DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellDas MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 6230-0023#2022/0001): Sehr geehrte Damen und Herren, Rheinland-Pfalz ist seit Mitte Februar 2022 offiziell frei von der Rinderseuche BVD (Bovine Virusdiarrhoe). Zur Aufrechterhaltung des BVD-Freiheitsstatus müssen derzeit noch alle in Deutschland neu geborenen Kälber mittels Ohrstanze auf BVD untersucht werden (Probenahme jetzt innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt vorgeschrieben). Hierbei passiert es immer wieder, dass leere Ohrstanzgefäße an das LUA gesendet werden - dies betrifft jährlich mehrere Hundert Proben in Rheinland-Pfalz. Das LUA teilt den Betrieben in diesen Fällen mit, dass von dem betroffenen Kalb erneut eine Probe einzusenden ist, wobei manche Betriebe Blut, andere eine Ersatz-Ohrstanze (grüne Knopf-Ohrmarke) einsenden. Ein Hilfskonvoi für die Ukraine, sozusagen aus dem Boden gestampft: Große Hilfsbereitschaft, beispielloses Engagement vieler und eine gute Vernetzung machten es möglich. Darüber berichtet die Handelszeitung Vieh und Fleisch VFZ in ihrer aktuellen Ausgabe.
Niedersachsen untersagt Tiertransporte nach und durch Russland, Belarus und in und durch die Ukraine
14.03.2022
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns einen Erlass für lange Beförderungen von Hausequiden, Hausrindern, Hausschafen, Hausziegen und Hausschweinen nach und durch Russland, Belarus und in und durch die Ukraine übermittelt. Hierin heißt es unter anderem: Aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine ist bis auf Weiteres ab sofort davon abzusehen, Tiertransporte der o.g. Nutztiere nach und durch Russland, Belarus und in und durch die Ukraine zu genehmigen.
Den Erlass können Sie im Bereich Interna herunterladen.
03.03.2022
Die SOKO Tierschutz e. V. - die SOKO Tierschutz e.V. ist laut Internetpräsenz als gemeinnützig anerkannt - kündigt in den sozialen Medien an, dass Sie ab sofort Der Aufruf schließt mit den Worten, dass keine Risiken eingegangen werden sollten, weil Die abschließenden beiden Worte lauten: Da die SOKO Tierschutz in Bayern ansässig ist (Vereinsregister Amtsgericht Augsburg VR201300; Steuernummer: 143/221/90884), beabsichtigt der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband e.V. rechtliche Schritte einzuleiten. Die SOKO Tierschutz e. V. ruft also öffentlich zur Jagd auf Fahrer von Tiertransporten auf. Aus dem Gesamtzusammenhang des Aufrufs ist ersichtlich, dass nach Ansicht der SOKO Tierschutz e. V. Tiertransporte und die damit beschäftigten Teile der Bevölkerung diskreditiert und bekämpft werden müssen. Das MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE UND MOBILITÄT teilt uns soeben wie folgt mit (Gz.: 104-85 210-6-3/1/2020-3 (alt)) Sehr geehrte Damen und Herren, Durch die Anerkennung der BVD-Seuchenfreiheit und zur deren Aufrechterhaltung ist für das gesamte Land Rheinland-Pfalz ein Einstallungsverbot für BVD-geimpfte Tiere zu erlassen. Ferner besteht ein BVD-Impfverbot (mit Ausnahmeregelung) für alle rheinland-pfälzischen Betriebe. Die entsprechendeTierseuchenrechtliche Verfügung des Landesuntersuchungsamtes vom 25.02.2022 ist als Anlage beigefügt. Sie wird heute in den Zeitungen veröffentlich und tritt morgen Samstag, 26.02.2022, in Kraft.
04.02.2022
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. findet voraussichtlich am 20. und 21. Oktober 2022 in Dublin statt. Seit dem 1. Oktober 2021 gelten neue Tarife für die Lkw-Maut in Deutschland rückwirkend zum 28. Oktober 2020. Der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten ist gesunken, der Mautsatz-Anteil für die Luftverschmutzungskosten gestiegen. Insgesamt sind die Mauttarife pro Kilometer in Abhängigkeit der Schadstoffklasse leicht gesunken. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat hierfür eine eine Online-Plattform freigeschaltet, über die Sie einen Antrag auf Mauterstattung einreichen können. Erstattet werden kann der Mautsatz-Anteil aufgrund des 2. EEMD-Gesetzes für die Infrastrukturkosten für Fahrten innerhalb des Zeitraums vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021. Der Anspruch kann bis Ende 2023 geltend gemacht werden.
A1/Hansalinie. Im Rahmen einer einwöchigen Kontrollwoche haben Beamte der Autobahnpolizei Sittensen gezielt Verkehrskontrollen zum Thema Lebendviehtransporte auf der A1 zwischen Bremen und Hamburg durchgeführt. Diese Kontrollen wurden gleichzeitig zur internen Fortbildung auf dem Gebiet rund um das Tierwohl im Straßenverkehr genutzt. An zwei Tagen wurde ein Kontroll-Team der Polizei per Kamera begleitet. Zusammen wurden Aufnahmen für die Produktionsreihe Bei den Kontrollen wurden annähernd 85 Tiertransporte aus vier Ländern angehalten und überprüft. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf das Wohlergehen der Tiere gelegt- haben die Tiere genügend Platz, wie ist der gesamt Eindruck der Tiere, wie schwer ist das Fahrzeug, sind alle Genehmigungen vorhanden. Ein Bei den kontrollierten Tiertransporten wurde zudem mehrfach festgestellt, dass die Transportbücher nicht immer richtig ausgefüllt wurden. Weiterhin waren oftmals die Auslaufstutzen der Ladeflächen nicht richtig geschlossen, sodass Fäkalien auf die Straße laufen konnten. Erfreulicher Weise gab es aber auch viele Kontrollen, bei denen die Beamten keinerlei Beanstandungen hatten und die Lkw-Fahrer nach einem lobenden Gespräch aus den Kontrollen entlassen werden konnten. (Hervorhebung nicht in der Originalmeldung) Quelle: www.presseportal.de/blaulicht/pm/59459/5127710 Das BMEL teilt uns soeben Folgendes mit: Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Ministerium wird sich auf unterschiedlichen Ebenen – zum Beispiel bei der Europäischen Kommission und im Rat für Landwirtschaft und Fischerei – noch stärker engagieren als bisher. Wir wollen die Probleme des Tierschutzes beim Transport in Drittländer lösen. Außerdem mahnen wir die dringend erforderliche Konkretisierung des EU-Rechtsrahmens an.
Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative beschlossen mit dem Ziel, die Übergangsfrist für das Heraufsetzen des Mindesttransportalters von Kälbern von einem auf drei Jahre zu verlängern. Grundlage ist eine im Juni 2021 beschlossene Änderung der nationalen Tierschutztransportverordnung, die festlegt, dass das Mindesttransportalter von Kälbern mit einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung von 14 Tagen auf 28 Tage heraufgesetzt wird. Die geänderte nationale Tierschutztransportverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |