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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0026#2024/0001-1401 4) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei sende ich Ihnen den ersten ASP-Lagebericht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Den Lagebericht finden Sie im Bereich Interna.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern (07.07.24) wurde in RP ein Verdacht auf ASP bei zwei Wildschweinen festgestellt. Der Fundort liegt in Gimbsheim / Kreis Alzey-Worms, gegenüber der Fälle in Hessen (Kühkopf), jedoch innerhalb der infizierten Zone in RP.

Mit einer Bestätigung durch das FLI wird am Dienstag gerechnet.

Diese Fälle haben Auswirkung auf die Restriktionszone in Rheinland-Pfalz, diese muss entsprechend ausgeweitet werden (ca. 15 km Radius).

Wir werden Sie über die Änderungen informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0002 (Dokument 242) wie folgt mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die Informationen bezüglich BTV-3 Impfstoffgestattungsverordnung vom 07.Juni 2024, übermitteln wir Ihnen heute die Stellungnahme zur Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 der StIKO Vet.

Die Datei ist als PDF angehängt und über folgenden link erhältlich: stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/stellungnahme-zur-impfung-empfaenglicher-wiederkaeuer-gegen-btv-3

Darin wird der Einsatz der Impfstoffe bei empfänglichen Wiederkäuern dringend empfohlen.

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (17:32 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich über den aktuellen Sachstand zur ASP in Hessen /RP:

Ø TSN Meldungen:

Hessen hat mit Stand heute (16:00 Uhr) insgesamt acht ASP-positive Wildschweine und ein Verdacht in TSN gemeldet.

Eine Feststellung (Leeheim) und ein Verdacht (Kühkopf) befinden sich außerhalb der Kernzone, in der infizierten Zone in Hessen.

Ø Gebietskulisse:

Das Kerngebiet in Hessen wird angepasst. Die infizierte Zone in Rheinland-Pfalz und Hessen wird ausgeweitet.

Eine Karte mit dem 15 km Radius um die Funde, die zur Ausweitung der Restriktionszonen führen, finden Sie im Anhang.

In Rheinland-Pfalz sind die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms betroffen.

Ø Weitere Informationen:

Insgesamt wurden bereits über 50 Kadaver in Hessen untersucht

In RP finden Suchen nach Kadavern statt, zusätzlich wird versucht zu ermitteln, wo und wieviele Wildschweine sich in den betroffenen Gebieten aufhalten bzw. nach dem Hochwasser ggf. in die Gebiete am Rhein einwandern.

Es gibt weiterhin keine offiziellen Verdachtsfälle oder bestätigen ASP-Fälle in Rheinland-Pfalz, alle bisherigen Untersuchungen verliefen negativ;

 

Die ASP-Leitlinien, C/2023/1504 Bekanntmachung der Kommission über die Leitlinien für die Prävention, Bekämpfung und Tilgung der Afrikanischen Schweinepest in der Union erhalten Sie im Anhang zur Kenntnis.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Hausschweinebestände ist mit allen Mitteln zu verhindern. Landwirtinnen und Landwirte können einen wichtigen Beitrag leisten, um ihre Bestände zu schützen. Dafür ist die Biosicherheit entscheidend. Alle Schweinehalterinnen und Schweinehalter in Hessen sollten die Biosicherheitsmaßnahmen in Ihrem Betrieb überprüfen. Der beiliegende Flyer Schutz vor Tierseuchen – was Landwirte tun können des BMEL, bietet eine gute Handlungshilfe, die geltenden Vorgaben nach der Schweinehaltungshygieneverordnung umzusetzen.

Für Verbringungen in der infizierten Zone gelten zusätzliche Vorgaben nach der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594. Diese zusätzlichen Anforderungen können dem ebenfalls angefügten Merkblatt Schweinehaltungen in der infizierten Zone ASP – Voraussetzungen zur Schlachtung der Task Force Tierseuchenbekämpfung entnommen werden.

In schweinehaltenden Betrieben in der infizierten Zone gelten darüber hinaus die angeordneten Maßnahmen aus den jeweils aktuellen Allgemeinverfügungen. Diese sind in den betroffenen Betrieben zwingend umzusetzen.

Aber auch in nicht reglementierten Gebieten sollten aufgrund der aktuellen Seuchenlage, zusätzlich zu den Vorgaben nach der Schweinehaltungshygieneverordnung, in jeder Schweinehaltung (auch in Kleinstbetrieben) nachfolgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Der direkte oder indirekte Kontakt zwischen in anderen Betrieben gehaltenen Schweinen oder Wildschweinen muss vermieden werden.

  • Angemessene Hygienemaßnahmen sollten im Betrieb umgesetzt werden (z.B. Wechsel von Kleidung und Schuhen beim Betreten und Verlassen von Räumlichkeiten, in denen Schweine gehalten werden).

  • Neben der Möglichkeit zur Reinigung und Desinfektion von Schuhen, sollte am Eingang zu den Stallungen möglichst auch das Waschen und die Desinfektion der Hände möglich sein.

  • Futter, Beschäftigungsmaterial und Einstreu sind so zu lagern, dass der Kontakt zu anderen Tieren, insbesondere Wildschweine, vermieden wird.

  • Kadaver werden vor äußeren Einflüssen geschützt gelagert.

  • Das Betreten des Betriebes durch unbefugte Personen wird wirkungsvoll verhindert, z.B. durch schließen der Zu- und Ausfahrten zu dem Betriebsgelände.

