UPATE: Tiergesundheit:Tierseuchen – Verdacht auf BTV-8 im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz
18:11.2025 15:44 Uhr:
Tiergesundheit
Tierseuchen – Verdacht auf BTV-8 im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz
Az: IV.7-65.08.03.02-001004
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 13.11.2025. Soeben hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz mitgeteilt, dass der BTV-8 Verdachtsfall im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch das FLI bislang weder bestätigt noch ausgeräumt werden konnte. Derzeit sind weitere Abklärungsuntersuchungen im Gange.
Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werde ich Sie informieren.
Ich bitte um Weiterleitung der Information an Ihre Mitglieder. Vielen Dank!
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13.11.2025:
Das Ministeruim für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (Az: IV.7-65.08.03.02-001004) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informiere ich Sie über einen Verdacht auf BTV-8 im Landkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz. Eine Bestätigung seitens des Friedrich-Loeffler-Instituts steht noch aus, wird aber noch in dieser Woche erwartet.
Im Fall der Bestätigung wird eine Restriktionszone mit mindestens 150 km-Radius um den Ausbruch herum eingerichtet werden. Dies würde auch große Teile Nordrhein-Westfalens betreffen. Welche Teile Nordrhein-Westfalens genau in die erforderlichen zusätzlichen BTV-8-Verbringungsbeschränkungen einbezogen werden sollen, befindet sich noch in der Abstimmung. Sobald weitere Einzelheiten bekannt sind, werden wir Sie entsprechend unterrichten.
Alle Beteiligten werden daher darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren. Diese sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Bedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:
Ich bitte Sie um Weiterleitung der Information an Ihre Mitglieder und das LAVE um Weiterleitung an die Kreisordnungsbehörden. Vielen Dank!
Wir bitten um Beachtung!





