DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell14.09.2018
![]() Der Ausbruch der ASP in Belgien zeigt, dass wir alle äußerst vorsichtig sein müssen! Nach wie vor gilt unser Appell, keine Fleisch- und Wurstwaren aus den betroffenen Gebieten mit nach Deutschland zu bringen. Sensibilisieren Sie auch Ihre Fahrer*Innen und Mitarbeiter*Innen hierfür. Infografiken des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie hier. Den Flyer des BMEL aus dem Jahr 2017 finden Sie in der Anlage. Helfen Sie mit, dass es in Deutschland zu keinem Fall der ASP kommt: Hierzu gehört es auch, vermeintlich lukrative Angebote zum Transport etwa von von Stroh Nach wie vor gilt, wie dies der Chef der rumänischen Veterinärbehörde konstatierte, dass der menschliche Faktor das größte Problem bei der Verbreitung der Seuche sei (vgl. auch SI 37/2018 vom 10. September 2018 Nr. 3). ![]() Das BMEL teilt uns soeben unter anderem wie folgt mit: Fall von Afrikanischer Schweinepest in Belgien Heute wurde bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien im Dreiländereck Frankreich, Luxemburg, Belgien etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, Afrikanische Schweinepest festgestellt. Bisher gibt es noch keinen Fall in Deutschland. Die Pressemitteilung kann nachfolgend heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie auch bei der AFSCA Agence fédérale pour la sécurité de la chaîne alimentaire in französischer Sprache. ![]() In der aktuellen Ausgabe der Handelszeitung Vieh und Fleisch – vfz – nimmt der Syndikus des Deutschen Vieh- und Fleischhandelsbundes e. V. (DVFB), Patrick Steinke, zu aktuellen Anfragen an die Bundesgeschäftsstelle Stellung: 1. 2. Den Beitrag können Sie im Bereich Interna lesen. 12.07.2018
![]() Anmerkungen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg 4 K 3168/18 vom 26. April 2018 Den Beitrag können Sie im Bereich Interna lesen. Heute hat Ministerpräsident Armin Laschet Ursula Heinen-Esser als neue Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgestellt. 04.04.2018
![]() Das BMEL hat verschiedene Broschüren für Landwirte und Jäger und Info-Grafiken für soziale Netze entwickelt, die unter www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP.html von der BMEL-Homepage heruntergeladen und genutzt werden können. Um Kenntnisnahme und möglichst intensive Nutzung wird gebeten. 27.11.2017
In der Sendung des ZDF wurde über Tiertransporte in Drittländer, in diesem Fall in die Türkei, Libanon und Ägypten berichtet. Dieser Bericht enthielt teilweise erschütternde Szenen. Insbesondere die Zustände in den sogenannten Schlachthäusern lösten extreme Beklemmung aus. Im Nachgang gab es bereits verschiedenste Stellungnahmen von verschiedenen Branchenorganisationen und einigen Politiker*Innen. Lesen Sie unseren Standpunkt, einige Schlussfolgerungen und eventuelle Lösungsansätze im Bereich Interna. ![]() Viele Viehhandelsunternehmen in Hessen erhielten im März 2017 Post vom Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. (HVL). Hierin wurden Sie aufgefordert für die im System HI-Tier gemeldeten Tiere Die Schreiben kamen vollkommen überraschend. Der Verband hat sich daraufhin sowohl an den Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e. V. wie auch an die Tierseuchenkasse in Hessen gewandt. Das Ergebnis finden Sie im Bereich Interna. Dort finden Sie auch den Generalantrag zum Herunterladen. ![]() Im Verlauf der letzten 3 Jahre hat eine von der EU Kommission geförderte internationale Projektgruppe Leitfäden für die ![]() Bereits im Jahr 2015 haben der Deutsche Vieh- und Fleischhandelsbund e. V. und einige seiner Landesverbände eine freiwillige Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder unterzeichnet. Der Gesetzgeber hat nun, wie bereits mehrfach angekündigt, gehandelt und mit der Änderung des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 5. Juli 2017, Seite 2148) ist es seit dem 1. September 2017 verboten, ein Säugetier, ausgenommen Schafe und Ziegen, das sich im letzten Drittel der Trächtigkeit befindet, zum Zweck der Schlachtung abzugeben. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |