BTV8-Verbringungsregelungen
Nach dem Nachweis der BTV 8 in Baden-Württemberg und Bayern wurden Restriktionsgebiete eingerichtet.
Betroffen sind ganz Baden-Württemberg, in Bayern die Regierungsbezirke Oberbayern und Niederbayern, das gesamte Saarland, ausgenommen die Gemeinden Perl und Mettlach, sowie Teile von Rheinand-Pfalz und vom südlichen Hessen.
Für die Verbringung von empfänglichen Tieren gelten weitgehend die Regelungen, die wir bereits aus den Jahren 2019 bis 2022 kennen. Eine Übersicht des Ministeriums Rheinland-Pfalz sowie eine Grafik hierzu finden Sie nachfolgend.
Auch die erforderlichen Tierhaltererklärungen fügen wir bei.
Für den Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für nationale Verbringungen.
Aufgrund der aktuellen Seuchenentwicklung wird empfohlen, neben dem Serotyp 3 verstärkt auch gegen den Serotyp 8 zu impfen.






Verbringungsregelungen BTV 8 Rh Pfalz