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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
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Blauzungenkrankheit BTV 8 Das MUFV Rheinland-Pfalz hat uns die Ausführungshinweise des MUFV mit Stand vom 9. November 2006 übermittelt.
Diese können im Bereich "Interna" heruntergeladen werden.
 
Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Die Deutsche Botschaft Zagreb hat nun mitgeteilt, dass die kroatischen Behörden das Einfuhrverbot für Schweine und Schweinefleisch aus Nordrhein-Westfalen wieder aufgehoben haben (kroatisches Amtsblatt Nr. 101 vom 14.09.2006)."
Das Schreiben des BMELV finden Sie im Bereich "Interna".
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 7. November 2006 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (www.ebundesanzeiger.de, eBAnz AT58 2006 V1) und tritt am 8. November 2006 in Kraft. "

Eine Leseversion steht Mitgliedsunternehmen im geschützen Bereich "Interna" zur Verfügung.

 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das MUNLV hat uns soeben ein Schreiben zur Blauzungenkrankheit übermittelt.
Die in dem Schreiben erwähnten Anlagen
- Verfahrensregelungen Stand: 3. November 2006 und
- Muster für Bescheinigungen
finden Sie im Bereich "Interna".
Hierzu müssen Sie sich einmalig bei der Geschäftsstelle per Email anmelden.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Im Bereich "Interna" können Sie als Mitgliedsunternehmen die auf der Tierseuchenreferentenbesprechung am 25. und 26. Oktober 2006 abgestimmten Verfahrensweisen, die in die 5. Änderung der VO zum Schutz vor der Verschleppung der BT mit aufgenommen werden sollen, herunterladen und ausdrucken.
Hierzu ist eine einmalige Anmeldung per Email an die Geschäftsstelle notwendig!
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Folgende Gebiete werden zusätzlich zum 20-Kilometer-Gebiet erklärt:

Der Landkreis Cochem-Zell soweit nicht bereits 20-Kilometer-Gebiet.

Der Rhein-Lahn-Kreis soweit nicht bereits 20-Kilometer-Gebiet.

Im Landkreis Mainz-Bingen aus der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe die Ortsgemeinden Breitscheid, Manubach und die Stadt Bacharach.

Im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinden Kastellaun, Sankt Goar-Oberwesel und Rheinböllen.
Aus der Verbandsgemeinde Kirchberg die Ortsgemeinden Heinzenbach, Kappel, Kludenbach, Reckershausen und Unzenberg.
Aus der Verbandsgemeinde Simmern./Hunsrück die Ortsgemeinden Altweidelbach, Bergenhausen, Biebern, Bubach, Budenbach, Fronhofen, Holzbach, Horn, Keidelheim, Klosterkumbd, Külz (Hunsrück), Kümbdchen, Laubach, Mutterschied, Nannhausen, Neuerkirch, Niederkumbd, Ohlweiler, Pleizenhausen, Schönborn , Rayerschied, Reich, Riegenroth, Wahlbach, Wüschheim und die Stadt Simmern/Hunsrück
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Am 30. Oktober 2006 fand im MUNLV in Düsseldorf eine Sitzung des Landeskrisenstabes unter Beteiligung des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. statt.
Unter anderem wurden auf dieser Sitzung auch die Regelungen für den Tierhandel für das Gebiet des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen abgestimmt.
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt Folgendes mit:
 
Blauzungenkrankheit BTV 8 Das MUF Rheinland-Pfalz teilt uns Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

Beiliegend übersende ich zu Ihrer Information zur aktuellen Situation der Blauzungenkrankheit folgende Dokumente:
1. Die aktualisierten Verbringungsregelungen für Wiederkäuer incl. Muster der Tierhaltererklärungen und der tierärztlichen Bescheinigung"
 
Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Verbraucherschutzsenatorin Birgit Schnieber-Jastram hat angesichts der Medien-Berichte über die Sicherstellung von tiefgefrorenem Fleisch in einem Stellinger Betrieb vor öffentlichen Fehleinschätzungen gewarnt: "Falsche Informationen, Vorverurteilungen und Hysterie schaffen nur Angst, nützen dem Verbraucherschutz aber nicht." Dies schade auch und gerade denjenigen, die sich um hohe Qualität für den Verbraucher einsetzen. Die Sicherstellung von Fleisch bei amtlichen Untersuchungen, sei eine präventive Maßnahme und nicht einem Schuldbeweis gleichzusetzen.
 
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In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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