DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellDas BMEL hat uns soeben wie folgt mitgeteilt: Werte Damen und Herren, Das Schreiben finden Sie im Bereich Interna. Die BLE teilt uns soeben wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie auf die veröffentlichte Ausschreibung Sie finden die oben genannten Bekanntmachung sowie alle Vergabeunterlagen auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?3&id=510210
Fragen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes, per E-Mail oder Fax (030 / 18 10 68 45-33 79) an folgende Kontaktperson zu richten:
Frau Hoffmann, Referat 214
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten!
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
![]() Anerkennung der Freiheit von Blauzungenkrankheit durch EU-Kommission wird für Sommer 2023 erwartet Die Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier sind derzeit das letzte noch verbliebene Restriktionsgebiet für die Blauzungenkrankheit (BTV) in Deutschland. Rheinland-Pfalz strebt deshalb an, wieder frei von der BTV bei Rindern, Schafen und Ziegen zu werden. Der jüngste Virus-Nachweis erfolgte im Februar 2021 bei einem Rind. Zwischen dem letzten BTV-Nachweis und der Aufhebung der Restriktionen müssen nach EU-Recht mindestens 24 Monate vergangen sein. Rheinland-Pfalz hat deshalb im Februar 2023 den Antrag auf Anerkennung der Freiheit von der Blauzungenkrankheit bei der EU-Kommission gestellt, mit einer Anerkennung wird im Sommer 2023 gerechnet. Damit würden alle Handelsrestriktionen durch die Europäische Union aufgehoben.
![]() Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 6230-0012#2022/0001) wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Mit freundlichen Grüßen Das MKUEM hat uns die vorläufige Entgeltliste Tierkörperbeseitigung 2023 übermittelt. Diese sowie unser Schreiben an das Ministerium finden Sie im Bereich Interna. Das BMEL teilt soeben wir folgt mit (TERMINHINWEIS BMEL 02/23:): Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, wird am kommenden Montag zum Agrarrat nach Brüssel reisen – dem ersten Treffen der EU‑Agrarministerinnen und -minister im neuen Jahr. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Überarbeitung der EU‑Rechtsvorschriften für Tiertransporte. Die Europäische Kommission hat angekündigt, ihren Vorschlag in diesem Jahr vorzulegen. Dazu erklärt Bundesminister Özdemir:
Bundesminister Özdemir wird im Rat zudem über die Ergebnisse der 15. Berliner Agrarministerkonferenz berichten. Vergangenen Samstag haben in Berlin rund 80 internationale Delegationen beraten, wie das Recht auf angemessene Nahrung umgesetzt werden kann.
Die neue schwedische Ratspräsidentschaft wird im Rat ihr Arbeitsprogramm für die erste Jahreshälfte präsentieren. Özdemir: ![]() Im Amtsblatt der EU wurde heute die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/150 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2023 zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status Hierin heißt es:
Anhang VIII Teil I wird wie folgt geändert: a) Der Eintrag für Deutschland erhält folgende Fassung: Weiter im Bereich Interna. Nach Artikel 2 tritt diese Verordnung … am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nach Mitteilung des MKUEM ist das am Donnerstag, 26. Januar 2023. Die Verordnung und die Mail des MKUEM können im Bereich Interna heruntergeladen werden. Der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e. V. hat uns soeben folgende Pressemitteilung übermittelt: Verband hebt die Bedeutung des Bamberger Schlachthofs für die regionale Lebensmittelversorgung hervor und übt scharfe Kritik an dem Bürgerbegehren, das von der Fraktion VOLT/ÖDP/Bambergs Mitte zur Schließung des Schlachthofs initiiert wurde. München/Bamberg – Die Unausgewogenheit und vollkommen einseitige Betrachtungsweise, mit der die Fraktion Volt/ÖDP/Bambergs Mitte und Grundstücksspekulanten die Debatte um den Erhalt des Bamberger Schlachthofs führen, hat der Vorsitzende des Regierungsbezirks Oberfranken des Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverbandes, Werner Göppner, zum Anlass genommen, auf die Bedeutung des Schlachthofs für die Region und die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln hinzuweisen.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns soeben den Grundsatzerlass zum Transport von Kälbern ab dem 1. Januar 2023 übermittelt. Zweck des Erlasses ist ein einheitlicher Vollzug der Hessischen Vollzugsbehörden im Hinblick auf §10 Abs. 4 Tierschutztransportverordnung. Er kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. Er steht unter dem Vorbehalt, dass das BMEL nicht eine andere Rechtsauffassung vertritt. Auch der niedersächsische Erlass kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. 08.12.2022
Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT Rheinland-Pfalz teilt uns (Gz.: 6230-0012#2022/0001) wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Die Verkleinerung und damit der Status Die Antragstellung für die noch nicht BT-freien Landkreise und die Stadt Trier sind nach Rücksprache mit der EU-Kommission erst nach Ablauf von 24 nach dem letzten Fall in der Region möglich; dieser Antrag wird im Februar 2023 bei der EU-Kommission eingereicht (letzter Fall im Eifelkreis Bitburg-Prüm im Februar 2021). Bitte planen Sie für zukünftige Transporte von Kälbern, Rindern, Schafen und Ziegen ein, dass die Blauzungen (BT)-Anforderungen dann nur noch für die nicht freien Gebiete in Rheinland-Pfalz gelten. Ein Transport empfänglicher Tiere aus BT-freien Gebieten in nicht BT-freie Gebiete (BIT, DAU, WILL, TR) verpflichtet zu Maßnahmen dieser Tiere, sofern diese wieder aus dem Gebiet heraus verbracht werden sollen (Impfung, Untersuchung – je nach Zielort, wie bisher auch). Dies gilt insbesondere für Kälbertransporte zu Sammelstellen – was aus Kosten- und Tierschutzgründen vermieden werden sollte. Bei Genehmigung des Antrags durch die EU-Kommssion wird die Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 im Anhang VIII (Teil Blauzunge) entsprechend geändert, worüber wir Sie umgehend informieren werden – derzeit gehe ich von einer Veröffentlichung im Januar 2023 aus. Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder - und leiten Sie diese Information gerne auch an Transporteure, Händler und Sammelstellen weiter. Das LUA wird geben die Landkreise entsprechend zu informieren. Mit freundlichen Grüßen |
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Das geht nicht!
Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |