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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Die Europäische Kommission hat heute neue Vorgaben für den Transport von Schweinen in Nordrhein-Westfalen erlassen. Danach wird NRW ab sofort in drei Gebiete mit den folgenden Regelungen aufgeteilt:
 
Die 4. Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung liegt nunmehr vor.
Sie tritt, wie das BMELV in dem uns vorliegenden Anschreiben mitteilt, am Freitag, den 12. Mai 2006 um 0:00 Uhr in Kraft.
 
Das BMELV hat uns einen Sachstandsbericht zur Situation in Nordrhein-Westfalen (Stand 10. Mai 2006) übermittelt.
 
Nach dem Ergebnis des gestrigen Gespräches mit der EU-Kommission, Belgien und Niederlande wird diese Entscheidung in einer Sitzung des Ständigen Ausschusses am 16.05.2006 noch einmal an die aktuelle Seuchensituation angepaßt.
Voraussichtlich werden weitere Maßnahmen in Bezug auf das betroffene Gebiet in Nordrhein-Westfalen ergriffen. Dies sind u.a.:
 
Die deutsche Fassung der noch nicht notifizierten Entscheidung über Maßnahmen zum Schutz gegen die KSP in Deutschland und zur Aufhebung der Entscheidung 2006/274/EG (SANCO/10339/2006) liegt nunmehr vor.
 
Am Dienstag (09.05.2006) erneut Schweinepest in einem Tierbestand in Borken-Gemenwirthe aufgetreten.

Keulung von rund 750 Mastschweinen erfolgt noch heute im Laufe des Abends.
 
9.5.2006 - Im Kreis Borken in der Gemeinde Borken ist auf einem weiteren Hof die Schweinepest nachgewiesen worden. Der Betrieb mit rund 900 Mastschweinen war bei einer Kontrolle aufgefallen und hatte nach ersten Erkenntnissen Kontakt zu einem anderen von der Schweinepest betroffenen Betrieb im Kreis.
 
Das MUNLV hat uns soeben einen Erlass übermittelt.
Darin heißt es:
 
Informationen des Kreises Borken Der Kreis Borken hat eine Chronologie der Schweinepest im Internet veröffentlicht.
 
Die Tierseuchenverordnung zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest in Nordrhein-Westfalen (Schweinepest-Bekämpfungsverordnung) vom 8. Mai 2006 des MUNLV NRW (Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen) hinsichtlich der Tötung aller Schweine im Sperrbezirk ist veröffentlicht und nachfolgend abrufbar.
 
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Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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