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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Insgesamt jetzt 35 bestätigte Fälle – Seuche ist für den Menschen ungefährlich – Hausschweinbestände sind nach wie vor nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem weiteren Wildschwein in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe nachgewiesen. Der Fundort liegt innerhalb des Kerngebiets.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

 

Insgesamt jetzt 34 bestätigte Fälle – Seuche ist für den Menschen ungefährlich – Hausschweinbestände sind nach wie vor nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei zwei weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

 

Insgesamt jetzt 32 bestätigte Fälle – Seuche ist für den Menschen ungefährlich – Hausschweinbestände sind nach wie vor nicht betroffen

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei drei weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert die Europäische Union (EU), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie die Handelspartner fortlaufend über neue ASP-Fälle in Deutschland. Nachdem am 10. September 2020 ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein bestätigt wurde, waren weitere Fälle bei Wildschweinen in der Region erwartet worden. Die ASP wird sehr leicht über Körperflüssigkeiten von Wildschein zu Wildschwein übertragen.

 

Insgesamt jetzt 29 bestätigte Fälle – Seuche ist für den Menschen ungefährlich – Hausschweinbestände sind nach wie vor nicht betroffen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei neun weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets.

Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich.

 

Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat bei sieben weiteren Wildschweinen den amtlichen Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP) bestätigt. Der Erreger wurde in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Damit steigt die Gesamtzahl auf 20 bestätigte ASP-Fälle im Land Brandenburg. Alle 20 infizierten Wildschweine wurden innerhalb des Kerngebiets gefunden, zehn bei Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße und zehn nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree.

Seit Montag sind in beiden Landkreisen auch Suchhundestaffeln aus Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bei der Fallwildsuche im Einsatz. Die speziell ausgebildeten Kadaversuchhunde sind darauf trainiert, in freier Suche totes Schwarzwild aufzuspüren. Die Suchhunde gehen aber nicht an einen Kadaver, damit er oder auch die Hundeführer das Virus nicht weitertragen.

 

Die Zahl der bestätigten Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen im Land Brandenburg ist auf insgesamt 13 gestiegen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebietes und ist das bisherige Ergebnis einer intensiven Fallwildsuche.

Das sogenannte Kerngebiet mit den bestätigten positiven ASP-Fällen, die zuletzt nahe Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden wurden, wurde jetzt in diese Richtung vergrößert. Dieses Kerngebiet hat nun einen Umfang von 60 Kilometern und eine Fläche von 150 Quadratkilometern und umschließt unter anderem Neuzelle sowie Teile der Gemarkungen Eisenhüttenstadt und Lawitz. Das erweiterte Kerngebiet wird mit mobilen elektrischen Weidezäunen eingezäunt.

Das festgelegte gefährdete Gebiet mit einem Radius von circa 20 bis 25 Kilometern um den ersten Fundort im Ortsteil Sembten im Landkreis Spree-Neiße bleibt unverändert.

Außerdem haben die betroffenen Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree und Dahme-Spreewald in enger Abstimmung mit dem Landeskrisenzentrum Tierseuchenbekämpfung um das gefährdete Gebiet herum eine Pufferzone mit einer Fläche von rund 2.300 Quadratkilometern eingerichtet. Die Pufferzone gilt als seuchenfrei. Die drei Landkreise haben ihre Tierseuchenallgemeinverfügungen entsprechend angepasst.

Näheres im Bereich Interna.

 

Die am 15. September 2020 gefundenen 5 ASP-Verdachtsfälle wurden bestätigt. Mittlerweile sind 4 weitere Verdachtsfälle im Landkreis Spree-Neiße in der Nähe des ersten Fundortes gefunden worden. Das Ergebnis wird heute erwartet.

Der Landkreis Oder-Spree hat ein Kerngebiet (3 km Radius, eingezäunt), ein gefährdetes Gebiet (Radius von 20 bis 25 km) sowie eine Pufferzone eingerichtet, die insgesamt drei Landkreise betrifft. Die Pufferzone beginnt im Norden bereits nördlich von Frankfurt (Oder) und reicht im Süden bis an die Grenze zu Sachsen.

Währenddessen geht die Suche nach Fallwild weiter. Das Land Brandenburg hat die Prämien hierzu nochmals erhöht.

Die entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung vom 17.09.2020 mit Kartenmaterial erhalten Sie im Bereich Interna.

 

Gestern wurden 5 neue ASP-Verdachtsfälle in Brandenburg bekannt. Es handelt sich um vier tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild) sowie um ein krank erlegtes Wildschwein.

Die Tiere wurden 7 km nördlich des ersten Fundortes in der Gemeinde Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden. Die Fundorte liegen alle im bereits festgelegten gefährdeten Gebiet.

Die Untersuchung durch das nationale Labor des FLI auf der Insel Riems läuft.

Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich Interna.

 

In der vergangenen Woche wurde ein Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem verendeten Wildschwein in Brandenburg bestätigt. Da es sich bei dem Fund um einen stark verwesten Kadaver handelte, ist es unklar, wie weit der Erreger bereits verbreitet ist. Es wurde in Kerngebiet (4 km u den Fundort), eine Gefährdungszone (15 km bis zu 24 km um den Fundort) sowie eine Pufferzone (30 km um den Fundort) eingerichtet. Die Zonen reichen bis nach Polen hinein. Die Kernzone wurde eingezäunt - sie betrifft jeweils zur Hälfte den Landkreis Spree-Neiße und Oder-Spree. Laut Verbraucherministerium gibt es in der Gefährdungszone rund 20 Schweinehalter, ein Halter mit 5.000 Schweinen ist sieben Kilometer vom Fundort entfernt.

Die entsprechende Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald mit einer genauen Karte bzw. den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission mit Benennung des Seuchengebietes erhalten Sie im Bereich Interna.

 

Nach der Bestätigung der Afrikanische Schweinepest in Brandenburg haben nach derzeitigen Infomationen folgende Länder den Export von Schweinen, Schweinefleisch, Schweinefleischerzeugnissen und Nebenprodukten aus Deutschland verboten:

Korea, Mexiko, Japan, Singapur, China, Südafrika, Argentinien, Brasilien, Philippinen, Ukraine, Malaysia, Ukraine

Nähere Informationen erhalten Sie in de Bundesgeschäftsstelle.

 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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