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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Nach dem ASP-Ausbruch in Emsbüren haben die beiden betroffenen Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim ihre Allgemeinverfügungen mit dem Verlauf der Schutz- und Überwachungszonen sowie den entsprechenden Verhaltensmaßnahmen veröffentlicht. Eine Karte hierzu sowie die beiden Allgemeinverfügungen können Sie nachfolgend herunterladen.

 

Das BMEL informiert, dass die ASP in zwei Hausschweinebeständen in Niedersachsen bzw. Brandenburg festgestellt wurde. Das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), hat die Befunde der jeweiligen Landeslabore in den entsprechenden Proben bestätigt und wird nun die zuständigen Behörden bei der Untersuchung des Eintragswegs des Erregers in die Bestände vor Ort unterstützen. Die zuständigen Behörden vor Ort haben entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet und u.a. Schutz- und Überwachungszonen um die Betriebe festgelegt. BMEL weist deshalb erneut darauf hin, dass zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Virus Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben ein elementarer Faktor sind und appelliert an Schweinehalter, sich immer wieder zu vergewissern, dass diese zuverlässig eingehalten werden. Der Vollzug des Tiergesundheitsrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden vor Ort. Der Bund unterstützt die Länder über das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) bei der Diagnostik, der Ausbruchsaufklärung und Bekämpfung der Tierseuche.

Der betroffene Bestand in Niedersachsen, in der Nähe von Emsbüren, nahe der Grenze zu NRW, hält 280 Sauen und rund 1500 Ferkel. Der komplette Bestand wird morgen tierschutzgerecht getötet.

Die Kontaktbetriebe werden derzeit recherchiert. Die Eintragsursache ist bisher unbekannt. Um den Betrieb wurde eine Sperrzone in einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. In diesem Bereich liegen 296 Schweinebetriebe, in denen insgesamt rund 195.000 Schweine gehalten werden. Die Sperrzone erstreckt sich auch auf Gebiete des angrenzenden Landkreises Grafschaft Bentheim.

 

Der Antrag Niedersachsens ist von den Mitgliedern des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats knapp nicht angenommen worden.
Es bleibt also (voraussichtlich) dabei: Ab dem 1. Januar 2023 steigt das Mindestalter für den Transport von Kälbern innerhalb Deutschlands von bisher 14 auf 28 Tage.

 

Auf Antrag des Bundeslandes Niedersachsen befasst sich der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz am Montag, den 20. Juni 2022 des Bundesrats erneut mit dem Mindesttransportalter von Kälbern.

Im Hinblick auf die beabsichtigte eu-weite harmonisierte Änderung der Tierschutztransportverordnung und vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland begrüßt der DVFB e. B. die geplante verlängerte Übergangsfrist nachdrücklich, so Heinz Osterloh, Präsident des DVFB e. V..

 

Die Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13. Juni 2022 kann nachfolgend heruntergeladen werden.

 

 

 

Die Allgemeinverfügung nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei gehaltenen Schweinen in Forchheim im Landkreis Emmendingen kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Emmendingen:

https://www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/nachrichten-aus-dem-landkreis?tx_hwnews_hwnews%5Baction%5D=show&tx_hwnews_hwnews%5Bcontroller%5D=Newsartikel&tx_hwnews_hwnews%5BcurrentPage%5D=1&tx_hwnews_hwnews%5BnewsartikelId%5D=1481&cHash=3ed051c64c4c77d8535683dd425cce47

 

 

 

Minister Peter Hauk MdL: Die Afrikanische Schweinepest hat Baden-Württemberg erreicht. Wir sind gut vorbereitet, alle notwendigen Maßnahmen wurden umgehend ergriffen. Es erfolgen Informationen zum ASP Geschehen in Baden-Württemberg bei Hausschweinen. Es besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit, Schweinefleisch kann ohne Sorge verzehrt werden. Biosicherheitsmaßnahmen auf schweinehaltenden Betrieben sind dringend einzuhalten.

Es war nur eine Frage der Zeit bis die Afrikanische Schweinepest (ASP) Baden-Württemberg erreicht. Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Virus gestern Abend in Proben aus einem Mastschweinebestand im Landkreis Emmendingen nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch der ASP bei gehaltenen Schweinen in Baden-Württemberg festgestellt, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (26. Mai) im Rahmen einer digitalen Pressekonferenz in Stuttgart.

 

Das BMEL teilt uns soeben (Geschäftszeichen: 324-01313/0043) wie folgt mit:

 

Auf meine vorherigen Schreiben zur Implementierung des mehrstufigen Verfahrens, gl. AZ, nehme ich Bezug.

Die Regierung von Großbritannien (GBR) hat am 28. April 2022 weitere – wesentliche – Anpassungen bezüglich der Implementierung des Border Operating Model zur Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft nach GBR angekündigt.

Die Ankündigung von GBR finden Sie unter folgenden Link:

questions-statements.parliament.uk/written-statements/detail/2022-04-28/hcws796

Bezüglich der Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft aus der EU nach GBR betrifft dies unter anderem die folgenden Punkte.

