DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellBundeslandwirtschaftsminister besucht Bonner Dienstsitz des BMEL und trifft Oberbürgermeisterin Dörner Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat sich heute gemeinsam mit Staatssekretärin Silvia Bender am Bonner Dienstsitz des Bundeslandwirtschaftsministeriums den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgestellt. Cem Özdemir: Bei einem anschließenden Treffen mit der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Katja Dörner, im Alten Rathaus betonte Bundesminister Özdemir die Bedeutung des BMEL-Standortes Bonn und trug sich in das Gästebuch der Stadt ein. Cem Özdemir: In Bonn sitzen der Welttreuhandfonds für Kulturpflanzenvielfalt, das Forest Stewardship Council (FSC) als internationale Wald-Zertifizierungsorganisation und das European Forest Institute. Katja Dörner: Quelle: Pressemitteilung BMEL Nummer 1 vom 6. Januar 2022 04.01.2022
Das BMEL teilt uns soeben (18:09 Uhr) wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren,
Ab dem 1. Januar 2022 darf ein Transport von Schlachttieren nicht länger als viereinhalb Stunden dauern, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Außentemperatur während der Beförderung zu keinem Zeitpunkt mehr als 30 Grad Celsius beträgt. Bundestag und Bundesrat hatten dies bereits im Juni 2021, trotz der fundierten fachlichen und sachlichen Kritik der Branche, beschlossen. Ab dem 1. Januar 2023 dürfen dann auch Kälber im Alter von weniger als 28 Tagen vorbehaltlich des Artikels 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 innerstaatlich nicht befördert werden. Die entsprechende Verordnung wurde am 30. November 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. Erlebnischarakter der IGW ist in der vierten Corona-Welle nicht umsetzbar Die Internationale Grüne Woche 2022 (21. bis 30. Januar) findet nicht statt. Grund für die Absage sind die bundesweit steigenden Infektionszahlen im Kontext der 4. vierten Corona-Welle sowie die bestehenden und zu erwartenden Coronabeschränkungen. Quelle: Presseinformation der Messe Berlin vom 26. November 2021
25.11.2021
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem verendeten Wildschwein in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen wurde. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe bestätigt. Der Fundort befindet sich im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Autobahnnähe, in einem bisher ASP-freien Gebiet.
Bisher gab es in Mecklenburg-Vorpommern einen bestätigten Fall in einem Hausschweinebestand. ASP-Fälle waren seit September 2020 in Brandenburg (Wild- und Hausschweine) und in Sachsen (Wildschweine) aufgetreten. Zum Schutz der Schweinebestände vor dem Eintrag des ASP-Erregers, ist Bio-Sicherheit der wichtigste Faktor. Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. …. 23.11.2021
Das BMEL hat uns soeben die Diese kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit: Sehr geehrte Damen und Herren, Die aktuellen Änderungen sind auf den Seiten 8 und 9 im Dokument
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, den von der geschäftsführenden Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (Drs. 20/12) auf Empfehlung des Hauptausschusses (Drs.!20/75) in unveränderter Fassung angenommen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen. Mehrbelastungen für pauschalierende Landwirte erwartet Damit wird der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für sogenannte pauschalierende Landwirte ab 2022 von 10,7 auf 9,5 Prozent abgesenkt. Für die Umsatzbesteuerung land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird grundsätzlich das vereinfachte Verfahren der Durchschnittssatzbesteuerung angewendet (Paragraf 24 des Umsatzsteuergesetzes). Die Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer werden nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht. (Quelle: Homepage Deutscher Bundestag https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3c0Ni1kZS11bXNhdHpzdGV1ZXItbGFuZHdpcnRzY2hhZnQtODY4NTcw&mod=mod493054) Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |