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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand vom 12. April 2006 11:00 Uhr.
Obwohl die Informationen sorgfältig recherchiert sind, weisen wir darauf hin, dass der Verband keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und / oder Richtigkeit übernehmen kann.

Nach § 2 der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) vom 10. April 2006 (eBAnz AT 20 2006 V2) ist das Verbringen von Schweinen
 
Das MUNLV hat dem Verband gegenüber soeben telefonisch folgendes bestätigt:
In ganz NRW dürfen ab Samstag Schlachtschweine wieder zum Schlachthof gebracht werden. Dies gilt nicht für das Beobachtungsgebiet, also im Bereich von zehn Kilometern um die von der Schweinepest betroffenen Höfe. Eine erste Erleichterung gibt es dort allerdings auch:
 
Das BMELV hat im ebundesanzeiger vom 10. April 2006 die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest - Schutzverordnung bekannt gemacht. Diese gilt seit heute, Dienstag, 11. April 2006, 0:00 Uhr.
 
Das MUNLV hat dem Verband soeben den Erlass zu der sogenannten Sutzklausel übermittelt.
Diesen können Sie nachfolgend herunterladen.
 
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit den Entwurf eines Erlasses des MUNLV zur Auslegung und Erläuterung der momentan geltenden Vorschriften:
- Schweinepestschutzverordnung vom 6. April 2006
- Entscheidung der EU-Kommission (2006/274/EG) vom 6. April 2006
herunterzuladen.
 
Minister Uhlenberg im Gespräch mit HGF Steinke Am heutigen Vormittag fand in Werl um 10:00 Uhr ein Spitzengespräch zwischen dem MUNLV, vertreten unter anderem durch Herrn Minister Uhlenberg, Herrn Staatssekretär Dr. Schink, Herrn Prof. Dr. David, Herrn Dr. Wilstacke und Herrn Dr. Harbeck und den betroffenen Wirtschaftskreisen statt, an dem auch der Hauptgeschäftsführer des BVVF, Patrick Steinke, in seiner Eigenschaft als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. teilnahm.
 
Die deutsche Fassung der Entscheidung der EU-Kommission liegt nun vor und wurde bereits im Amtsblatt der EU (Amtsblatt L 99,36- Entscheidung 2006/274/EG) vom 7. April 2006 veröffentlicht.
 
Das BMELV teilt uns soeben mit, dass die Schweinepestschutzverordnung am 7. April 2006 um 0:00 Uhr in Kraft tritt.
Der Text kann nachfolgend heruntergeladen werden.
 
Der Ständige Ausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU hat heute entschieden, dass für Schlachtschweine in NRW für zehn Tage ein vollständiges Transport-, Handels- und Schlachtverbot besteht. Für Zuchttiere (Ferkel und Sauen) gilt dies zunächst 14 Tage. Die Schlachthöfe in Nordrhein-Westfalen dürfen außerdem auch keine Schweine aus anderen Mitgliedsstaaten annehmen. Schweine aus anderen Bundesländern dürfen nur unmittelbar auf festgelegten Korridoren zu Schlachthöfen in NRW gebracht werden. Die Maßnahmen treten am Freitagmorgen um 0 Uhr in Kraft.
 
In der Sitzung des Ständigen Ausschusses am 04.04.2006 hat die KOM einen Entscheidungsvorschlag vorgelegt, der heute verabschiedet werden sollte. Informationen darüber, ob der Entwurf in dieser Form tatsächlich verabschiedet wurde, liegen derzeit noch nicht vor. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass die Entscheidung spätestens Morgen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.
 
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Alle sagten:
Alle sagten:
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 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
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Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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