DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
AktuellZum Restriktionsgebiet gehört der gesamte Landkreis Wernigerode. Des Weiteren sind Teile der Landkreise Halberstadt, Quedlinburg, Mansfelder Land, Sangerhausen sowie der Börde- und der Ohrekreis davon betroffen. Über die jeweiligen Einschränkungen für den Tierverkehr informieren die zuständigen Veterinärämter in den Landkreisen. Das Ministerium hat zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Haltung von Rindern, Schafen und Ziegen zwingend beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen ist. Die Blauzungenkrankheit wird durch einen Virus bei Wiederkäuern ausgelöst und durch Mücken oder Kontakt zwischen den Tieren übertragen. Zum Schutz gegen eine Verbreitung der Krankheit werden Schutzmaßnahmen eingeleitet und Gefährdungs- und Beobachtungsräume eingerichtet. Die Krankheit ist für Menschen nicht ansteckend. Quelle: http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/mrlu/2006/164_2006.htm 13.10.2006
13.10.2006
Die Erkrankung wird durch das Blauzungenvirus (Serotyp 8) ausgelöst. Sie wird durch Mücken übertragen und nicht durch Kontakte zwischen den Tieren. 10.10.2006
"Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügte aktualisierte Regelungen zur Blauzungenkrankheit für das Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) während der Flugzeit der Vektoren sowie für das Auftreiben auf Ausstellungen und Märkten mit Stand vom heutigen Tage übersende ich Ihnen mit der Bitte um gefl. Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Andreas Wolfert"
Die Entscheidung der Kommission zur Festlegung der Leitlinien, mit denen Kriterien für die Durchführung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz festgelegt werden, wurde heute im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
10.10.2006
Bundesverbraucherminister Horst Seehofer stellte heute in Berlin, als Konsequenz aus den Gammelfleisch-Vorkommnissen, den Reformbedarf der Lebensmittelüberwachung in den Vordergrund.
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KOMPETENZ AUS EINER HAND! In eigener Sache: Bereich INTERNA
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |