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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Marokko

Das BMELV teilt uns Folgendes mit:

Der marokkanische Veterinärdienst hat darum gebeten, die zeitliche Einschränkung der Ausfuhren von Zuchtrindern nach Marokko (…) aus der Veterinärbescheinigung zu streichen.

Die …Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von Zuchtrindern aus der undesrepublik Deutschland in das Königreich Marokko (…)wurde entsprechend geändert und ist ab sofort zu verwenden.

Der Veterinär-Rinderpass für Zuchtvieh nach Marokko (…..) gilt weiterhin.

Alle Dokumente finden Sie imBereich Interna.

 

 

 

Seit heute gilt die neue Verordnung der EU über Lenk- und Ruhezeiten.

Die Verordnung im Wortlaut: MEHR im Bereich Interna

Was hat sich geändert? MEHR im Bereich Interna

 
DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET!

Der Verband hatte sich in einem Schreiben an das Landesuntersuchungsamt in Koblenz gewandt.

Mittlerweile liegt ein Antwortschreiben des LUA vor. Demnach wird in Rheinland – Pfalz wie folgt verfahren:

Mehr im  im Bereich Interna.

 
DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET!

Das BMELV teilt uns folgendes mit:

Nach der Systematik der aufgeführten Beförderungsdauer und Ruhezeiten in diesem Kapitel handelt es sich bei der sog. 14-1-14- Regelung um eine Höchstbeförderungszeit von max. 29 Stunden, so dass längere Ruhepausen als 1 Stunde zu Lasten der zulässigen Gesamtbeförderungszeit von 29 Stunden anzurechnen sind.

Mehr im Bereich Interna.

 
DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET!

Das BMELV teilt uns u. a. folgendes mit:

Zum Begriff der Beförderung:

Für das Herausrechnungen der Umlade- und Entladezeit gibt auch der Text der Verordnung … keinerlei Ansatzpunkte, so dass das HZA Hamburg-Jonas im Rahmen seiner Prüfung bei der Berechnung der Beförderungszeit bis auf Weiteres davon ausgeht, dass die Beförderung mit Verladen des ersten Tieres auf dem LKW beginnt und mit Entladung des letzten Tieres vom LKW am Bestimmungsort endet. …

Dem steht jedoch die Aussage des Niedersächsischen Ministers für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hans-Heinrich Ehlen, entgegen, der uns mitteilt:

Im Übrigen wurde im Sinne einer bundeseinheitlichen Auslegung durch Erlass meines Hauses zum Begriff Beförderung klarsgestellt, dass dieser das Entladen und das Verladen an Zwischenstationen, nicht jedoch das Beladen am Versandort, umfasst.

Mehr im Bereich Interna.

 
DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET! Das MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG teilt wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem die o. g. Verordnung (nachfolgend VO genannt) ab dem 05.01.2007 EU-weit anwendbar ist, zeigten sich bei deren Umsetzung teilweise erhebliche Schwierigkeiten, nicht zuletzt aufgrund unbestimmter Begrifflichkeiten. Das Ministerium ist deshalb bestrebt, die bestehenden Spielräume der VO möglichst im bundeseinheitlichen Konsens voll auszuschöpfen. Die klärungsbedürftigen Fragen sind bereits auf Arbeitsebene an den Bund und die Länder weiter gegeben worden und liegen z. T. auch schon der EU-Kommission vor. Darüber hinaus enthält die VO auch klare Regelungen, die keinerlei Spielraum zulassen. …

Das komplette Schreiben kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
 
Konferenz Brüssel 28. März 2007 Konferenz am 28. März 2007
Am 28. März 2007 wird in Brüssel eine Konferenz zum Thema Tierschutz – Verbesserung durch Kennzeichnung ? stattfinden.
In dem gemeisamen von Bundesminister Horst Seehofer, dem Präsidenten des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Dimitris Dimitriadis und dem EU- Kommissar für Gesundheit Markos Kyprianou unterzeichneten Einladungsschreiben heißt es:
 
DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET! Auch das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat mittlerweile auf das gemeinsame Schreiben des BVVF, der ADR und des ZDS geantwortet und ausgeführt, dass es mit uns übereinstimmt, dass grundsätzlich eine bundeseinheitliche Anwendung der … Verordnung anzustreben ist.
Desweiteren heißt es in dem Schreiben:
Das Ministerium ist in engem Kontakt mit den baden-württembergischen Verbänden, um praxisorientierte Lösungsansätze in diesen Bereichen zu erarbeiten.
Dem Verband liegt allerdings ein Schreiben eines Landratsamtes in Baden-Württemberg vor, in dem darauf hingewiesen wird, dass bezüglich der Schulungen Anmeldungen über einen einzigen Verband erfolgen müssen!
Dies ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Wir haben uns daraufhin unverzüglich an das Ministerium in Stuttgart gewandt.
Die Schreiben können im Bereich Interna heruntergeladen werden.
 
DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET! Der Bayerische Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten, Josef Miller, MdL, hat auf das Schreiben des BVVF, der ADR und des ZDS vom 5. Februar 2007 geantwortet. Das Schreiben kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
 
DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET! Unter anderem auf Initiative des BVVF, aber auch der ADR und des ZDS hat sich der Bundesmarktverband für Vieh und Fleisch in einem Schreiben an das BMELV gewandt und die drängendsten Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 ergeben haben, in einer Synopse zusammengefasst.
 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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