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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Ab dem 01.10.2024 tritt im Kreis Borken eine tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Zum Schutz gegen das BHV-1-Virus in Kraft, die für alle rinderhaltenden Betriebe in der Gemeinde Heek und Teilen der Stadt Ahaus verpflichtend umzusetzen ist.

(Quelle: Internetauftritt Kreis Borken)

 

Weitere Informationen, Anträge und Kartenmaterial, usw. erhalten Sie HIER (ACHTUNG: EXTERNER LINK!)

 
UECBV

Die diesjährige U.E.C.B.V.-Jahrestagung findet vom 27. – 29.10.2024 in Warschau statt.
Gastgeber ist der Verband der polnischen Fleischwirtschaft. Tagungsort ist das Novotel Warszawa Centrum.
Der vorläufige Ablaufplan sieht folgendermaßen aus:

27. Oktober: Ankunft

28. Oktober: Interne Mitgliederversammlung, Sitzungen der Arbeitsgruppen (Lebendvieh!) , Gala Dinner

29. Oktober: World Meat Day Conference, World Meat Day Gala dinner

 

HIER Klicken für weitere Informationen wie Programm und Registrierung.

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0002 (Dok. 350)) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die übermittelte Information vom 05.09.24 wurde nun neben dem Serotyp 8 (BTV-8) auch der Serotyp 3 (BTV-3) der Blauzungenkrankheit in der Schweiz festgestellt.

· Relevante Webseiten zum Geschehen von BTV-3 und BTV-8 in der Schweiz:

- Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) (admin.ch)

- Schutzmassnahmen EU (admin.ch)

- AS 2024 473 - Verordnung des BLV vom 2. Septembe… | Fedlex (admin.ch)

· Die Schweiz hat der Europäischen Kommission die folgende Information bezüglich der Verbringung von Tieren aus EU Mitgliedstaaten, Norwegen und Nordirland in die Schweiz zur Kenntnis gegeben:

For bovine animals, caprine animals, ovine animals, kept cervid animals, kept camelid animals and other kept ungulates of

Luxemburg hat bezüglich BTV-3 der Europäischen Kommission die folgende Information zur Kenntnis gegeben:

· food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

In accordance with point 8 of Section 1 of Chapter 2 of Part II of Annex V of Delegated Regulation (EU) 2020/689, no conditions apply for bovine animals, ovine animals, caprine animals and kept camelid animals regarding BTV serotype 3.

Auch in Dänemark kam es zu einem BTV-3 Nachweis.

· Der Seuchenfreiheitsstatus in Bezug auf BTV-3 wurde hier aber nicht aufgehoben, sondern nur ausgesetzt.

· Dänemark hat der Europäischen Kommission keine (erleichterten) Bedingungen für die Verbringung in Bezug auf BTV-3 zur Kenntnis gegeben.

· Weitere Informationen sind hier zu finden:en.foedevarestyrelsen.dk/animals/animal-health-/animal-diseases/bluetongue

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag

 

(pst/dm) Der Vieh- und Fleischhandelsverband Hamburg und Schleswig – Holstein e. V. hatte zur Mitgliederversammlung in den Betrieb der Firma Spreckelsen in Garding geladen.

Auf der sehr gut besuchten Mitgliederversammlung waren besonders viele junge Viehkauflaute anwesend.

 

 

Verband betont die Bedeutung des freien Handels bei der bestmöglichen Vermarktung von Rindern und Schweinen in zahlreichen Haltungsprogrammen der Schlachtwirtschaft und des Einzelhandels. Freie Viehkaufleute sind als Spezialisten und Kenner des Marktes gefragt, wenn es darum geht, flexibel auf die wechselnden Anforderungen der Vermarktung bei gleichzeitig sinkenden Viehzahlen zu reagieren.

München – Die zum Teil stark rückläufigen Viehzahlen der bundesdeutschen Landwirtschaft und die damit drohende Abhängigkeit von Lieferungen aus dem Ausland führt der Präsident des Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverbandes, Michael Gasteiger, auf die unausgewogene und allein auf vegetarische Ernährung fokussierte Politik des Grünen Landwirtschaftsministers Özdemir zurück. Gerade vor diesem Hintergrund sei es wichtig, den Landwirten durch optimale Vermarktung des Schlachtviehs in den zahlreichen Haltungsprogrammen eine Perspektive für die Zukunft zu bieten.

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben – 15:43 Uhr - (Gz.: 6230-0012#2023/0002) wie folgt mit:

An die landwirtschaftlichen und tierärztlichen Verbände und Institutionen in RP

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 12.08.24 und teile mit, dass sich auch die Länder Brandenburg und Bayern als nicht mehr BTV-frei erklärt haben. In Brandenburg und Bayern wurden BTV-3-Fälle nachgewiesen.

Damit hat ganz Deutschland seinen BTV-Freiheitsstatus verloren und ein Verbringen der empfänglichen Tiere ist innerhalb Deutschlands ohne weitere Untersuchungen möglich. Ein Verbringen klinisch kranker Tiere ist nicht zulässig.

Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder entsprechend, vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0026#2024/0001-1401 4) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen den heutigen ASP-Lagebericht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Den Lagebericht finden Sie im Bereich Interna.

