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Bundeskartellamt bestätigt Kritik an Verkauf unter Einstandspreis

DBV-Proteste zu Billigaktionen bei Milchprodukten im März waren erfolgreich

Das Bundeskartellamt hat Beschwerden des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gegen Verkaufsaktionen mit billigen Milch- und Molkereiprodukten von Discountern großer Lebensmittelhändler erstmals positiv beschieden. DBV-Präsident Gerd Sonnleitner hatte im März 2007 verbunden mit bundesweiten Bauernprotesten vor den Discountern Penny und Netto wegen Billigpreisen für Milchprodukte das Bundeskartellamt zur eingehenden Prüfung aufgefordert. Das Bundeskartellamt teilte Sonnleitner jetzt mit, dass die Recherchen des Amtes den Verdacht erhärteten, dass beim Rewe-Discounter Penny „die Verkaufspreise einzelner Produkte tatsächlich unter den Einstandspreisen lagen“. Deshalb setzt das Kartellamt die Prüfung fort, inwieweit diese Verkaufsaktionen für kurze Dauer oder länger stattgefunden haben. Ein längerer Verkauf wäre nach dem bisher geltenden Gesetz ein wettbewerbswidriges Verhalten.

Auch die Verkaufsaktionen des EDEKA-Discounters Netto hat das Bundeskartellamt aufgrund der Hinweise des DBV geprüft. Die Wettbewerbswächter kommen zu dem Ergebnis, dass einzelne Milchprodukte von diesem Discounter unter Einstandspreis angeboten worden seien. „Angesichts ihrer Häufigkeit und des zwischen den Verkäufen bestehenden engen zeitlichen Zusammenhangs ist auch zu vermuten, dass etwaige Verkäufe unter Einstandspreis nicht nur gelegentlich erfolgten und daher unter das Verbot des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallen“, teilte das Kartellamt dem DBV mit. Angekündigt wurde, die Verkaufspraxis von EDEKA vom Bundeskartellamt eingehender zu untersuchen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bauernverbandes vom 24. Mai 2007 (http://www.bauernverband.de/presseservice_4043.html )


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