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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Das MUNLV hat soeben den Entwurf für eine Entscheidung zur Änderung der Entscheidung 2006/274/EG mit vorübergehenden Maßnahmen zum Schutz gegen die Klassische Schweinepest in Deutschland vom 6. April 2006 veröffentlicht. Diese Entscheidung ist gestern (20.4.2006) vom Ständigen Ausschuss einstimmig angenommen worden. Wie jetzt ergänzend mitgeteilt wurde, soll sie kurzfristig notifiziert werden, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die neuen Bestimmungen Anfang nächster Woche in Kraft treten können.
Mit dem Umstallen der Zucht- und Nutzschweine innerhalb der Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster kann jedoch im Vorgriff auf die förmliche Notifizierung der EG-Entscheidung ab sofort begonnen werden, nachdem die erforderlichen Untersuchungen zuvor mit negativem Befund abgeschlossen worden sind.
 
20.4.2006 - Die EU-Kommission hat am 20.4.2006 die strengen Transportvorschriften für Schweine in Nordrhein-Westfalen gelockert. Diese Entscheidung wird voraussichtlich nächste Woche Mittwoch von der EU notifiziert und könnte dann am folgenden Freitag in Kraft treten.
 
Heute wurde im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit in Brüssel erneut über Lockerungen der Handelsbeschränkungen für Schweine aus Deutschland , insbesondere aus Nordrhein/Westfalen, aufgrund des Auftretens der Klassischen Schweinepest beraten. Es konnten im Resultat der Verhandlungen für einzelne Gebiete in NW, aber vor allem auch für die von der Seuche nicht betroffenen Bundesländer, deutliche Handelserleichterungen bewirkt werden.
 
Das MUNLV hat uns die zweite Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung vom 13. April 2006 übersandt, die heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird (www.ebundesanzeiger.de, eBAnz AT22 2006 V2) und am 14. April 2006 in Kraft tritt.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
  • Schweinen innerhalb eines Beobachtungsgebietes unter bestimmten Bedingungen verbracht werden dürfen
  • Änderung der Kompartimentierung ( Regierungsbezirks Münster gehört jetzt zu Gebiet 1)
 
Wie uns das MUNLV mitteilt, gilt für die Entsorgung von Tierkörpern und Tierkörperteilen in NRW Folgendes:
 
Wie uns das MUNLV soeben mitteilte, hat sich im Hinblick auf den Zugewinn weiterer Erkenntnisse bei den Kriterien für die Festlegung von Kompartimenten die Notwendigkeit erwiesen, die Gebietskulisse der Kompartimente zu verändern.
 
Nachfolgende Pressemitteilung des Kreises Borken veröffentlichen wir unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und / oder Haftung:

Schlachtschweine-Transporte ab Samstag (15.04.2006)
Telefon-Hotline des Kreises Borken dazu auch am Karfreitag und Ostermontag
Kreis Borken. Die letzten noch ausstehenden Ergebnisse der am vergangenen Wochenende in zahlreichen Schweinebeständen im Kreis Borken gezogenen Blutproben liegen nun vor. "Sie sind alle negativ", freut sich Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung. Damit wurde kein weiterer Ausbruch der Schweinepest im Kreisgebiet nachgewiesen.
 
Das MUNLV hat uns soeben den aktuellen Erlass zur Auslegung der Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung übermittelt.
 
Nach dem uns vorliegenden Entwurf einer Entscheidung der Kommission soll es voraussichtlich ab dem 15. April 2006 eine Erleichterung für Ferkelbetriebe geben.
 
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand vom 12. April 2006 11:00 Uhr.
Obwohl die Informationen sorgfältig recherchiert sind, weisen wir darauf hin, dass der Verband keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und / oder Richtigkeit übernehmen kann.

Nach § 2 der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung) vom 10. April 2006 (eBAnz AT 20 2006 V2) ist das Verbringen von Schweinen
 
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Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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