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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, den von der geschäftsführenden Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht (Drs. 20/12) auf Empfehlung des Hauptausschusses (Drs.!20/75) in unveränderter Fassung angenommen. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten für den Gesetzentwurf, alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen.

Mehrbelastungen für pauschalierende Landwirte erwartet

Damit wird der Umsatzsteuer-Durchschnittssatz für sogenannte pauschalierende Landwirte ab 2022 von 10,7 auf 9,5 Prozent abgesenkt. Für die Umsatzbesteuerung land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird grundsätzlich das vereinfachte Verfahren der Durchschnittssatzbesteuerung angewendet (Paragraf 24 des Umsatzsteuergesetzes). Die Steuersätze der von den Betrieben für Lieferungen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer werden nach Durchschnittssätzen pauschal festgelegt. In gleicher Höhe wird pauschal anzuerkennende Vorsteuer angerechnet, sodass in der Summe keine Zahllast gegenüber dem Finanzamt entsteht.

(Quelle: Homepage Deutscher Bundestag https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3c0Ni1kZS11bXNhdHpzdGV1ZXItbGFuZHdpcnRzY2hhZnQtODY4NTcw&mod=mod493054)

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.

 

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

 

Erster Fall von Afrikanischer Schweinepest in Mecklenburg-Vorpommern
Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt positiven ASP-Befund in einem schweinehaltenden Betrieb

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten ist. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche heute in entsprechenden Proben nachgewiesen und wird nun auch die Ursache zum Eintragsweg des Erregers in den Bestand untersuchen.

 

Die UECBV teilt uns soeben mit, dass die Übergangsfrist bis 6. November 2021 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) verlängert wurde.

 

Das BMEL teilt uns soeben (13:49 Uhr) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

eben erreicht BMEL die Mitteilung der Europäischen Kommission über die verlängerte Nutzungsmöglichkeit von TRACES classic um eine Woche bis zum 23.10.2021.

Mit freundlichen Grüßen

Das Schreiben der Europäischen Kommission finden Sie im Bereich Interna.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Information erhielten wir soeben vom BMEL:

anbei die Info-Note der EU Kommission der Aktivierung des INTRA-Moduls im TRACES NT am 11. Oktober 2021. TRACES classic kann bis zum 15. Oktober 2021 weiter genutzt werden.

KOM rät in dieser kurzen Zeit der parallelen Nutzungsmöglichkeit beider Systeme, neue Bescheinigungen in TRACES NT anzulegen und im TRACES classic nur die bereits angelegten Bescheinigungen abzuschließen.

Ab dem 16. Oktober 2021 können Bescheinigungen für das Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten ausschließlich über das TRACES NT abgefertigt werden. Vorher in TRACES classic angelegte Bescheinigungen, die bis zum 16. Oktober 2021 nicht abgeschlossen wurden, müssen in TRACES NT erneut angelegt werden.

TRACES classic wird bis Ende 2021 zugängig bleiben, ab dem 1. Januar 2022 sind historische Daten nur noch über Qlikview verfügbar.

BMEL hat zusammen mit weiteren Mitgliedstaaten bereits auf eine Verlängerung der weiteren Nutzungsmöglichkeit von TRACES classic hingewirkt, das Ergebnis ist bisher leider offen.

Die erwähnte Info-Note finden Sie im Bereich Interna.

 
14.10.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind mehrfach wegen der Problematik mit TRACES NT angesprochen worden, auch mit der Bitte, ob man die Übergangszeit nicht nochmal verlängern könnte.

Hierauf hat die EU-Kommission nun mit einem eindeutigen NEIN geantwortet.

Hierüber hat uns heute die UECBV informiert. Die entsprechende E-Mail finden Sie im Bereich Interna.
Eine (nicht wörtliche) Übersetzung ins Deutsche finden Sie ebenfalls im Bereich Interna.

