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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Nach der Bestätigung der ASP bei einem Wildschein im Kreis Groß-Gerau sind verschiedene Maßnahmen angelaufen.

Die einzelnen betroffenen Kreise im Restriktionsgebiet haben Allgemeinverfügungen veröffentlicht, in denen die verschiedenen Maßnahmen sowie der Umgang mit Schweinen und deren Haltung geregelt wird. Innerhalb der Restriktionszone liegen rund 75 Betriebe, die insgesamt 5.600 Schweine halten.

Es gilt ein generelles Jagdverbot, um Wildschweine nicht aufzuschrecken. Aus gleichem Grund dürfen landwirtschaftliche Flächen derzeit nicht maschinell bewirtschaftet werden. Es ist jedoch möglich, Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Veterinärbehörde zu erhalten.

Die Allgemeinverfügungungen des Kreises Groß-Gerau sowohl für die Kernzone als auch das Infizierte Gebiet können Sie hier abrufen.

 

Am 15. Juni 2024 wurde ein Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau (südlich von Frankfurt am Main zwischen Darmstadt und Mainz) bestätigt.

Die ASP wurde bislang nur bei einem Wildschwein bestätigt. Zwei weitere tote Wildschweine wurden negativ getestet.

Entsprechende Schutzmaßnahmen wurden in Gang gesetzt. Die Suche nach möglichen Kadavern im Umkreis der Fundstelle ist bereits angelaufen.

Um den Fundort wurde in einem Radius von ca. 15 km eine Restriktionszone eingerichtet.

Betroffen von der Restriktionszone sind folgende Kreise:

o Groß-Gerau

o Main-Taunus-Kreis

o Darmstadt-Dieburg

o Offenbach-Land

o Stadt Frankfurt

o Stadt Wiesbaden

o Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz)

o Stadt Mainz (Rheinland-Pfalz)

Gestern hat bereits der hessische Krisenstab getagt, Die Kreise erstellen zur Zeit Allgemeinverfügungen mit weiteren Schutzmaßnahmen.

Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt.

Es bleibt zu hoffen, dass es sich um einen punktuellen Eintrag des Virus handelt und somit eine schnelle Eindämmung der Seuche gegeben sein könnte

Wir bitten um Beachtung.

 

Das BMEL teilt uns soeben (GZ 323-35226/0007#003) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich informiere über die heute erfolgte Verkündung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3 ImpfgestattungsV) im Bundesgesetzblatt BGBl. 2024 I Nr. 181: ACHTUNG EXTERNER LINK

Die Verordnung tritt morgen Freitag, den 07. Juni in Kraft!

Vorsorglich und aus gegebenem Anlass wird wiederholt darauf hingewiesen, dass es sich nicht um eine Zulassung von Impfstoffen handelt. Die Verordnung gestattet lediglich die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe. Sobald ein Impfstoff in der EU zugelassen wird, darf kein nicht-zugelassener Impfstoff mehr angewendet werden.

 

Wir bitten um Beachtung!

 

Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT teilt uns soeben -21:51 Uhr- (Gz.: 6230-0012#2023/0002) wie folgt mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihnen mitteilen, dass heute in einer Blutprobe einer Kuh durch molekularbiologische Untersuchungen BTV-Genom des Serotyps 3 nachgewiesen wurde.

 

Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten, vom nationalen Referenzlabor bestätigten, Fall des Nachweises von BTV-3-Genom in Rheinland-Pfalz, hier im Landkreis Bitburg-Prüm.

 

Mit der Bestätigung des ersten Falls der Blauzungenkrankheit, verursacht vom Serotyp 3, in Rheinland-Pfalz am 08.05.2024 sind in Rheinland-Pfalz die Bedingungen für den Status frei vom Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1-24) nicht mehr gegeben. Damit gilt RP nicht länger als BTV-frei.

 

Dies hat zur Folge, dass Tiere empfänglicher Arten aus RP in Bezug auf BTV den einschlägigen Verbringungsbeschränkungen, die sich aus der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 und in Bezug auf das innergemeinschaftliche Verbringen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 ergeben, unterliegen.

 

 

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden.

