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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Erfolgreiche Seuchenbekämpfung: Deutschland gewinnt MKS-Freiheitsstatus zurück

Weltorganisation für Tiergesundheit bestätigt Einrichtung einer Containment Zone – Bundesminister Özdemir: Deutliches Zeichen an unsere Handelspartner

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) hat für den allergrößten Teil Deutschlands den Status Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung ab heute (12.03.2025) wiedereingesetzt. Grundlage war ein Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Einrichtung einer sogenannten Containment Zone, dem die WOAH jetzt zugestimmt hat. Ausgenommen von dem Status ist nun lediglich noch das Gebiet der Containment Zone, für dieses gelten die Aussetzung des MKS-Freiheitsstatus und die Durchführung bestimmter MKS-Bekämpfungsmaßnahmen mindestens noch bis zum 11. April 2025 fort.

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: "Fast ganz Deutschland ist laut der Weltorganisation für Tiergesundheit wieder MKS-frei, das haben wir nun schwarz auf weiß. Der wiedererlangte Freiheitsstatus schickt ein deutliches Zeichen an unsere Handelspartner. Die offizielle Bestätigung der WOAH ist eine entscheidende Grundlage für unsere Gespräche mit Drittländern und nützt dem Export. Ich bin zuversichtlich, dass sich unsere Handelsbeziehungen bei den betroffenen Produkten unserer Landwirtschaft in aller Welt schnell normalisieren und unsere Betriebe bald wieder in ihre gewohnten Absatzmärkte liefern können.

 
http://www.v-f-z.de/newsletter.html

Was wäre eigentlich, wenn wir einmal auf diejenigen hören würden, die täglich mit Tieren umgehen? Im Dunstkreis wichtiger Brüsseler Entscheidungsträger klingt diese Frage geradezu despektierlich. Und doch hat die Intergroup Sustainable Livestock (Europäische Intergroup Nachhaltige Tierhaltung) sie gestellt und gemeinsam mit Experten aus ganz Europa nach Antworten gesucht.

Am 5. März 2025 fand die erste Sitzung der Intergroup Sustainable Livestock unter Vorsitz und auf Einladung des Europaabgeordneten Benoît Cassart im Europäischen Parlament in Brüssel statt. Im Mittelpunkt stand der Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Transportverordnung. Ein wichtiges Thema, da die vorgeschlagenen Änderungen große Auswirkungen auf den Sektor hätten, sollten diese umgesetzt werden.

Neben vielen Praktikern und Experten erhielt auch der Präsident des Deutschen Vieh- und Fleischhandelsbundes e. V. und Vizepräsident der UECBV, Heinz Osterloh, die Gelegenheit über die Erfahrungen mit Tiertransporten zu berichten.

Osterloh fand deutliche Worte. Viehtransporte verursachen keine Probleme, wenn sie sachgerecht und gesetzeskonform durchgeführt werden. Wir haben dafür die passenden Regeln.

DIE VFZ HANDELSZEITUNG VIEH UND FLEISCH berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über das Ereignis….

Der Bericht kann nachfolgend gelesen und bei der Bundesgeschäftsstelle per Mail angefordert werden.

 

Minister Peter Hauk MdL: Unser konsequentes Handeln hat dazu geführt, dass wir seit Ausbruch der Tierseuche vor rund neun Monaten in Hessen nun erst den 2. Fall im Land zu verzeichnen haben

Das ASP-Virus grassiert bereits seit Monaten in Hessen und Rheinland-Pfalz. Den ersten ASP-Fall in Baden-Württemberg gab es Anfang August 2024, als bei einem krank erlegten Wildschein in der Nähe von Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis) das Virus nachgewiesen wurde. Heute hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest, bei einem zweiten Wildschwein aus Baden-Württemberg ASPV-Genome nachgewiesen und damit das Untersuchungsergebnis des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe bestätigt. Das Tier wurde nördlich der A6 bei Mannheim bereits tot aufgefunden. Damit haben wir aktuell in Baden-Württemberg den zweiten ASP-Fall bei einem Wildschein. Dieser Fall fügt sich in das bereits seit Wochen grassierende Seuchengeschehen auf der hessischen Landesseite bei Lampertheim ein. Es handelt sich somit nicht um einen einzelnen isolierten ASP-Fall. Hausschweinebestände sind in Baden-Württemberg nach wie vor nicht vom ASP-Virus betroffen. Damit dies so bleibt, sind vor allem die Biosicherheitsmaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben streng einzuhalten, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (7. März).

 

Die U.E.C.B.V. teilt uns soeben wie folgt mit:

Laut einer heute (7. März 2025) von den nationalen Behörden in Ungarn veröffentlichten Mitteilung:

Das Labor des Nationalen Amtes für die Sicherheit der Lebensmittelkette (Nébih) hat in einem Rinderzuchtbetrieb in Kisbajcs das Virus der Maul- und Klauenseuche (MKS) nachgewiesen. Der nationale Chefveterinär ordnete sofortige amtliche Maßnahmen an, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern, die schwere wirtschaftliche Schäden verursacht. Die hoch ansteckende Krankheit ist nach mehr als 50 Jahren wieder in Ungarn aufgetreten.

