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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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29.06.2006rss_feed

Verbraucherinformationsgesetz

Der Bundestag debattiert heute über das Verbraucherinformationsgesetz.
Redner der Großen Koalition verteidigen den Gesetzentwurf. Kritik wurde unter anderem vom FDP-Abgeordeten Goldmann (FDP) geübt: Nach Auffassung der FDP sei das Gesetz ein Namensblender.

Die Koalitionsfraktionen planen, die Informationspflicht der Behörden dahingehend zu erweitern, dass Informationen über Erzeugnisse nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und dem Weingesetz an Verbraucher weitergegeben werden müssen, so es sich nicht um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. So sollen Namen von verdorbenen Lebensmitteln auch dann genannt werden können, wenn nicht klar ist, ob sich das Erzeugnis noch auf dem Markt befindet. Die Fraktionen begründen die Notwendigkeit für ihren Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation (16/1408) mit den jüngsten Machenschaften um die Umetikettierung und den Handel mit verdorbenem Fleisch. Diese hätten Verbraucherinnen und Verbraucher verunsichert und ihr Vertrauen in die Sicherheit von Lebensmitteln erschüttert. Die Zahl der aufgedeckten Fälle bei Lebensmittelskandalen habe allein in 2005 höher gelegen als in den vergangenen zehn Jahren. Zwar gebe es eine Vielzahl von Qualitätsvorschriften, Gütesiegeln und zivilrechtlichen Informationspflichten, aber die bestehende Rechtslage zur Verbraucherinformation hierzulande ist nach Ansicht der Fraktionen von CDU/CSU und SPD trotzdem lückenhaft. Auch wolle man einem gestiegenen Informationsbedürfnis seitens der Verbraucher Rechnung tragen. Als Reaktion auf einen jüngst bekannt gewordenen Fall, bei dem die Staatsanwaltschaft zu Vorfällen um die Umdeklaration von Geflügelabfällen zu Lebensmitteln ermittelte, ohne die Lebensmittelüberwachung davon zu unterrichten, wolle man auch den Informationsfluss zwischen den Behörden verbessern. In besagtem Fall war die Überwachungsbehörde erst dann informiert worden, als die meisten Lebensmittel bereits verzehrt waren und ein Rückruf nicht mehr möglich war. Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sei um eine Regelung zu erweitern, nach der die Staatsanwaltschaft verpflichtet wird, die Überwachungsbehörden von der Einleitung eines Strafverfahrens bei Verstößen gegen das LFGB in Kenntnis zu setzen.
Quelle: Deutscher Bundestag Homepage http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_143/06.html

Der Bundestag hat um 17:00 Uhr mit den Stimmen der Koaltionsfraktionen dem nachfolgenden Gesetzesentwurf und den Beschlußempfehlungen zugestimmt.
Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet, da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt. Erst wenn die Länderkammer zugestimmt hat, kann es in Kraft treten.

Den Wortlaut der Debatte können Sie im Stenografischen Bericht nachlesen:

Die nachfolgenden Drucksachen dienen der Dokumentation:

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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