ASP: Allgemeinverfügungen des Kreises Groß-Gerau
Nach der Bestätigung der ASP bei einem Wildschein im Kreis Groß-Gerau sind verschiedene Maßnahmen angelaufen.
Die einzelnen betroffenen Kreise im Restriktionsgebiet haben Allgemeinverfügungen veröffentlicht, in denen die verschiedenen Maßnahmen sowie der Umgang mit Schweinen und deren Haltung geregelt wird. Innerhalb der Restriktionszone liegen rund 75 Betriebe, die insgesamt 5.600 Schweine halten.
Es gilt ein generelles Jagdverbot, um Wildschweine nicht aufzuschrecken. Aus gleichem Grund dürfen landwirtschaftliche Flächen derzeit nicht maschinell bewirtschaftet werden. Es ist jedoch möglich, Ausnahmegenehmigungen bei der zuständigen Veterinärbehörde zu erhalten.
Die Allgemeinverfügungungen des Kreises Groß-Gerau sowohl für die Kernzone als auch das Infizierte Gebiet können Sie hier abrufen.