Erklärungen zur Maut für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5

 

 
UECBV

Die diesjährige U.E.C.B.V.-Jahrestagung findet vom 27. – 31.10.2024 in Warschau statt. Gastgeber ist der Verband der polnischen Fleischwirtschaft. Tagungsort ist das Warschau Marriott Hotel.
Der vorläufige Ablaufplan sieht folgendermaßen aus:
27. Oktober: Ankunft
28. Oktober: Meetings der Arbeitsgruppen, der Fachgruppen und des engeren Vorstands
29. Oktober: Interne Mitgliederversammlung, öffentlicher Teil der Mitgliederversammlung, Gala Dinner 30. Oktober: Fachbesuche/Besichtigungen
31. Oktober: Abfahrt.
Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.

 

Das MLV NRW teilt uns soeben wie folgt mit (AZ. IV.7-65.08.03.02-000)

Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen hat sich ergeben, dass hinsichtlich des Einsatzes der autogenen BTV-3-Impfstoffe in der Praxis weiterer Informationsbedarf besteht. Im Folgenden finden Sie daher ergänzende Informationen zur Anwendung der autogenen BTV-3-Impfstoffe.

Sind bei PCR-Testung geimpfter Tiere positive Ergebnisse zu erwarten?

 

 

Das MLV NRW teilt uns soeben wie folgt mit:

Tiergesundheit

Tierseuchen – Information zum Einsatz autogener Impfstoffe zur Immunisierung gegen BTV-3

AZ. IV.7-65.08.03.02-0001 Blauzunge

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Niedersachsen haben wir die Information erhalten, dass mittlerweile eine Herstellungserlaubnis für einen autogenen BTV-3-Impfstoff vorliegt. Einen Überblick über die Seuchenlage sowie bisher zur Impfung zur Verfügung stehende Informationen finden Sie im Folgenden:

Seuchenlage

Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch blutsaugende Mücken der GattungCulicoides (Gnitzen) übertragen. Die Seuche tritt saisonal verstärkt zwischen Frühjahr und Herbst insbesondere bei feuchtwarmem Wetter auf.

Nachdem im September 2023 erstmals Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps-3 (BTV-3) bei Schafen in den Niederlanden festgestellt wurden, erfolgte eine sehr schnelle Ausbreitung über das ganze Land, insbesondere in Richtung Osten. Während bei Rindern eher milde klinische Symptome auftraten, teilweise jedoch deutliche Leistungsrückgänge verzeichnet wurden, verendeten über 50.000 Schafe und Ziegen bzw. mussten euthanasiert werden.

Im Oktober 2023 wurden die ersten Infektionen mit BTV-3 bei Schafen in Nordrhein-Westfalen festgestellt, kurz darauf kam es zu ersten Nachweisen von BTV-3-Infektionen bei Schafen in Niedersachsen. Mit Stand vom 20.03.2024 wurden 13 Ausbrüche in Nordrhein-Westfalen gemeldet, davon zwei in Schaf- und elf in Rinder haltenden Betrieben. Niedersachsen vermeldet bereits 34 Ausbrüche.

Aktuelle Informationen zur Tierseuchenlage können dem TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) unter dem Linktsis.fli.de/Reports/Info.aspx entnommen werden.

Für das Frühjahr 2024 erwartet das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) eine ebenso schnelle Ausbreitung des Virus, wie im Rahmen des Seuchengeschehens der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) zwischen 2006 bis 2009 zu beobachten war. BTV-8 breitete sich in Deutschland sehr schnell flächendeckend aus. In der Folge kam es zu sehr hohen Tierverlusten und großem Tierleid. Erst die Notzulassung eines Impfstoffs im Jahr 2008 und die Einführung einer Pflichtimpfung führte zu einem deutlichen Rückgang der Ausbrüche und schließlich zur Eradikation des Virus.

 

 

Berlin (vfz/age) – Im Interview mit Agra-Europe schlägt der Berliner Agrarökonom und Direktor der Denkfabrik Agora-Agrar Prof. Harald Grethe vor, CDU und CSU in grundsätzliche Entscheidungen wie den Umbau der Tierhaltung und dessen Finanzierung einzubeziehen: Ein parteiübergreifendes, glaubwürdiges politisches Signal ist für die langfristige Verlässlichkeit von Tierwohlprämien von großer Bedeutung. Das Interview in ganzer Länge finden Sie im Bereich Interna.

 

 

 
EINIGKEIT MACHT STARK

8. Januar 2024: EINIGKEIT MACHT STARK!

 
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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