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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MKUEM Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-2) wie folgt mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristete Impfbeihilfe, zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV), bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt werden kann.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat seine Informationen aktualisiert.

 

 

Der Bundesrat hat in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021 unter anderem beschlossen (Drucksache 394/21 (Beschluss) vom 25.06.21) dass es aus Tierschutzsicht … notwendig (ist), Kälber erst ab der 5. Lebenswoche zu transportieren.

In der Begründung heißt es:

In einem Alter von etwa 2 Lebenswochen hat die Konzentration der über das Kolostrum aufgenommenen Antikörper bereits stark abgenommen, das eigene Immunsystem ist jedoch frühestens in einem Alter von etwa 4 Wochen hinreichend belastbar.

In dieser immunologischen Lücke (3. bis 4. Lebenswoche) ist kein ausreichender Immunschutz gegeben.

Die Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe und Strukturen.

In den Herkunftsbetrieben müssen ausreichende räumliche sowie personelle Kapazitäten geschaffen werden (bauliche Maßnahmen zur Einrichtung zusätzlicher Haltungssysteme gemäß TierSchNutztV, Anschaffung weiterer Kälberiglus, Erhöhung des Betreuungsaufwandes und des entsprechenden Personals für die Kälber aufgrund längerer Verweilzeit usw.).

Bei den Transporten ist der Platzbedarf pro Tier auf den Transportfahrzeugen größer, was wiederum wirtschaftliche Folgen hat.

Die Übergangszeit beträgt 12 Monate nach der Verkündung der Änderungsverordnung. In der Begründung heißt es hierzu: Daher ist eine Übergangszeit von einem Jahr notwendig.

 

 

Das BMEL teilt in einer Presseerklärung heute (!) wie folgt mit:

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat gleich mehrere Gesetze und Verordnungen der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen:

Das Bundesministerium verschärft die Anforderungen beim Tiertransport:

  • Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 Grad Celsius in Transportmitteln ohne Lüftung und weitere Ausstattungsmerkmale muss der Transport zum Schlachthof innerhalb von viereinhalb Stunden beendet sein.
  • Im Gegensatz zur Europäischen Transportverordnung werden dadurch national auch Transporte mit einer Dauer von unter acht Stunden reglementiert.
  • Verstöße gegen die durch das europäische Recht vorgegebenen Temperaturanforderungen werden künftig als Ordnungswidrigkeit auch bei Beförderungen von unter acht Stunden zu einem Schlachtbetrieb geahndet und mit Bußgeld bewehrt.

Julia Klöckner: Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden. Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen.

 

Quelle: BMEL Pressemitteilung Nummer 108 vom 28. Mai 2021

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Im Amtsblatt der Europäischen Union - L 222/13, S. 15 - (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2021:222:FULL&from=DE) wurde heute die Änderung der Gebiete, die als frei von der Blauzungenkrankheit gelten, veröffentlicht: Ganz Bayern wird von der EU wieder als BTV frei anerkannt. Ist. Auch in anderen Bundesländern haben sich die freien Zonen geändert. Die jeweiigen als frei anerkannten Gebiete in den einzelnen Bundesländern können dem Anhang entnommen werden.

Die Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung (22. Juni 2021) in Kraft, dh. sie ist ab dem 25. Juni 2021 auch anwendbar.

 

 

 

An die Bundesgeschäftsstelle wird immer wieder die Frage herangetragen, ob Viehhandelsunternehmen und Schlachthöfen zur kritischen Infrastruktur zählen und somit die hier tätigen Personen auch unter die Gruppe der Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität fallen.

Die Stellungnahme finden Sie im Bereich Interna.

 

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMEL und das MUEEF Rheinland-Pfalz teilen uns soeben wie folgt (Gz.: 104-85 200-12-2/1/2020-1) mit:

…Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die Ausnahmeregelungen für ein Verbringen von Rindern bzw. Kälbern aus BT-Restriktionsgebieten nach Spanien, zu Ihrer Kenntnis und mit der Bitte um Information Ihrer Mitglieder.
Mit freundlichen Grüßen
…..

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MUEEF Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 104-85 200-12-2/1/2020-1) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine E-Mail ….. zur Verbringung von Tieren aus der BTV-Restriktionszone.

Die Niederlande haben dem BMEL heute schriftlich bestätigt, dass sie in Übereinstimmung mit Artikel 13 der delegierten Verordnung (EU) 2020/688 und Artikel 43 der delegierten Verordnung (EU) 2020/689 das Verbringen von Rindern aus Gebieten, die nicht frei von Blauzungenkrankheit sind, unter den im Folgenden genannten Bedingungen weiterhin akzeptieren:

Die Niederlande akzeptieren Kälber im Alter von weniger als 90 Tagen aus nicht-BT-freien Gebieten bei Einhaltung folgender Anforderungen:

Für die Tiere liegt ein negativer PCR-Test im Hinblick auf den/ die im nicht-BT-freien Gebiet relevanten BTV-Serotypen von Proben vor, die nicht mehr als sieben Tage vor der Verbringung der Tiere gezogen wurden,

und

die Tiere wurden individuell durch Insektizid-/ Repellentbehandlung für einen Zeitraum von mindestens sieben Tagen vor der Verbringung geschützt.

Ich bitte um Information Ihrer Mitglieder.

 

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

An die relevanten Wirtschaftsverbände
Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Nachgang zum Ausschuss für die LM-Kette und Tiergesundheit, Sektion Tiergesundheit und Tierschutz im März wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre künftigen Ausnahmegenehmigung gemäß Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 Nummer 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 zur Verbringung von Wiederkäuern im Zusammenhang mit einer BTV-Infektion mitzuteilen. …..

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MUEEF Rheinland-Pfalz teilt uns soeben wie folgt (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2020-1) mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezug auf meine E-Mail vom 16.04.2021 übersende ich Ihnen die beiden Tierhaltererklärungen – einmal für Kälber und einmal für Lämmer von Schafen bzw. Ziegen – die ab sofort bei einem Verbringen aus Rheinland-Pfalz bzw. aus der BTV-Restriktionszone in freie Gebiete innerhalb Deutschlands zu verwenden sind.
Die Tierhaltererklärungen wurden uns durch das BMEL übersandt und gelten für alle BTV-betroffenen Länder in Deutschland. Sie wurden der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zur Kenntnis und Verwendung zugeschickt. Sie sind ab sofort auch von anderen Mitgliedstaaten der EU zu verwenden, wenn Jungtiere (< 90 Tage) aus BTV-Restriktionszonen nach Deutschland verbracht werden sollen.
Die konkreten Vorgaben, unter welchen Bedingungen z.B. die Niederlande, Spanien und Italien künftig Kälber aus BTV-Restriktionszonen anderer Mitgliedstaaten akzeptieren (oder auch nicht) liegen mir noch nicht vor. Das BMEL hat mir zugesagt in den Niederlanden nochmals nachzufragen. Ich weise nochmals darauf hin, dass die bisherigen BTV-Memoranden u.a. mit den Niederlanden keine Gültigkeit mehr besitzen.
Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder entsprechend. …

 
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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