DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell
Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügte Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 9. Oktober 2006 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (www.ebundesanzeiger.de, eBAnz AT53 2006 V1) und tritt morgen in Kraft."
Das Virus der Blauzungenkrankheit ist in einem weiteren Rinderbestand aus Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden. Dies ergaben Untersuchungen im nationalen Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems. Der Bestand liegt im Kreis Bitburg-Prüm im bisher schon ausgewiesenen 150-Kilometer-Gebiet. Eine Anpassung der bisherigen Gebietskulisse des 20-Kilometer-Radius erfolgt durch die Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes.
Heute wurde der erste Fall von Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz festgestellt. Die aktuelle Pressemitteilung finden Sie nachfolgend.
Der Entwurf einer Kommissionsentscheidung ist vom juritischen Dienst der Kommission am 29. September 2006 geprüft worden.
Er sieht unter anderem eine erhebliche Erweiterung der Gebietskulisse in Deutschland vor. Mit einer Veröffentlichung wird in Bälde gerechnet.
Im Amtsblatt der EU ist heute die Entscheidung der Kommission vom 25. September 2006 veröffentlicht worden. Mit dieser Entscheidug wird die Gebietskulisse in Deutschland geändert.
Das BMELV hat uns die Liste der zugelassenen Sammelstellen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen in Spanien zur Verfügung gestellt.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Verbraucherinformationsgesetz zugestimmt.
Als Konsequenz aus mehreren Skandalen (?) in der Vergangenheit sollen Behörden dazu verpflichtet werden, die Namen von Firmen oder Produkten zu veröffentlichen. Auch haben die Verbraucher einen Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht zum Beispiel bei Lebensmittelskandalen, was immer hierunter zu verstehen sein wird. Firmen können sich allerdings auf Geschäftsgeheimnisse berufen, um Auskünfte zu verweigern.
Nachfolgend können Sie die Karte für das Bundesland Niedersachsen mit Stand vom 21. Februar 2006 herunteladen.
Die Anzahl der Seuchenbetriebe hat sich auf 78 erhöht, Das gefährdete Gebiet wurde erheblich ausgeweitet und durch eine LandesVO für NRW vom 19. 9. 2006 rechtlich festgelegt.
Das MUNLV NRW hat uns den Bericht des LaTiKo NRW über den Zeitraum 16 .09. bis 20. 09. 2006 zur Verfügung gestellt. |
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
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Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |