss dafür geradestehen. Ausnahmen gibt es für kleinere Betriebe, um sie nicht unverhältnismäßig zu belasten. Aber auch hier können die Veterinärbehörden der Länder im Verdachtsfall vor Ort eine Videoüberwachung anordnen.

 

 

Der DVFB e. V. hat eine neue Kooperation mit AS24 Tankservice GmbH

Gegenstand der Vereinbarung ist der Bezug von Kraftstoffen und sonstigen Waren / Dienstleistungen mit der AS24 - Tankkarte an den AS24 Automatenstationen und den Tankstellen der TOTAL Energies und deren Akzeptanzstellen in Europa.

Die Ersparnis je Liter beträgt bis zu 0,075 EURO je Liter.

Die genauen Konditionen können im Bereich Interna heruntergeladen werden.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit über den Kooperationspartner eine kostenfreie Mautabrechnung über TollCollect oder die EETS Box PASSANGO EUROPE zu vereinbaren.

 

WARUM AS 24?

✓ Partner für Transport- und Busunternehmen seit 37 Jahren

✓ Führender Anbieter von Automatik-Tankstellen in Europa

✓ Hohes Einsparpotential durch maßgeschneiderte Lösungen

✓ Professioneller und schneller Service

✓ Persönlicher Ansprechpartner

✓ 24/7 Hotline für Ihre Anliegen

 

Das BMLEH teilt uns soeben (15:02 Uhr) wie folgt mit (Az.: 323-35226/0007#013):

Impfstatus in HI-Tier

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber informieren, dass es nun möglich ist, dass die berechtigten Personen im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) die Eintragungen der BTV-3-Impfungen vornehmen können. Folgender Hinweis wurde dort hinterlegt:

Im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) kann für Tiere, die gegen BTV-3 geimpft wurden, der Impfstatus berechnet werden (www.hi-tier.de/HitCom/hilfe/impfungreg.asp). Dabei bekommt ein Tier nach Angaben der Impfabstände der Packungsbeilage zunächst einen Status für die Grundimmunisierung. Da über die Dauer der Immunität nach der Grundimmunisierung bisher keine Angaben seitens der Impfstoffhersteller vorliegen, wird der maximale Zeitraum bis zur Wiederholungsimpfung derzeit auf 365 Tage festgelegt. Auch für Kälber von geimpften Muttertieren wird ein Status berechnet. Diese Angaben sollen helfen, den Schutz der Tiere vor einer Infektion zu gewährleisten und rechtzeitig an die Wiederholungsimpfung zu erinnern.Hinweis: Sollten sich die finalen Angaben der Impfstoffhersteller zum Immunitätszeitraum ändern, wird dieser in der Statusberechnung berücksichtigt. Der Impfstatus in HI-Tier gilt nicht automatisch als Zertifikat für das Verbringen von Tieren. Über die genauen Verbringungsregeln wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (AZ. AZ. IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) wie folgt mit:

Tiergesundheit;

BTV / BTV-8-Ausbruch in Rheinland-Pfalz – Aktualisierung der Internetseite des LAVE

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund eines BTV-8 Nachweises in Rheinland-Pfalz und daraus resultierender Mitbetroffenheit Nordrhein-Westfalens wurde die Internetseite des LAVE zur Blauzungenkrankheit aktualisiert. Im Anhang finden Sie zudem eine Karte, wie sich die erweiterte BTV-8-Zone in Nordrhein-Westfalen nun darstellt, inkl. eines Links zu einer interaktiven Karte.

Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE:

www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.

Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:

food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag …

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Schutz BTV-8 freier Gebiete in Bayern und darüber hinaus, wird die Verbringung empfänglicher Tiere aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Unterfranken und Mittelfranken eingeschränkt.

 

Folgende Gebiete in Bayern sind von Maßnahmen gegen BTV-8 betroffen (Stand: 13.02.2026): Regierungsbezirk Oberbayern (gesamt)

Regierungsbezirk Niederbayern (gesamt)

Regierungsbezirk Schwaben (gesamt)

Regierungsbezirk Unterfranken (gesamt)

Regierungsbezirk Mittelfranken (gesamt)


Weitere Informationen finden Sie unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/bt_verbringung_nach_bayern.htm

 

 

 

Das hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat teilt uns soeben wie folgt (V4A 19 b 26 73 10) mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wurde der erste BTV8-Fall in Hessen durch das Nationale Referenzlabor für Blauzungenkrankheit am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Die BTV8-Handelsrestriktionszone muss deshalb in den Landkreisen Fulda und Hersfeld-Rotenburg geringfügig angepasst werden.

In der Anlage finden Sie die heute vom Hessischen Landwirtschaftsministerium veröffentlichte Pressemitteilung, die Sie auch unter dem folgenden Link aufrufen können.

landwirtschaft.hessen.de/presse/handelsrestriktionszone-in-hessen-muss-ausgeweitet-werden

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der betroffenen Landkreise/kreisfreien Städte oder auf der Internetseite des Hessischen Landwirtschaftsministerium unter dem folgenden Link.

landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

 
22.01.2026
BVVF - WIR VERTRETEN DEN MITTELSTAND

Die Bundestagung 2026

findet vom Donnerstag, 2. Juli 2026 bis zum 5. Juli 2026

im Jagdschloss Niederwald in Rüdesheim am Rhein

statt.

Ausrichter ist der Vieh- und Fleischhandelsverband Hessen und Rheinland-Pfalz e. V..

Das Zimmerkontingent ist begrenzt.

JETZT ANMELDEN!

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (AZ. IV.7-65.08.03.02-001005 IBR/IPV / IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass möchte ich sowohl zu IBR (BHV-1) als auch BTV-8 informieren.

 

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat uns soeben (Gz.: 621-0006#2022/0002-1401 4.0012) ein Informationsschreiben bezüglich des neuen BHV-1 Erlasses und eine Übersicht über die darin neu geregelten Untersuchungsintervalle … übermittelt.

Das Schreiben kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

 

 
Suche
Ein­log­gen
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier geht's zur Initiative Fleisch
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>