  • Führen von Aufzeichnungen über Personen und Transportmittel, die Zugang zu dem Betrieb erhalten haben, in dem die Schweine gehalten werden.

  • Sofern betriebsfremde Personen den Stall betreten müssen, sollte Ihnen betriebseigene (Einmal-)Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.

  • Vermeidung jeglichen Kontakts mit gehaltenen Schweinen während eines Zeitraums von mindestens 48 Stunden nach Jagdtätigkeiten im Zusammenhang mit Wildschweinen oder nach jedem sonstigen Kontakt mit Wildschweinen.

Nur durch die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen können Hausschweine vor einer Infektion mit dem Virus der ASP geschützt werden. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten ihre Schweine genau und aufmerksam beobachten. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle sollten immer durch eine Tierärztin / einen Tierarzt abgeklärt werden. Bei Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest hindeuten können (z. B. hohes Fieber, ungeklärte Todesfälle), ist unverzüglich die für die Tierhaltung zuständige Veterinärbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu kontaktieren. Außerdem sollten alle in dem Betrieb tätigen Personen, inklusive Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter vor dem Beginn der Tätigkeit in hessischen Betrieben darauf hingewiesen werden, dass Speisereste auf keinen Fall an Schweine verfüttert werden dürfen.

 

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2023/0001 (Dokument 31))wie folgt mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 15. Juli 2024 ist die neue Förderrichtlinie des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität zur Förderung von Impfungen von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit (BT) anzuwenden.

· Die Richtlinie unterscheidet nicht mehr verschiedene Förder-Zonen in Abhängigkeit von der geographischen Nachbarschaft zu Blauzungenkrankheit-freien Gebieten oder NICHT-Blauzungenkrankheit-freien Gebieten.

· Gefördert werden anteilig Kosten jeder Rinder-/Schaf- oder Ziegen-BT-Impfung für Serotypen des BT-Virus, die im Land zirkulieren und für solche, für die nach Risikoeinschätzung des FLI oder der StikoVet ein Eintragsrisiko besteht:

o Jeder Rinder-BT-Impfung in Höhe von 1,30 Euro und

o Jeder Schaf-/Ziegen-BT-Impfung in Höhe von 1,20 Euro

· Die Internetseite des MKUEM wurde entsprechend aktualisiert, die neue ab 15.07.24 gültige Förderrichtlinie finden Sie auf der rechten Seite: mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt

Die Gesamtbeihilfen/BT-Impfung setzen sich demnach - vorbehaltlich des Beschlusses und der Veröffentlichung der Beihilfen durch die Tierseuchenkasse – wie folgt zusammen:

· Rinder: 2,50 Euro (davon anteilig 1,30 Euro Land und 1,20 Euro Tierseuchenkasse)

· Schafe und Ziegen: 2,00 Euro (davon anteilig 1,20 Euro Land und 0,80 Euro Tierseuchenkasse)

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag

 

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

…seit Inkrafttreten der BTV-3-Impfgestattungsverordnung am 7. Juni 2024 haben Länder und Verbände verschiedene Anfragen in Bezug auf die Anwendung der gestatteten BTV-3- Impfstoffe gestellt. Im allgemeinen Interesse werden die Erläuterungen zu den eingegangenen Fragen zusammengefasst nachfolgend mitgeteilt:

Das Schreiben finden Sie im Bereich Interna.

 

Das MKUEM teilt uns soeben (18:39 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit informiere ich über den aktuellen Sachstand zur ASP in Hessen /RP:

- Hessen hat mit Stand heute (18:00 Uhr) insgesamt sieben ASP-positive Wildschweine gemeldet, die sich alle innerhalb der Kernzone befinden (s. Karte in Anlage); insgesamt wurden bereits über 40 Kadaver in Hessen untersucht, aus Groß-Gerau und anderen in der infizierten Zone befindlichen Kreisen/Städten;

- Es wird durch diese Nachweise keine Änderung in der hessischen oder rheinland-pfälzischen Gebietskulisse der Infizierten Zone geben.

- Hessen hat bereits entlang verschiedener Straßen mit der Errichtung eines Elektrozauns begonnen / z.T. abgeschlossen, welcher nach und nach durch einen festen Zaun ersetzt werden soll, sofern sich die Gebietskulisse nach intensiver Kadaversuche so bestätigt, sonst wird angepasst;

- In RP finden ebenfalls weitere Suchen nach Kadavern statt, zusätzlich wird versucht zu ermitteln, wo und wieviele Wildschweine sich in den betroffenen Gebieten aufhalten bzw. nach dem Hochwasser ggf. in die Gebiete am Rhein einwandern;

- Es gibt weiterhin keine offiziellen Verdachtsfälle oder bestätigen ASP-Fälle in Rheinland-Pfalz, alle bisherigen Untersuchungen verliefen negativ.

Gerne können Sie diese Information weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat uns soeben die Ernte-FAQ in der infizierten Zone übermittelt.

Diese können nachfolgend heruntergeladen werden.

NEU: Soeben (14:52 Uhr) erreichte uns das neue überarbeitete Dokument 20240627_Ernte FAQ für Landwirte in der infizierten Zone.

 

Die EU hat mit dem Durchführungsbeschluss 2024/1790 bestimmte Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest veröffentlicht.

Im Anhang des Beschlusses werden die Gebiete der infizierten Zone veröffentlicht.

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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