Übereinkunft Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Niederlande tritt am 19. September 2006 in Kraft
Das BMELV hat uns soeben die von den Leitern der Veterinärdienste Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs und der Niederlande unterzeichnete Übereinkunft vom heutigen Tage zum Verbringen von Wiederkäuern wegen der Blauzungenkrankheit (in englischer Sprache) mit der Bitte um Kenntnisnahme übermittelt. Die Übereinkunft wird am 19.9.2006 in Kraft treten. Weitere Bestimmungen über das innergemeinschaftliche Verbringen bleiben unberührt.






Multilaterale Vereinbarung B-D-F-L-NL_ 060915_BT