Insbesondere die folgenden Maßnahmen, die ab Juli 2022 eingeführt werden sollten, werden vorerst nun nicht eingeführt:

  • Die Verlegung von weiteren gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen (SPS) bei Einfuhren aus der EU, die derzeit am Bestimmungsort durchgeführt werden, an die Grenzkontrollstellen (GKS).
  • Die verpflichtenden Veterinärbescheinigungen und SPS-Kontrollen bei Einfuhren aus der EU.
  • Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr von gekühltem Fleisch aus der EU.

Die bereits geltenden Kontrollen und Anforderungen bleiben davon unberührt.

Bezüglich des geänderten Zeitplanes hat GBR darüber in Kenntnis gesetzt, dass GBR im Herbst 2022 ein Target Operating Model veröffentlichen wird, in dem über die Neugestaltung der Grenzeinfuhrkontrollen informiert wird, und welches Ende 2023 als neues Implementierungsdatum vorsehen wird. GBR hat in Aussicht gestellt, dass das neue Target Operating Model dann sowohl für Produkte aus der EU als auch für Produkte aus dem Rest der Welt gelten wird.

Sobald weitergehende Informationen vorliegen, werde ich Sie in Kenntnis setzen.

Im Auftrag

Wir bitten um Beachtung.

 

Die BLE teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
für die am 04.03.2022 veröffentlichte Ausschreibung Herstellung von Rindfleisch-Teilstücken für die Intervention wurde die Angebotsfrist bis zum 20.04.2022,
12:00 Uhr
verlängert.
Sollte Ihrerseits doch noch Interesse bestehen, können Sie Ihre Angebote bis zu diesem Zeitpunkt einreichen.

Die Bekanntmachung sowie alle Vergabeunterlagen sind auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter dem Link https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?2&id=445121 einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

 

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/214 vom 17.02.2022 erfolgte die Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620, die Mitgliedstaaten, Zonen und Kompartimente mit dem Status seuchenfrei und genehmigten Tilgungsprogrammen in Bezug auf bestimmte Seuchen listet. Erstmalig wurden Mitgliedstaaten und Zonen mit dem Status frei von BVD (Österreich, Finnland, Schweden und Teile Deutschlands) und mit einem genehmigtem BVD- Tilgungsprogramm (übrige Teile Deutschlands) veröffentlicht. Der Status der Bundesländer und Landkreise im Einzelnen ist dem Anhang VI der genannten Verordnung zu entnehmen. Diese und eine Abbildung mit der Gebietskulisse finden Sie im Anhang. Auf der vom Friedrich- Loeffler-Institut (FLI) betriebenen Webseite des TierSeuchenInformationsSystems (TSIS) wird darüber hinaus in Übereinstimmung mit Artikel 38 der Verordnung (EU) 2016/429 eine aktuelle Liste der seuchenfreien Gebiete Deutschlands geführt, die alle relevanten Seuchen umfasst (https://tsis.fli.de/Home/BMEL/_fserve.aspx?f=ET5OLk8%2fVPmjJr12iMRfPA%3d%3d), sowie ergänzend eine Liste der von genehmigten Tilgungsprogrammen abgedeckten Gebiete Deutschlands.

….

Die neue Abfragefunktion in HIT steht den Tierhaltern und (in erweiterter Form) den Veterinärbehörden vom 01.04.2022 an zur Verfügung. Eine Anleitung dazu ist auf der Hilfeseite in HIT hinterlegt.

Das Schreiben des BMEL und die Anlagen hierzu können im Bereich Interna heruntergeladen werden.

 

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) teilt auf ihrer Internetpräsenz wie folgt mit:

Unter bestimmten Marktkonstellationen ist die EU-Kommission ermächtigt, zur Entlastung auf dem Schweinefleischmarkt Maßnahmen zur Beihilfegewährung zur privaten Lagerhaltung zu beschließen. Mit VO (EU) 2022/470 vom 23. März 2022, veröffentlicht am 24. März 2022, hat die EU-Kommission die Marktordnungsmaßnahme Private Lagerhaltung von Schweinefleisch eröffnet. Diese Verordnung tritt am 25. März 2022 in Kraft.

Anträge können ab 25. März 2022 unter den Bedingungen der nachfolgend veröffentlichten Bekanntmachung Nr. 08/22/51 schriftlich oder per Telefax bei der BLE unter Verwendung des Formblattes (Anlage 1 der Bekanntmachung) eingereicht werden.

Einreichungsschluss: 29. April 2022

Zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrages muss eine Sicherheit in Höhe von 20 % des beantragten Beihilfebetrages geleistet worden sein (vgl. Nr. 5.1.2 und Nr. 5.5 der Bekanntmachung). …

Die Bekanntmachung und die Anlagen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/Private-Lagerhaltung/Schweinefleisch/schweinefleisch_node.html

 

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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