 

Zentraler Krisenstab berät über Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Bender: Dank an die betroffenen Länder für die hervorragende Arbeit

Angesichts der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestern den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen, um Erkenntnisse zu teilen und ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Der Zentrale Krisenstab ist beim Ausbruch einer Tierseuche das übergeordnete politische Entscheidungsgremium. Teilnehmer des Krisenstabs sind die Amtschefs der zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder, die für die Tierseuchenbekämpfung zuständig sind. Sie beraten Maßnahmen von überregionaler und politischer Bedeutung und beschließen bei Bedarf ein bundeseinheitliches Vorgehen.

Dazu erklärt Staatssekretärin Silvia Bender: Wir verfolgen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest sehr genau. Hessen und Rheinland-Pfalz leisten hervorragende Arbeit bei der Eingrenzung des Seuchengeschehens, das hat auch die EUVET-Mission Anfang Juli bestätigt. Der Bund unterstützt die zuständigen Bundesländer gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut in gewohnter Manier beispielsweise bei den epidemiologischen Untersuchungen oder der Abstimmung der Maßnahmen und Sperrzonen-Gebietskulissen mit der EU. Die Ausbreitung aufzuhalten, ist eine Mammutaufgabe und wichtig für unsere schweinehaltenden Betriebe. Hier können auch die Bürgerinnen und Bürger Verantwortung übernehmen, indem sie achtsam sind. Im Zweifel reicht schon ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot, denn das Virus kann auch über infizierte Lebensmittel eingeschleppt werden. Wir werden dazu auch eine Informationskampagne neu starten, um Menschen zu sensibilisieren – etwa an Autobahnraststätten gerade jetzt im sommerlichen Reiseverkehr.

Die ASP wurde in Deutschland erstmals 2020 im Brandenburgischen Schenkendöbern (Landkreis Spree-Neiße) bei einem Wildschwein festgestellt. Seitdem hat sich die Krankheit weiter ausgebreitet. Mittlerweile sind neben Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern auch in Hessen und Rheinland-Pfalz infizierte Tiere gefunden worden, zuletzt im rheinland-pfälzischen Mainz-Bingen-Kreis (Wildschweine) und im hessischen Landkreis Groß-Gerau (gehaltene Schweine). Allerdings handelt es sich hier um einen anderen Serotyp des Erregers, so dass nicht von einer Verschleppung aus den östlichen Bundesländern nach Hessen auszugehen ist.

Ein betroffener Betrieb bei Stockstadt hält mehr als 1.100 Schweine. Der gesamte Bestand wurde aus Gründen der Seuchenbekämpfung getötet. Auch weitere Schweinebestände, allerdings mit wesentlich geringeren Tierzahlen, wurden getötet und weitere tiergesundheitsrechtlich vorgeschriebene Maßnahmen ergriffen.

Für Wild- und Hausschweine ist die Viruserkrankung nicht heilbar und verläuft fast immer tödlich. Die Krankheit überträgt sich direkt von Tier zu Tier, etwa über den Kontakt mit Blut oder den Kadavern von infizierten Tieren. Auch die indirekte Übertragung beispielsweise über verseuchte Gegenstände wie landwirtschaftlich genutzte Geräte, Jagdzubehör, Kleidungsstücke, Schuhe und Futter oder Lebensmittel ist möglich. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP ungefährlich – selbst bei Verzehr von Fleisch- oder Wurstprodukten von infizierten Tieren.

Mehr allgemeine Informationen zur Tierseuchenabwehr finden Sie hier.

Wichtige Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier.

Aktuelle Zahlen zum Ausbruchsgeschehen finden Sie hier.

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0026#2024/0001-1401 4) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen den heutigen ASP-Lagebericht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Kenntnisnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Den Lagebericht finden Sie im Bereich Interna.

 

Wie das BMEL soeben mitteilt, haben die Niederlande darüber informiert, dass seit jüngstem BTV-Fälle mit starken klinischen Symptomen bei Wiederkäuern, insbesondere Schafen, aber auch Rindern, die mit einem zur Anwendung gestatteten BTV-3-Impfstoff geimpft wurden, aufgetreten sind. Es gibt noch keine ausreichenden Hinweise, die Rückschlüsse auf einen Zusammenhang der Impfung mit den Infektionen zulassen, allerdings zeigen Challenge-Studien mit den verwendeten Impfstoffen, dass durch die Impfung eine Virämie nicht gänzlich verhindert, sondern nur verringert wird.

Vor diesem Hintergrund haben nun auch die Niederlande eine strenge Anwendung der Verbringungsregelungen für die Tiere propagiert, die in Deutschland allerdings bereits angewendet wird.

D. h. in Deutschland müssen auch (mit gestattetem BTV3-Impfstoff) geimpfte Tiere vor einer Verbringung aus nicht BTV-freien Gebieten in BTV-freie Mitgliedstaaten bestimmungsgemäß mittels Repellent vor Vektorangriffen geschützt und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen worden sein. (Im übrigen gelten die von den Mitgliedstaaten veröffentlichten Bedingungen)

Um festzustellen, ob es ähnliche Effekte in Deutschland gibt, bittet das BMEL um Mitarbeit: Alle Betroffenen sind aufgerufen, Nebenwirkungen oder besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Impfung umgehend den zuständigen Stellen mitzuteilen.

Im Juli sind bislang allein in NRW 334 neue BTV3-Fälle bekannt geworden.

Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung.

 
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Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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