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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
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Das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat das unten stehende Schreiben versandt.

Wir bitten um Beachtung und schließen uns der Bitte des BMEL an, in den kommenden Tagen anstehende Tiertranssporte auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, bis sich die Abläufe an den Grenzen normalisiert haben.
Und: Wir raten dringend, sich vor Antritt von grenzüberschreitenden Tiertransporten über Wartezeiten und aktuelle Regelungen zu informieren.

 

Das BMEL hat uns das anliegende - in Teilen wiedergegebene - Schreiben übermittelt. Wir bitten um Beachtung!

 

Das BMEL teilt uns wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund der sich häufenden Nachfragen hinsichtlich möglicher Verbringungsbeschränkungen für Tiere und Waren tierischen Ursprungs (insbesondere Zuchtmaterial) im Zuge des aktuellen SARS-CoV-2 Geschehens möchte ich folgendes mitteilen:
Für das grenzüberschreitende Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen bestehen aktuell keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Auftretens von SARS-CoV-2.Inwiefern der grenzüberschreitende (Waren-)verkehr dennoch auf Grund des eingeschränkten Personenverkehrs beeinträchtigt sein könnte, liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des BMEL.
Sollten an Deutschland angrenzende Mitgliedstaaten eine offizielle Mitteilung über entsprechende Einschränkungen des Grenzverkehrs von Tieren und tierischen Erzeugnissen bekanntgeben, teilt Referat 323 dies mit.
Bislang liegen BMEL diesbezüglich keine Mitteilungen vor.

 

Die Mitgliederversammlung des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Niedersachsen e.V. am 17. April 2020 in Sage wird verschoben!

 
BVVF - WIR VERTRETEN DEN MITTELSTAND

Die Bundestagung 2020 vom 21. bis 24. Mai 2020 in Haltern WIRD VERSCHOBEN!

 

Die Mitgliederversammlung des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Baden-Württemberg e. V. am 2. Mai 2020 wird verschoben!

 

Die Mitgliederversammlung des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. am 28. März 2020 wird verschoben!

 
http://www.v-f-z.de/newsletter.html

Grundsätzliche Überlegungen zum Beschluß des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 9. Dezember 2019 und zum Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden - Württemberg vom 6. Februar 2020

 

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat in einem Verfahren (Beschluß vom 9. Dezember 2019, 4 K 6107/1) des einstweiligen Rechtsschutzes der Klage eines Zuchtverbandes Recht gegeben. Der Verwaltungsgerichtshof Baden – Württemberg hat die Beschwerde des Landratsamtes durch Beschluß vom 6. Februar 2020 (VGH 1 S 3300/19) verworfen, die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

Anmerkungen zu der Entscheidung von Rechtsanwalt Patrick Steinke, Syndikus des Deutschen Vieh und Fleischhandelsbundes e. V., erscheinen am 21. Februar 2020 in der VFZ 8/2020.

Mitglieder können die Anmerkungen bereits jetzt im Bereich Interna lesen.

 

Unabhängiges Expertengremium übergibt Empfehlungen an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner

 

Anfang April des vergangenen Jahres hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung eingesetzt – unter Vorsitz des ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministers Jochen Borchert. Vernetzt wurden hier Entscheidungsträger und Fachleute aus Politik, Wissenschaft, Praxis, Wirtschaft sowie Verbänden.

 

Ein Anspruch auf Zugang zu Informationen über behauptete Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen besteht weder nach dem Umweltinformationsrecht noch nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger, ein eingetragener Verein, der sich u.a. für den Tierschutz bei Transporten einsetzt, begehrt von der beklagten Aufsichtsbehörde Einsicht in deren Akten über die Kontrolle von Transporten von Puten zur beigeladenen Geflügelschlachterei. Der Beklagte lehnte den Antrag ab. Das Verwaltungsgericht verpflichtete den Beklagten zur Akteneinsicht gemäß dem Umweltinformationsgesetz und das Oberverwaltungsgericht nach dem Verbraucherinformationsgesetz.

Auf die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen hat das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil geändert und die Klage abgewiesen. Bei den begehrten Informationen handelt es sich nicht um Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsrechts. Das Merkmal der Umwelt erfasst u.a. Tiere als Teil der natürlichen Lebensräume und die Artenvielfalt, tierschutzrechtliche Belange aber nicht. Das Verbraucherinformationsgesetz berücksichtigt Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften ebenfalls nicht. Sein Zweck ist der Verbraucherschutz und nicht der Tierschutz. Ein Informationszugang nach diesem Gesetz wegen Abweichungen vom Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch scheidet aus, weil lebende Tiere regelmäßig keine Lebensmittel sind.

BVerwG 10 C 11.19 - Urteil vom 30. Januar 2020
Vorinstanzen:
OVG Lüneburg, 2 LC 58/17 - Urteil vom 27. Februar 2018 -
VG Oldenburg, 5 A 268/14 - Urteil vom 11. Januar 2017 -

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 7/2020 vom 30.01.2020

 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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