 

Fundort liegt außerhalb der bisherigen gefährdeten Gebiete

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert (PM BMEL 161/21 vom 14. Oktober 2021), dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Sachsen außerhalb der bestehenden Sperrzonen bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe heute nachgewiesen.

 
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die diesjährige Jahrestagung der U.E.C.B.V. findet am Montag, den 4. Oktober und Dienstag, den 5. Oktober im Poznan Congress Center in Posen statt.

Alle Informationen (Programm, Hotelinformationen, Registrierung,…) finden Sie hier: meatmeeting.pl/en

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Bundesministerin Julia Klöckner betont Vorbild- und Multiplikatorenfunktion des Bundes – Kabinett beschließt Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit

 

In seiner Sitzung diese Woche hat das Bundeskabinett die Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit – Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen beschlossen. Das Programm gilt für alle Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung und gibt konkrete Maßnahmen vor, um in verschiedenen Bereichen mehr Nachhaltigkeit umzusetzen.

Für den Bereich Kantinen und Gemeinschaftsverpflegung hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, dabei die folgenden Verbesserungen erreicht:

  • Der Anteile von Bio-Lebensmitteln soll bis 2025 auf 20 Prozent erhöht werden.
  • Kaffee, Tee, Kakao, Kakaoprodukte und Bananen sind spätestens Ende 2025 ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel zu beziehen (Kaffee ist in den Kantinen des Bundeslandwirtschaftsministeriums bereits zu 100 Prozent aus fairem Handel).
  • Fleisch soll möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und Fisch aus nachhaltiger und bestandserhaltener Fischerei oder nachhaltig betriebener Aquakultur.
  • Bis Ende 2022 werden zudem konkrete Nachhaltigkeitsanforderungen für Kantinen entwickelt.

 

Julia Klöckner: Als Bund setzen wir auf mehr Bio, mehr Tierwohl und fairen Handel. Wir wollen damit auch Vorbild sein für die Wirtschaft. Gleichzeitig wollen wir zeigen, wie mehr Nachhaltigkeit und Bio-Lebensmittel bezahlbar für alle angeboten werden kann.

Quelle: Presseinformation des BMEL: Bio-Anteil in Kantinen des Bundes wird auf 20 Prozent erhöht

 

Das MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU RHEINLAND-PFALZ teilt uns wie folgt mit:

Verkehrsministerin Daniela Schmitt hat Lkw-Fahrten an Sonn- und Feiertagen zum Zweck von Aufräumarbeiten sowie zur Versorgung der Bevölkerung in den Hochwassergebieten in Rheinland-Pfalz erlaubt und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese wird nun sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Nordrhein-Westfalen bis einschließlich Sonntag, 28.11. verlängert. Beide Bundesländer stimmen sich bei der Bewältigung der Flutkatastrophe eng ab.
Wir bauen bürokratische Hürden ab und verlängern die Ausnahmegenehmigung für die Katastrophenhilfe. Zur Versorgung der Bevölkerung, den Transport von Müll und Baumaterialien ist es wichtig, dass die betroffenen Ortschaften rund um die Uhr erreichbar sind, sagte Verkehrs- und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt.
Schmitt hatte die Ausnahmegenehmigung bereits am 16. Juli zunächst bis Ende August erteilt. Diese wird nun bis Ende November verlängert. Dadurch dürfen Lkw zum Zweck der Katastrophenhilfe und des Wiederaufbaus in Rheinland-Pfalz auch sonntags fahren.
Wir mobilisieren alle Kräfte für die Aufräumarbeiten und die Zulieferung von Lebensmitteln und Hilfsgütern zur Versorgung der Bevölkerung in den schwer getroffenen Gebieten, sagte Verkehrsministerin Daniela Schmitt.

Die Ausnahmegenehmigung finden Sie im Anhang. Sie gilt zunächst bis 28. November 2021, also bis einschließlich zum letzten Sonntag im November.

 

 
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Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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