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Bundeskartellamt bestätigt Kritik an Verkauf unter Einstandspreis DBV-Proteste zu Billigaktionen bei Milchprodukten im März waren erfolgreich Auch die Verkaufsaktionen des EDEKA-Discounters Netto hat das Bundeskartellamt aufgrund der Hinweise des DBV geprüft. Die Wettbewerbswächter kommen zu dem Ergebnis, dass einzelne Milchprodukte von diesem Discounter unter Einstandspreis angeboten worden seien. „Angesichts ihrer Häufigkeit und des zwischen den Verkäufen bestehenden engen zeitlichen Zusammenhangs ist auch zu vermuten, dass etwaige Verkäufe unter Einstandspreis nicht nur gelegentlich erfolgten und daher unter das Verbot des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallen“, teilte das Kartellamt dem DBV mit. Angekündigt wurde, die Verkaufspraxis von EDEKA vom Bundeskartellamt eingehender zu untersuchen. Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes vom 24. Mai 2007 (http://www.bauernverband.de/presseservice_4043.html ) |
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ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
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