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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
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Blauzungenkrankheit BTV 8 Anläßlich der Sitzung des SCOFAH am 28. August 2006 in Brüssel haben die betroffenen Mitgliedstaaten den aktuellen Bericht ihres Landes vorgestellt.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Nachdem ein neuer Fall der Blauzungenkrankheit in der Gemeinde Blankenheim im Kreis
Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) am heutigen Tag nachgewiesen wurde, wird das am Freitag
eingerichtete 20-Kilometer-Gefährdungsgebiet in Rheinland-Pfalz erweitert. Dieses befindet
sich ebenfalls innerhalb des bereits bestehenden 150-Kilometer-Schutzgebietes um den
Erstausbruch.
Neu betroffen sind im Kreis Daun die Gemeinden Bodenbach, Bongard, Borler, in Dreis-Brück
der Ortsteil Brück, Gelenberg, Kelberg, Kerpen (Eifel), Nohn, Oberehe-Stroheich, Üxheim,
Walsdorf und die Stadtteile der Stadt Hillesheim.
Im Landkreis Ahrweiler die Verbandsgemeinde Adenau und die Ortsgemeinden der
Verbandsgemeinde Altenahr: Ahrbrück, Altenahr, Berg, Hönningen, Kesseling, Kirchsahr und
Lind.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das MUNLV NRW teilt uns Folgendes mit:
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 28.8 2006 - Im Raum Aachen gibt es jetzt (Montag, 28. August, 14.00 Uhr) 38 bestätigte Fälle von Blauzungenkrankheit. Betroffen sind 34 Betriebe mit Rindern (3.085 Tiere in den Beständen) und 4 Betriebe mit Schafen (77 Tiere in den Beständen). Alle Fälle liegen nach wie vor innerhalb des unmittelbar nach Ausbruch der Tierseuche ausgewiesenen Gefährdungsgebietes. Die Blauzungenkrankheit kann bei Schafen tödlich verlaufen, bei Rindern stellt sich in der Regel nach einiger Zeit Linderung ein. Für den Menschen ist die Blauzungenkrankheit ungefährlich, auch Fleisch und Milchprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in der Gemeinde Hellenthal/Ortsteil Rescheid (Nordrhein-Westfalen) am heutigen Tag wird ein 20-Kilometer-Gefährdungsgebiet eingerichtet, das auch nach Rheinland-Pfalz reicht. Dieses befindet sich innerhalb des bereits bestehenden 150-Kilometer-Schutzgebietes um den Erstausbruch. Betroffen sind im Kreis Daun die Verbandsgemeinde Obere Kyll sowie die Ortsgemeinden Wiesbaum, Basberg, Berndorf, Oberbettingen, Kalenborn-Scheuern, Duppach und die Stadt Hillesheim; im Kreis Bitburg-Prüm die Ortsgemeinden Auw bei Prüm, Roth bei Prüm, Schwirzheim, Weinsheim, Gondenbrett, Buchet, Oberlascheid, Olzheim, Kleinlangenfeld und Neuendorf.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat gestern in einer Pressemitteilung unter anderem Folgendes erklärt:

 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Zur Durchführung der mit Bezugserlass übersandten Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit gibt das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULF) folgende Hinweise:
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:

Die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 23. August 2006 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de, eBAnz AT44 2006 V1) veröffentlicht und tritt auch am heutigen Tage in Kraft.
 
Karte Restriktionsgebiete NRW 22. August 2006 (C) MUNLV NRW 2006 Das MUNLV NRW hat in vorbildlicher Weise eine Information zusammengestellt, die unter anderem auch eine Karte der Restriktionsgebiete enthält.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Die Entscheidung der Kommission vom 22. August 2006 über bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit liegt nunmehr in deutscher Fassung vor und kann nachfolgend heruntergeladen werden:
 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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