BGH: Fohlen sind keine "gebrauchten Sachen"
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verbraucherrechte beim Kauf von jungen Haustieren gestärkt. Nach einem Urteil dürfen etwa Fohlen von Pferdehändlern nicht als "gebrauchte" Sache verkauft werden. Die Unterscheidung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren ist für das Rückgaberecht bei später festgestellten Mängeln von Bedeutung. Die Verjährungsfrist bei neuen Sachen beträgt zwei Jahre, bei gebrauchten nur ein Jahr. Die Pressemitteilung finden Sie im Bereich Interna