Eine Landkarte eines LandesAI-generierte Inhalte können falsch sein.

Anfang März traten in einem Betrieb mit 1400 Rindern die klassischen Symptome der ansteckenden Maul- und Klauenseuche auf. Das Vorhandensein des Erregers wurde auch vom Labor des Nationalen Amtes für Lebensmittelsicherheit bestätigt, so dass Dr. Szabolcs Pásztor, der leitende Tierarzt des Landes, sofort die Schließung des Betriebs und die Einleitung einer epidemiologischen Untersuchung anordnete. Um die weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wurden äußerst strenge behördliche Maßnahmen ergriffen, zu denen auch ein Verbot des Transports empfänglicher lebender Tierarten und ihrer Erzeugnisse gehört.

Die Ausmerzung der Herde und die Untersuchung der Infektionsquelle sind im Gange. Die ungarischen Behörden riefen auch die Tierhalter dazu auf, auf die Einhaltung der Seuchenbekämpfungsvorschriften und der geltenden Notfallmaßnahmen zu achten und sich bei einem Verdacht an den Tierarzt zu wenden.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Quelle: portal.nebih.gov.hu/-/megjelent-a-ragados-szaj-es-koromfajas-betegseg-magyarorszagon

 

 

Das BMEL teilt uns soeben (GZ 323-323-35226/0007#003) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf folgende Verkündung wird aufmerksam gemacht: BGBl. 2025 I Nr. 76 (Link: www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl-1/2025/76)

Die Verordnung tritt demnach morgen Samstag, den 8. März in Kraft.

In der Zeit vom 20. Februar 2025 (Tag der offiziellen Zulassung von zwei Impfstoffen) bis einschließlich 7. März 2025 (Tag der Verkündung der o.g. Verordnung) ist die Anwendung der benannten Impfstoffe daher rechtlich nicht gestattet gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die aktuellen Entwicklungen zur Verfügbarkeit und Anwendbarkeit von BTV-3-Impfstoffen in Deutschland geben derzeit Anlass für Diskussionen und vermehrte Anfragen hierzu an das BMEL.

Am 20. Februar haben die beiden BTV-3-Impfstoffe Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 eine zentralisierte Zulassung nach Artikel 44 der VO (EU) 2019/6 erhalten. Nach der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung dürfen insoweit nur noch die nunmehr zugelassenen BTV-3-Impfstoffe Syvazul BTV 3 und Bluevac-3 entsprechend ihrer Zulassung angewendet werden. Ebenfalls möglich ist eine Anwendung des in Tschechien zugelassenen Impfstoffes BioBos BTV 3 nach Artikel 113 (5) der VO (EU) 2019/6, falls die bisher zugelassenen Impfstoffe nicht verfügbar sind.

Aufgrund des derzeit nicht absehbaren Zeitraums bis zu einer bedarfsgerechten Marktbelieferung mit zulassungskonformen Impfdosen in Deutschland, erarbeitet das BMEL derzeit einen Verordnungsentwurf (Eilverordnung) für die zeitnahe Änderung der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung, der die weitere Impfung mit den in der geltenden BTV-3-Impfgestattungsverordnung genannten BTV-3-Impfstoffen für einen befristeten Zeitraum von 6 Monaten ermöglichen soll.

Hierzu planen wir zeitnah eine verkürzte Länder- und Verbändeanhörung durchzuführen.

Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MKUEM Rheinland-Pfalz teilt uns wie folgt (Gz.: 6230-0012#2023/0002-1401 4.0397) mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die Viko vom 14.02.2025 haben zwei BTV-3 Impfstoffe mittlerweile die Zulassung erhalten.

· Syvazul BTV 3: ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/v332.htm

· BLUEVAC-3:ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/v331.htm

Somit sind laut dem BMEL die Voraussetzungen für die BTV-3 Impfgestattungsverordnung nicht mehr gegeben. Boehringer Ingelheim hat in Folge dessen die Lieferung seines Impfstoffes Bultavo3 für Deutschland eingestellt.

Was gilt es jetzt zu beachten?

· Restbestände an vorhandenen Bultavo3 Impfstoff können noch in Rheinland-Pfalz verimpft werden.

· Dabei sollten Tiere, bei welchen die Grundimmunisierung bereits angefangen wurde, priorisiert werden. Es können aber auch Wiederholungsimpfungen bei Tieren, welche bereits im letzten Jahr grundimmunisiert wurden, vorgenommen werden. Des Weiteren kann auch eine Immunisierung mit den vorrätigen Impfstoffen neu gestartet werden. Bitte beachten Sie hierbei jedoch, dass je nach Menge des noch vorrätigen Impfstoffs, ggf. die Grundimmunisierung nicht mit demselben Impfstoff abgeschlossen werden kann.

