Private Lagerhaltung von Schweinefleisch
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) teilt auf ihrer Internetpräsenz wie folgt mit:
Unter bestimmten Marktkonstellationen ist die EU-Kommission ermächtigt, zur Entlastung auf dem Schweinefleischmarkt Maßnahmen zur Beihilfegewährung zur privaten Lagerhaltung zu beschließen. Mit VO (EU) 2022/470 vom 23. März 2022, veröffentlicht am 24. März 2022, hat die EU-Kommission die Marktordnungsmaßnahme Private Lagerhaltung von Schweinefleisch
eröffnet. Diese Verordnung tritt am 25. März 2022 in Kraft.
Anträge können ab 25. März 2022 unter den Bedingungen der nachfolgend veröffentlichten Bekanntmachung Nr. 08/22/51 schriftlich oder per Telefax bei der BLE unter Verwendung des Formblattes (Anlage 1 der Bekanntmachung) eingereicht werden.
Einreichungsschluss: 29. April 2022
Zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrages muss eine Sicherheit in Höhe von 20 % des beantragten Beihilfebetrages geleistet worden sein (vgl. Nr. 5.1.2 und Nr. 5.5 der Bekanntmachung). …
Die Bekanntmachung und die Anlagen finden Sie unter dem nachfolgenden Link: