Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns...
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Als Anlage übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme ein Multilaterales Übereinkommen zwischen B, D, F, L und NL zum Verbringen von Wiederkäuern infolge der Blauzungenkrankheit einschließlich deutscher Übersetzung.
Das Multilaterale Übereinkommen vom 15.09.2006 wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt."
Das Übereinkommen kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
 
Am heutigen Tag ging bei der Geschäftsstelle ein gefälschter "Aufnahmeantrag" für die Mitgliedschaft im Bundesfachverband Fleisch e. V. ein.
Wir weisen nachdrücklich darauf hin,
• dass es sich bei diesem Antrag um eine Fälschung handelt und der Bundesfachverband Fleisch e. V. nichts mit dem Antrag zu tun hat;
• dass wir zu keinem Zeitpunkt derart gestaltete Aufnahmeanträge verwendet haben.
Strafantrag unsererseits wird gestellt!
Der Antrag wurde ausweislich des Poststempels am 10.1.2007 vom Postamt Stuttgart 141, Postleitzahl 70163, versandt.
Offensichtlich wird hier versucht, in den Besitz von Kontendaten von Firmen zu gelangen, um anschließend mittels des Lastschriftauftrages Beträge von den Konten abzubuchen. Oftmals vergehen einige Tage, bis der Kontoinhaber dies bemerkt und der oder die Betrüger sind nicht mehr dingfest und haftbar zu machen.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das BMELV teilt uns Folgendes mit:
"…die Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 11. Januar 2007 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12. Januar 2007 in Kraft. …"
Die Verordnung kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 BT-Ausbruchsbetriebe unterliegen ab 14.12.2006 keinen besonderen Beschränkungen mehr; für sie gelten die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Betriebe im Gefährdungsgebiet.

Der Beginn der Vektor-freien Zeit ist auf den 1. Dezember 2006 festgelegt worden.

Damit treten nach einer Karenzzeit von 40 Tagen (ab 10. Januar 2007) folgende Erleichterungen in Kraft:
• Die Behandlung der Tiere mit Vektor-abwehrenden Mitteln ist nicht mehr nötig (bis zum 10.1.20007 musste jedes einzelne Tier vor dem Verbringen nach außerhalb von NRW behandelt werden) sowie zusätzlich
• für alle Tiere, die ab dem 1.12.2006 geboren sind, entfallen die Blutuntersuchungen, die bisher für jedes Zuchttier und Nutztier (> 30 Tage alt) vorgeschrieben sind.
Die Tiere, die unter den Bedingungen der Vektor-freien Zeit gehandelt werden, sind nur im Inland zu verbringen und dürfen nicht in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden.
Quelle: http://www.munlv.nrw.de/verbraucherschutz/tierseuchen/blauzunge/index.php
 
Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
 
Die Entscheidung der Kommission vom 15. Dezember 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates hinsichtlich der Leitlinien und Verfahrensvorschriften für die Anwendung der elektronischen Kennzeichnung von Schafen und Ziegen wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Soeben wir uns mitgeteilt, dass nunmehr das gesamte Gebiet Niedersachsens im Beobachtungsgebiet liegt.
 
Es zeichnet sich ab, dass die Befürchtungen des Verbandes leider wahr werden. Oftmals erteilen die Behörden keine Zulassungen, da sie über die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nicht ausreichend informiert sind oder sich nicht ausreichend informiert fühlen.
Daher unser Appell an die Behörden:
Lassen Sie uns gemeinsam Augenmaß wahren:
Die Veterinärbehörden bezüglich der unbürokratischen Erteilung der Zulassungen (Eine Bescheinigung alleine dient dem Ziel der Verordnung noch lange nicht!)
und auch die Polizeibehörden bei der Kontrolle der Transportunternehmen.
Gerne sind wir bereit, auch den Behörden bei der "Umsetzung", der Ausgestaltung der Verordnung, behilflich zu sein.
Sollten Sie Probleme mit den zuständigen Behörden haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.
 
Das BMELV teilt uns soeben in einem Schreiben die Konsequenzen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (Tierschutz beim Tiertransport) für den Transportplan bei der Durchführung von Transporten mit. Demnach entfällt der bislang übliche Transportplan und wird nach Inkrafttreten der Verordnung am morgigen 5. Januar 2007 durch ein Fahrtenbuch ersetzt.
Das Schreiben des BMELV kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
 
Die Tierschutztransport-Bußgeldverordnung wurde am 28. Dezember 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 5. Januar 2007 in Kraft.
Die Verordnung kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Ebenfalls im Bereich Interna haben wir eine Leseversion der Verordnung mit den Bezugstexten zur Verordnung (EG) Nr.1/2005 abgelegt.
 
Suche
Anmelden
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier gehts zum...
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>