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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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BTV-3 Verbringungsregelungen – Zucht- und Nutztiere in BTV-freie Zonen in Deutschland

Das MLV NRW teilt uns soeben wie folgt mit:

 

BTV-3: Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztiere (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland

Aktualisierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich des Verbringens von Zucht- und Nutztieren teilt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW Folgendes mit:

Für das Verbringen von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland gilt:

Verbringungen sind möglich, wenn

  • die Tiere mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden und
  • sie während dieses Zeitraumes mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an mindestens 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorangriffen entnommenen Proben durchgeführt wurde.

Dies bedeutet nach derzeitigem Stand, dass die Tiere innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung (= Datum des Abgangs aus dem Herkunftsbestand) mittels PCR mit negativem Ergebnis auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet und mindestens 14 Tage vor der Probenentnahme durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden. Der Schutz ist nach der Probenahme bis zur Verbringung aufrechtzuerhalten.

Die Regelungen sind detailliert abrufbar unter: food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en. Die Angaben finden sich dort unter der Rubrik Movements within the EU. Alternativ können Sie über folgenden Link zugreifen: food.ec.europa.eu/system/files/2023-11/ad_control-measures_bt_movement_deu.pdf

Die Verwendung der Eigenerklärung für Tierhalter für die Verbringung von Zucht- und Nutztiere (Rinder, Schafe und Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland in der anhängenden Form wird empfohlen.

Die mitgeteilten Verbringungsregeln für Schlachttiere sowie für das innergemeinschaftliche Verbringen von Zucht- und Nutztieren gelten unverändert weiter. Eine Verbringung von Kameliden aus nicht BTV-freien Zonen (hier: Nordrhein-Westfalen) in BTV-freie Zonen in Deutschland ist nach wie vor nicht möglich.

Sobald weitere Informationen des BMEL vorliegen, werden Sie informiert.

Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder dementsprechend zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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