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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzungenkrankheit BTV 1

Soeben teilte uns das BMELV mit, dass sich das BTV 1 Restriktionsgebiet von Frankreich nach Baden-Württemberg ausweitet und deshalb eine Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung erforderlich wird. Ab Samstag, den 9. Mai 2009, ist das Verbringen empfänglicher Tiere aus in der Verordnung bezeichneten Gebieten in Baden-Württemberg verboten.

Den entsprechenden Verordnungsentwurf und den Text der Veröffentlichung im ebundesanzeiger vom 8. Mai 2009 (Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung vom 7. Mai 2009) finden Sie im Bereich Interna.

 

Das FLI hat auf seiner Homepage Folgendes veröffentlicht:

Ende April meldeten Mexiko und die USA auffällige Grippeerkrankungen bei Menschen, in deren Folge es in Mexiko auch zu Todesfällen kam. Es wurde eine Infektion mit Influenza A Virus vom Subtyp H1N1 festgestellt, das Ähnlichkeiten mit bei Schweinen vorkommenden Influenzaviren aufweist. Weitere Analysen des Virus ergaben, dass es sich jedoch um einen neuen Erreger handelt, der bei Schweinen noch nie festgestellt wurde. Vielmehr weist das Virusgenom Teile der Erbinformation von Influenzaviren des Typs A vom Schwein, vom Menschen und auch von Vögeln auf. Dass Schweine als Mischgefäß verschiedener Influenzaviren fungieren können, ist bekannt. In diesem Fall handelt es sich also nicht um einen Erreger, der direkt vom Schwein auf den Menschen übertragen wird, sondern um eine von Mensch zu Mensch übertragene humane Influenzainfektion. Der Begriff Schweinegrippe" ist demnach irreführend (Hervorhebung im Original nicht vorhanden!)

Mehr im Bereich Interna.

 
Blauzungenkrankheit BTV 8

Das BMELV teilt uns soeben wie folgt mit:

Blauzungenkrankheit; Verordnung (EG) Nr. 1266/2007; Anwendung des Artikels 9a; 324-35226/9

Sehr geehrte Damen und Herren,

die dänischen Veterinärbehördenhaben (haben) darüber informiert, dass sie mit Wirkung von heute die Regelungen des Artikels 9a der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 beim innergemeinschaftlichen Handel empfämglicher Tiere nach Dänemark angewendet wissen wollen. …

Um Beachtung wid gebeten.

Eine Übersicht über die Anwendung des Artikel 9a der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 mit Stand vom 13. März 2009 finden Sie im Bereich Interna.

 

Die Schweinepest ist jetzt bei einem Wildschwein in der Pfalz aufgetreten. Der Frischling war in der Verbandsgemeinde Waldfischbach im Kreis Südwestpfalz erlegt worden, das Virus wurde im Landesuntersuchungsamt (LUA) nachgewiesen. Da die Wildschweine zurzeit frischen und die Jungtiere besonders empfänglich für die Schweinepest sind, ist eine weitere Verbreitung der Krankheit im Wildbestand zu befürchten. Die Seuche kann einen hohen wirtschaftlichen Schaden anrichten, wenn sie in Hausschweinbestände eingeschleppt wird, mahnt das Ministerium für Umwelt und Forsten von Rheinland-Pfalz.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das BMELV teilt uns soeben mit, dass die Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 vom 14. Januar 2009 seit heute 0:00 Uhr aufgehoben ist.

Dies bedeutet, dass es bezüglich des BTV 6 keine Zonen und Restriktionen mehr gibt.

Die Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 vom 5. März 2009 kann nachfolgend heruntergeladen werden.

 

Dem Verband liegt ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zur Mitführungs- und Vorlagepflichtpflicht von Ausweispapieren nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vor.
Mehr im Bereich Interna.

 
DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET!

Die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung – TierSchTrV) vom 11. Februar 2009 wurde am heutigen Tag veröffentlicht. Sie tritt am 19. Februar 2009 in Kraft.
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CMA

Zur Absatzförderung der deutschen Land-und Ernährungswirtschaft gibt es seit 1969 den als Anstalt des öffentlichen Rechts nach dem Absatzfondsgesetz gegründeten Absatzfonds, der sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Centralen Marketinggesellschaft der deutschen Argrarwirtschaft mbH (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH (ZMP) bedient (vgl. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 75/2008 vom 16. Juli 2008). Die Finanzierung dieser Einrichtungen beruht im Wesentlichen auf Abgaben, die von bestimmten Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft erhoben werden. Diese Abgaben nach dem Absatzfondsgesetz waren bereits im Jahr 1990 Gegenstand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 31. Mai 1990, BVerfGE 82, 159). Das Bundesverfassungsgericht sah unter den damals gegebenen Voraussetzungen das Absatzfondsgesetz nur insoweit als verfassungswidrig an, als dieses die Forstwirtschaft in den Kreis der Abgabenschuldner einbezog. (Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes)

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Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:

hier: Bestätigte Listen für Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend übersende ich Ihnen die vom russischen Veterinärdienst am 21. Januar 2009 bestätigten Betriebslisten. Die bisher verwendeten Betriebslisten für Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch sind nicht mehr gültig.

Ich bitte um genaue Prüfung der Listen, da einige Nachmeldungen des BMELV vom russischen Veterinärdienst nicht berücksichtigt wurden.

Mehr im Bereich Interna.

 

Zum Jahresbeginn 2009 ist unter anderem die sogenannte Sofortmeldepflicht eingeführt worden.

Arbeitgeber unter anderem in der Fleischwirtschaft haben ab dem 1. Januar 2009 gemäß § 28a Abs. 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) zu melden.

Das Bundeministerium der Finanzen hat uns ein Merkblatt zur Verfügung gestellt, in dem die Änderungen zusammengefasst sind.

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Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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