· Die Fragestellung wie zu verfahren ist, wenn nicht mehr genügend Impfstoff in der Praxis vorrätig ist, um den Abschluss einer bereits vor dem Lieferstop gestarteten Grundimmunisierung mit denselben Impfstoff abzuschließen, wurde zur Klärung an den Bund adressiert.

Laut unseren Informationen sind derzeit nicht alle BTV3-Impfstoffe verfügbar.

· Falls kein in Deutschland zugelassenen BTV3-Impfstoffe verfügbar sein sollte, könnte ggf. ein in Tschechien national zugelassener BTV-3 Impfstoff der Firma Bioveta über die Umwidmungskaskade gem. Art. 113 (5) der Verordnung (EU) 2019/6 umgewidmet werden.medicines.health.europa.eu/veterinary/de/700000136615

· Inwiefern in diesem Fall (nicht-Verfügbarkeit zugelassener Impfstoffe) auch noch andere Optionen zur Verfügung stehen, befindet sich in Klärung.

 

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (Aktenzeichen: IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Sommer 2025 erlebte Nordrhein-Westfalen eine beispiellose Welle an Ausbrüchen der Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT). Auslöser war das Virus vom Serotyp 3 (BTV-3). Nachdem im Winter 2023/2024 nur wenige Infektionen gemeldet worden waren, kam es im Sommer zu einer explosionsartigen Ausbreitung der von bestimmten Stechmücken, den Gnitzen, übertragenen Erkrankung.

Bislang wurden in Nordrhein-Westfalen über 3500 Ausbrüche gemeldet, wobei ca. 40 % Meldungen schafhaltende Betriebe betreffen, obwohl es in Nordrhein-Westfalen sehr viel weniger Schafe als Rinder gibt. Eine Infektion mit BTV-3 führt bei Schafen und Rindern gehäuft zu schwerwiegenden klinischen Symptomen, Aborten, bis hin zum Tod infizierter Tiere. Eine erhöhte Sterblichkeit aufgrund des BTV-3-Geschehens wurde insbesondere bei Schafen aber auch bei Rindern beobachtet. Die Genesung erkrankter Tiere dauert oft Wochen oder Monate und eine Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit ist nicht immer gegeben.

Mit zunehmenden Temperaturen und zunehmender Gnitzenaktivität ist mit einem Wiederaufflammen der Infektion zu rechnen. Anders als im vorherigen Jahr ist der Erreger bereits über das gesamte Land verteilt, so dass das Geschehen vermutlich früher als im letzten Jahr beginnen wird. Tiere, die bislang nicht geimpft sind oder noch keinen Kontakt zum Virus der Blauzungenkrankheit hatten, sind nach wie vor gefährdet. Dies betrifft in besonderem Maß Jungtiere.

 

Zum Schutz der Herden wurde am 6. Juni 2024 auf Drängen von Nordrhein-Westfalen die Anwendung mehrerer BTV-3-Impfstoffe durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Verordnung gestattet. In Nordrhein-Westfallen sind bislang ca. 25 % der Rinder und 50 % der Schafe geimpft worden.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen empfiehlt dringend, empfängliche Tiere gegen BTV-3 zu impfen, um unnötiges Tierleid zu verhindern und die Verluste zu minimieren. Dies gilt insbesondere für die Grundimmunisierung. Sowohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen bereits im letzten Jahr geimpfter Tiere sollten spätestens im Mai abgeschlossen sein.

Bei speziellen Fragen zur Impfung können Halterinnen und Halter ihre Hoftierärztinnen und Hoftierärzte und den Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kontaktieren.

Für alle Impfungen ab dem 03.02.2025 erstattet die Tierseuchenkasse eine Beihilfe in Höhe von 1,50 € je Impfdosis/Schaf. Für die Grundimmunisierung ist damit auch bei Schafen eine zweimalige Impfung im Rahmen der Beihilfe möglich. Bei Rindern beträgt die Beihilfe 2 € je Impfdosis/Rind. Um die Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, ist eine Eintragung der Impfung in HI-Tier erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen:

www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/index.htm

 

Aktuelle Informationen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Blauzungenkrankheit können generell unter folgenden Adressen eingesehen werden:

www.lanuv.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit

 

Die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin ist unter folgender Adresse verfügbar:

stiko-vet.fli.de/de/aktuelles

 

Wir bitten um Beachtung und Information Ihrer Mitglieder.

 
UECBV

Die U.E.C.B.V.-Jahrestagung 2025 findet vom 15. bis 17. Oktober 2025 in Brüssel statt.

 

 

BMEL reicht Eckpunkte für mehr Tierschutz beim Export lebender Tiere in Drittländer bei EU-Kommission ein

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat der EU-Kommission Eckpunkte für ein nationales Regelungsvorhaben zum Schutz aus Deutschland ausgeführter Tiere vorgelegt. Damit soll die Ausfuhr lebender Tiere nur noch dann erlaubt werden, wenn die jeweiligen Drittländer (Zielländer und Transitländer) sich in einer Vereinbarung zur Einhaltung bestimmter Tierschutzstandards verpflichten.

 

 

 
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Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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