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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Veterinärausschuss der EU-Kommission verlängert erlassene Maßnahmen nicht

Nach Mitteilung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium wird die Schweinepest-Schutzverordnung zum 01.07.2006, 00:00 Uhr, aufgehoben. Eine entsprechende Ankündigung wird für den 30.06. im eBundesanzeiger erwartet.
 
Nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 dürfen Lebensmittelunternehmer, die Schlachthöfe betreiben, Tiere nur dann in den Schlachthof verbringen und schlachten, wenn sie die in der Verordnung genannten Informationen zur Lebensmittelkette erhalten haben.
 
Nach den dem Verband vorliegenden Informationen berechnet sich das biologische Alter eines Rindes nach dem Kalender.
 
Im Bundesgesetzblatt vom 26. Juni 2006 ist nunmehr die Änderung des BSE-Testalters veröffentlicht.
Ab dem 27. Juni 2006 besteht eine Testpflicht erst ab 30 Monaten.
 
Soeben wird uns folgendes mitgeteilt:
 
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntagsfahrverbot an allen Samstagen in der Zeit vom 1. Juli 2006 bis 31. August 2006 von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf nachfolgend genannten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.

 
Aufhebungsuntersuchungen in den restlichen Beobachtungsgebieten im Kreis Borken gehen weiter.
 
In vorbildlicher Weise hat der Kreis Borken wiederum eine Leseversion der Schweinepest-Schutzverordnung erstellt.
Alleine verbindlich ist jedoch die im ebundesanzeiger veröffentlichte Fassung.
 
Hinsichtlich der "neuen" Vorschriften hat das MUNLV dem Verband einen Erlass vom 13. Juni 2006 übermittelt.
Dieser kann nachfolgend heruntergeladen werden.
 
Das BMELV hat heute die Sechste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung vom 13. Juni 2006 im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de, eBAnz AT34 2006 V1) veröffentlicht. Sie tritt am Mittwoch, den 14. Juni 2006 um 0:00 Uhr in Kraft.
 
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Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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