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Rheinland-Pfalz: Umweltministerium warnt davor, Lebensmittel von Tieren aus dem Ausland mitzubringen – Speisereste nicht in der Landschaft entsorgen – Erreger der ASP ist extrem widerstandsfähig

Katrin Eder: Die Gefahr ist weiterhin groß, die Afrikanische Schweinepest einzuschleppen

Umweltministerium warnt davor, Lebensmittel von Tieren aus dem Ausland mitzubringen – Speisereste nicht in der Landschaft entsorgen – Erreger der ASP ist extrem widerstandsfähig

Es besteht weiterhin eine hohe Gefahr, die Afrikanische Schweinepest in bislang nicht betroffene Regionen in Deutschland einzuschleppen, wie der aktuelle Ausbruch der Tierseuche in Schweden zeigt, erklärte Umweltministerin Katrin Eder. Die verlustreiche und bekämpfungspflichtige Tierseuche kann durch infizierte Wurst- und Fleischreste, mitgebrachte Souvenirs oder Jagdtrophäen in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulation eingeschleppt werden, Verursacher ist in der Regel der Mensch. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist extrem widerstandsfähig und sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig, in tiefgefrorenem Fleisch kann der Erreger sogar jahrelang überleben.

Das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz warnt daher erneut davor Lebensmittel aus Regionen mitzubringen, in denen die ASP vorkommt wie zum Beispiel große Gebiete in Polen und Rumänien, aber auch in Kroatien, Italien, Griechenland, Ungarn. Insbesondere unachtsam in der Natur entsorgte Lebensmittelreste, die Schweinefleisch enthalten, bergen ein hohes Risiko. Werden diese Speisereste an Autobahnen, Landstraßen oder Wanderwegen entsorgt, können Wildschweine sie fressen und die Tierseuche so verbreiten.

Werfen Sie die Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft. Lassen Sie bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück. Entsorgen Sie Speisereste am Rast- oder Parkplatz ausschließlich in gut verschließbaren Mülleimern oder nehmen die Reste wieder mit nach Hause, wo sie wiederverwendet oder wildschweinsicher im Mülleimer mit verschließbarem Deckel entsorgt werden können, appellierte Umweltministerin Katrin Eder.

Die Jägerschaft wird weiterhin gebeten, wachsam zu sein und Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine auf ASP zu beproben. Je früher eine Tierseuche erkannt wird, desto besser stehen die Bekämpfungschancen.

Schweine haltende Betriebe werden gebeten ihre Hygienemaßnahmen immer wieder zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu gehört insbesondere keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchzuführen, den Zugang für betriebsfremde Personen zu beschränken, in den Ställen Schutzkleidung zu tragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern. Zudem sollten alle Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter vor Beginn der Tätigkeit darauf hingewiesen werden, auf keinen Fall Speisereste an Schweine zu verfüttern.

 

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige sowie verlustreiche Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen. ASP ist keine Zoonose und daher für den Menschen ungefährlich.

Im Jahr 2007 wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Anschließend breitete sich das Virus nach Russland aus und drang 2014 in die Europäische Union ein. Darüber hinaus erreichte die Krankheit im August 2018 auch den größten Schweineproduzenten der Welt, China, und breitet sich nun in diversen asiatischen Ländern aus. Seit September 2020 ist auch Deutschland von der ASP im Wildschwein betroffen. Die Ausbruchsgebiete liegen entlang der polnischen Grenze in Brandenburg und Sachsen.

Es existieren keine Impfstoffe gegen das Virus. Infizierte Tiere müssen getötet und unschädlich beseitigt werden. Hat diese Tierseuche eine Wildschweinpopulation erreicht, ist es schwierig bis unmöglich und extrem kostenintensiv das Virus wieder zu eliminieren.

Wichtige Regeln für Reisende und Touristen:

• Bringen Sie keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Urlaub mit

• Entsorgen Sie Speisereste nur in geschlossenen Müllbehältern

• Verfüttern Sie keine Essensreste an Tiere

• Hinterlassen Sie keine Lebensmittelreste in freier Natur und halten Sie sich von Haus- oder Wildschweinen fern

• Berühren Sie keine Tierkadaver und melden Sie Kadaverfunde unverzüglich dem zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

• Verzichten Sie auf Jagdreisen in Risikogebiete und die Mitnahme von Jagdtrophäen; reinigen und desinfizieren Sie Ihre Ausrüstung gründlich

 

Quelle: Pressemitteilung zur Afrikanischen Schweinepest vom 26.09.23 - Gz.: 6230-0026#2022/0019-1401 4.0059

 


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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