DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Aktuell![]() Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 1. Januar 2009 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Kälber, d.h. Rinder mit einem Alter von bis zu acht Monaten und der Pferde abgegeben werden muss. Für Schweine gilt diese Vorschrift bereits seit dem 1. Januar 2008. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. Am heutigen Tag fand im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Berlin die Vorstellung des Weiter im Bereich Interna. ![]() Die im Betreff genannte Verordnung vom 13. November 2008 wird heute (14.11.2008) veröffentlicht und tritt am morgigen Samstag, 15. November 2008 um 0:00 Uhr in Kraft. Eine Leseversion finden Sie im Bereich Interna. ![]() Das BMELV hat uns dankenswerterweise das an die für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden gerichtete Schreiben betreffend das Verbringen trächtiger Tiere im Hinblick auf Serotyp 6 übersandt. Dieses kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. 12.11.2008
![]() Von unseren österreichischen Kolleginnen und Kollegen erhielten wir soeben folgende Nachricht:
Das Schreiben kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. 11.11.2008
![]() Den aktuellen Sachstand finden Sie im Bereich Interna. Unser Dank gilt dem MUNLV, dem LANUV und dem LAVES!
10.11.2008
![]() Die Verbringungsregelungen nach der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 6 mit Stand vom 10. November 2008 finden Sie im Bereich Interna. Dort finden Sie auch die Übersichtskarte mit den Restriktionszonen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Stand vom 7. November 2008. 10.11.2008
![]() 07.11.2008
![]() ![]() Das BMELV hat eine BTV 6 Verordnung erstellt, die am 7. November 2008 veröffentlicht werden soll und dann am 8. November 2008 in Kraft tritt. Mehr im Bereich Interna. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt. >>> |