Rheinland-Pfalz: Hinweise zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005
Auf der Homepage des Landesuntersuchungamtes finden sich Hinweise zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 . Da die Hinweise nach Auffassung des Verbandes nicht in allen Teilen zutreffend sind, haben wir uns in einem Schreiben an das Ministerium gewandt und unsere Auffassung dargelegt.
Die Hinweise und das Schreiben können im Bereich Interna heruntergeladen werden.





