Durchbruch bei der EUDR: Einigung auf wesentliche Erleichterungen und Verschiebung der Anwendung
Das BMLEH teilt soeben wie folgt mit:
Bundesminister Rainer: Wir verschaffen den Betrieben Luft, ohne Waldschutz zu verwässern!
Im Trilogverfahren zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission konnte gestern eine politische Einigung für Änderungen der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erzielt werden. Kernpunkte sind wesentliche Erleichterungen für die Land- und Forstwirtschaft sowie alle Unternehmen der gesamten EU-Lieferkette und die Verschiebung des Anwendungsstarts für Unternehmen auf den 30. Dezember 2026. Darüber hinaus haben kleine Unternehmen weitere sechs Monate bis Ende Juni 2027 Zeit. Die rasche Einigung im Trilog ist ein weiterer wichtiger Schritt, um unnötige Bürokratie zu verhindern und den Betrieben den dringend erforderlichen Aufschub für die Vorbereitung einzuräumen. Möglich wurde die Einigung aufgrund eines deutschen Vorschlags zur Anpassung der EUDR, der den Kern der Position der Mitgliedstaaten für die Verhandlungen bildete. Dem ist auch das Europäische Parlament in wesentlichen Punkten gefolgt.
Dazu der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: Die Einigung bei der EUDR zeigt: Beharrlichkeit lohnt sich! Dank unserer deutschen Initiative ist es gelungen, unnötige Bürokratie für unsere Waldbesitzer und bäuerlichen Betriebe sowie die gesamte Wertschöpfungskette zu verhindern. Gleichzeitig steht nun ausreichend Zeit zur Verfügung, um sich auf die Änderungen einzustellen. Ich stehe weiter uneingeschränkt zum Ziel der EUDR – dem weltweiten Schutz der Wälder. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, haben wir nun erreicht, Betriebe in Ländern ohne Entwaldungsprobleme vor unnötigen Auflagen zu bewahren. Das sind entscheidende Verbesserungen, die wir durchsetzen konnten. Nur eine praxistaugliche EUDR kann ein echter Beitrag für wirksamen Waldschutz sein. Dass wir dazu jetzt in der EU alle eine Sprache sprechen, ist ein starker Beleg dafür, dass wir als Europäer gemeinsam handlungsfähig sind!
Die im Trilog erzielte Einigung sieht neben der Verschiebung des Anwendungsstarts unter anderem gezielte Erleichterungen für Unternehmen vor:
- Weitreichende Erleichterungen für Primärerzeuger aus Ländern ohne Entwaldungsprobleme:
- einmalige Abgabe einer vereinfachten Sorgfaltserklärung
- Angabe der Betriebsadresse anstelle von Geodaten der Betriebsflächen
- Angaben einer Schätzung der Erntemengen
- Anpassung der Angaben in der Erklärung nur bei grundlegenden Änderungen
- Anwendung der vereinfachten Regelung auch auf Unternehmen, die nur mit einem Teil des Unternehmens als Primärerzeuger relevante Produkte in Verkehr bringen, als Gesamtunternehmen aber den Schwellenwert für kleine Unternehmen überschreiten
- Keine Sammlung von Referenznummern entlang der EU-Lieferkette
- Streichung von Büchern, Zeitungen und Druckerzeugnissen aus dem Geltungsbereich der EUDR
- Darüber hinaus soll eine Revisionsklausel die EU-Kommission dazu verpflichten, bis April 2026 weitere Erleichterungspotentiale zu ermitteln, darüber den Mitgliedstaaten zu berichten und gegebenenfalls einen entsprechenden Legislativvorschlag vorzulegen.
Die im Trilog erzielte Einigung muss nun noch im Rat und im Europäischen Parlament formell angenommen werden, damit die Änderungen rechtzeitig vor dem in der aktuellen Fassung der EUDR vorgesehenen Anwendungsstart – bislang 30. Dezember 2025 – in Kraft treten können.
Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 5. Dezember 2025 13:58 Uhr





