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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Die Schweinepest ist nun auch auf einem Hof in Raesfeld (Kreis Borken) ausgebrochen. Der Betrieb mit etwa 250 Schweinen liegt damit außerhalb des Anfang März verfügten Sperrbezirks, aber noch in der ebenfalls vor einem Monat eingerichteten Pufferzone, aus der heraus keine Schweine verbracht werden durften. In einem weiteren Betrieb im Beobachtungsgebiet im Kreis Recklinghausen mit 600 Schweinen besteht derzeit ein Verdacht auf Schweinepest.
 
Cross Compliance ist ein unverzichtbarer Teil der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Die Koppelung von Zahlungen an die Einhaltung bestimmter Standards im Umweltschutz, bei der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der tierischen Gesundheit und dem Tierschutz sind die Basis der gesellschaftlichen Akzeptanz für Direktzahlungen an Landwirte. Wo öffentliche Gelder ausgegeben werden, darf man auf Kontrollen nicht verzichten. Aber sie müssen so gestaltet sein, dass sie sowohl die Landwirte als auch die Verwaltung nicht überfordern, erklärte Bundeslandwirtschaftminister Horst Seehofer heute in Berlin.
 
Nach Transportverbot der EU spezielles Untersuchungsprogramm zur Schweinepest – Sperre soll möglichst schnell aufgehoben werden
 
29.03.2006
Stand Still ab Donnerstag, 30.03.2006, 0.00 Uhr

Aufgrund des aktuellen neuen Ausbruchs der Schweinepest in Nordrhein-Westfalen hat die EU-Kommission eine Entscheidung erlassen, die den Handel mit Ferkeln und Zuchtschweinen untersagen. Für Mastschweine gilt ein lan-desweites Transportverbot, mit der Ausnahme, daß sie unmittelbar zu Schlachthöfen in NRW verbracht werden dürfen. Der Transport von Mast-schweinen aus anderen Ländern zu Schlachthöfen in NRW sowie die Durchfuhr von Schweinen durch NRW ist zur Kontaktvermeidung nur auf Hauptverkehrs-straßen erlaubt.
Die Entscheidung wird vom BMELV per Eil-VO bzw. Bekanntmachung im Bun-desanzeiger umgesetzt. Im einzelnen besagt die Verordnung folgendes:

 
Aufgrund des aktuellen neuen Ausbruchs der Schweinepest in Nordrhein-Westfalen hat die EU-Kommission eine Entscheidung erlassen, die die Tierverbringung für eine Dauer von 10 Tagen untersagen. Ausgenommen sind nur Schlachtschweine, die innerhalb Nordrhein-Westfalens direkt zu einem Schlachthof verbracht werden
 
Wie die ISN meldet, ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Haltern-Lavesum im Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen die Schweinepest erneut ausgebrochen.
 
Im Zusammenhang mit der Klassischen Schweinepest in NRW weist das BMELV nochmals ausdrücklich alle Wirtschaftsbeteiligten auf folgendes hin:
Es soll Sorge getragen werden, dass die nach §§19 c und 24 b Satz 3 der Viehverkehrsverordnung vorgeschriebenen Stichtags- und Bewegungsmeldungen auch tatsächlich vorgenommen werden. Sofern den zuständigen Behörden Hinweise auf die Nichtbeachtung der Meldeverpflichtung vorliegen, können gegebenenfalls Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden.
 
Die argentinische Regierung hat für mindestens die nächsten 180 Tage einen fast lückenlosen Exportstop für Rindfleisch verhängt. Hintergrund sind die steigenden Rindfleischpreise in Argentinien. Wir sind besorgt darüber, dass sich die Menschen hier kein argentinisches Rindfleisch mehr leisten können. Die große internationale Nachfrage hat zu immer höheren Preisen geführt. Das müssen wir ändern, so die Wirtschaftsministerin. Ausgenommen von dem Exportstop sind Lieferungen in die EU unter der so genannten Hilton-Quote. Dieses Programm sieht zollfreie Lieferungen von 28.000 t Rindfleisch jährlich in die EU vor. Sonderregelungen gebe es auch bei Ländern, mit denen bilateraler Rindfleischhandel betrieben werde. Die große Masse des argentinischen Rindfleisches ist allerdings von der Schließung der Grenzen betroffen.
 
Die Deutsche Botschaft Moskau teilte dem BMELV soeben mit, dass der russische Veterinärdienst mit Wirkung vom 10.03.2006 die Einfuhr von lebenden Schweinen, Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen sowie sonstigen Erzeugnissen, die Schweinefleisch enthalten, aus Nordrhein-Westfalen nach Russland vorübergehend verboten hat.

 
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Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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