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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Wie uns das MUNLV mitteilt, gilt für die Entsorgung von Tierkörpern und Tierkörperteilen in NRW Folgendes:
 
Wie uns das MUNLV soeben mitteilte, hat sich im Hinblick auf den Zugewinn weiterer Erkenntnisse bei den Kriterien für die Festlegung von Kompartimenten die Notwendigkeit erwiesen, die Gebietskulisse der Kompartimente zu verändern.
 
Nachfolgende Pressemitteilung des Kreises Borken veröffentlichen wir unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und / oder Haftung:

Schlachtschweine-Transporte ab Samstag (15.04.2006)
Telefon-Hotline des Kreises Borken dazu auch am Karfreitag und Ostermontag
Kreis Borken. Die letzten noch ausstehenden Ergebnisse der am vergangenen Wochenende in zahlreichen Schweinebeständen im Kreis Borken gezogenen Blutproben liegen nun vor. "Sie sind alle negativ", freut sich Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung. Damit wurde kein weiterer Ausbruch der Schweinepest im Kreisgebiet nachgewiesen.
 
Das MUNLV hat uns soeben den aktuellen Erlass zur Auslegung der Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung übermittelt.
 
Nach dem uns vorliegenden Entwurf einer Entscheidung der Kommission soll es voraussichtlich ab dem 15. April 2006 eine Erleichterung für Ferkelbetriebe geben.
 
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand vom 12. April 2006 11:00 Uhr.
Obwohl die Informationen sorgfältig recherchiert sind, weisen wir darauf hin, dass der Verband keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und / oder Richtigkeit übernehmen kann.

Nach § 2 der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) vom 10. April 2006 (eBAnz AT 20 2006 V2) ist das Verbringen von Schweinen
 
Das MUNLV hat dem Verband gegenüber soeben telefonisch folgendes bestätigt:
In ganz NRW dürfen ab Samstag Schlachtschweine wieder zum Schlachthof gebracht werden. Dies gilt nicht für das Beobachtungsgebiet, also im Bereich von zehn Kilometern um die von der Schweinepest betroffenen Höfe. Eine erste Erleichterung gibt es dort allerdings auch:
 
Das BMELV hat im ebundesanzeiger vom 10. April 2006 die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest - Schutzverordnung bekannt gemacht. Diese gilt seit heute, Dienstag, 11. April 2006, 0:00 Uhr.
 
Das MUNLV hat dem Verband soeben den Erlass zu der sogenannten Sutzklausel übermittelt.
Diesen können Sie nachfolgend herunterladen.
 
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit den Entwurf eines Erlasses des MUNLV zur Auslegung und Erläuterung der momentan geltenden Vorschriften:
- Schweinepestschutzverordnung vom 6. April 2006
- Entscheidung der EU-Kommission (2006/274/EG) vom 6. April 2006
herunterzuladen.
 
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Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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