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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Das BMELV teilt uns soeben mit, dass die Schweinepestschutzverordnung am 7. April 2006 um 0:00 Uhr in Kraft tritt.
Der Text kann nachfolgend heruntergeladen werden.
 
Der Ständige Ausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit der EU hat heute entschieden, dass für Schlachtschweine in NRW für zehn Tage ein vollständiges Transport-, Handels- und Schlachtverbot besteht. Für Zuchttiere (Ferkel und Sauen) gilt dies zunächst 14 Tage. Die Schlachthöfe in Nordrhein-Westfalen dürfen außerdem auch keine Schweine aus anderen Mitgliedsstaaten annehmen. Schweine aus anderen Bundesländern dürfen nur unmittelbar auf festgelegten Korridoren zu Schlachthöfen in NRW gebracht werden. Die Maßnahmen treten am Freitagmorgen um 0 Uhr in Kraft.
 
In der Sitzung des Ständigen Ausschusses am 04.04.2006 hat die KOM einen Entscheidungsvorschlag vorgelegt, der heute verabschiedet werden sollte. Informationen darüber, ob der Entwurf in dieser Form tatsächlich verabschiedet wurde, liegen derzeit noch nicht vor. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass die Entscheidung spätestens Morgen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird.
 
Im eBundesanzeiger wurde heute die neue Schweinepest-Schutzverordnung bekanntgemacht. Diese tritt morgen in Kraft. Auf § 1 Abs 4 weist das BMELV besonders hin, da für die im Anhang genannten Gebiete bis zum 12. April 2006 ein "stand still" besteht.
 
Die Schweinepest ist nun auch auf einem Hof in Raesfeld (Kreis Borken) ausgebrochen. Der Betrieb mit etwa 250 Schweinen liegt damit außerhalb des Anfang März verfügten Sperrbezirks, aber noch in der ebenfalls vor einem Monat eingerichteten Pufferzone, aus der heraus keine Schweine verbracht werden durften. In einem weiteren Betrieb im Beobachtungsgebiet im Kreis Recklinghausen mit 600 Schweinen besteht derzeit ein Verdacht auf Schweinepest.
 
Cross Compliance ist ein unverzichtbarer Teil der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik. Die Koppelung von Zahlungen an die Einhaltung bestimmter Standards im Umweltschutz, bei der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der tierischen Gesundheit und dem Tierschutz sind die Basis der gesellschaftlichen Akzeptanz für Direktzahlungen an Landwirte. Wo öffentliche Gelder ausgegeben werden, darf man auf Kontrollen nicht verzichten. Aber sie müssen so gestaltet sein, dass sie sowohl die Landwirte als auch die Verwaltung nicht überfordern, erklärte Bundeslandwirtschaftminister Horst Seehofer heute in Berlin.
 
Nach Transportverbot der EU spezielles Untersuchungsprogramm zur Schweinepest – Sperre soll möglichst schnell aufgehoben werden
 
29.03.2006
Stand Still ab Donnerstag, 30.03.2006, 0.00 Uhr

Aufgrund des aktuellen neuen Ausbruchs der Schweinepest in Nordrhein-Westfalen hat die EU-Kommission eine Entscheidung erlassen, die den Handel mit Ferkeln und Zuchtschweinen untersagen. Für Mastschweine gilt ein lan-desweites Transportverbot, mit der Ausnahme, daß sie unmittelbar zu Schlachthöfen in NRW verbracht werden dürfen. Der Transport von Mast-schweinen aus anderen Ländern zu Schlachthöfen in NRW sowie die Durchfuhr von Schweinen durch NRW ist zur Kontaktvermeidung nur auf Hauptverkehrs-straßen erlaubt.
Die Entscheidung wird vom BMELV per Eil-VO bzw. Bekanntmachung im Bun-desanzeiger umgesetzt. Im einzelnen besagt die Verordnung folgendes:

 
Aufgrund des aktuellen neuen Ausbruchs der Schweinepest in Nordrhein-Westfalen hat die EU-Kommission eine Entscheidung erlassen, die die Tierverbringung für eine Dauer von 10 Tagen untersagen. Ausgenommen sind nur Schlachtschweine, die innerhalb Nordrhein-Westfalens direkt zu einem Schlachthof verbracht werden
 
Wie die ISN meldet, ist in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Haltern-Lavesum im Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen die Schweinepest erneut ausgebrochen.
 
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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