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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Rheinland-Pfalz: jetzt auch 20-Kilometer-Schutzone

Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in der Gemeinde Hellenthal/Ortsteil Rescheid (Nordrhein-Westfalen) am heutigen Tag wird ein 20-Kilometer-Gefährdungsgebiet eingerichtet, das auch nach Rheinland-Pfalz reicht. Dieses befindet sich innerhalb des bereits bestehenden 150-Kilometer-Schutzgebietes um den Erstausbruch. Betroffen sind im Kreis Daun die Verbandsgemeinde Obere Kyll sowie die Ortsgemeinden Wiesbaum, Basberg, Berndorf, Oberbettingen, Kalenborn-Scheuern, Duppach und die Stadt Hillesheim; im Kreis Bitburg-Prüm die Ortsgemeinden Auw bei Prüm, Roth bei Prüm, Schwirzheim, Weinsheim, Gondenbrett, Buchet, Oberlascheid, Olzheim, Kleinlangenfeld und Neuendorf.

Innerhalb dieses Gebietes mit dem höchsten Gefährdungsstatus herrscht Stand still für Wiederkäuer. Das heißt, Tiertransporte sind verboten und es sind regelmäßige Untersuchungen der lebenden Tiere vorzunehmen. Wegen der besonderen Aktivitäten der Insekten, die die Krankheit übertragen, müssen Wiederkäuer eine Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang im Stall gehalten oder mit Insektiziden behandelt werden.

Das Landesuntersuchungsamt Reinland-Pfalz hat eine entsprechende tierseuchen-rechtliche Anordnung erlassen.

Umweltministerin Margit Conrad weist darauf hin, dass der Ausbruch der Blauzungenkrankheit zwar weit reichende Konsequenzen für die rheinland-pfälzischen Halter von Rindern, Schafen und Ziegen, mit sich bringt. Für die Verbraucher besteht nach wie vor keinerlei Gefahr, weil die Tierseuche auf den Menschen nicht übertragbar ist. Fleisch oder Milchprodukte können unbesorgt verzehrt werden.

Die bereits am 18. August eingerichtete 150-Kilometer-Schutzone gilt in ihren äußeren Grenzen weiterhin. Ab sofort entfällt jedoch die Unterteilung in Sperr- und Beobachtungsgebiete, wie in anderen betroffenen Ländern auch. Transporte innerhalb der Schutzzone sind möglich. Schlachttiere können im Einzelfall nach Genehmigung unter entsprechenden Auflagen auch außerhalb der Schutzzone verbracht werden.

In Rheinland-Pfalz gehören zur Schutzzone die Landkreise Ahrweiler, Neuwied, Mayen-Koblenz, Cochem-Zell, Altenkirchen, Westerwaldkreis, Rhein-Lahn-Kreis, Rhein-Hunsrück-Kreis, Bernkastel-Wittlich, Trier-Saarburg sowie die Städte Koblenz und Trier; die Kreise Daun und Bitburg-Prüm bis auf die im neuen Gefährdungsge-biet liegenden Orts- und Verbandsgemeinden; im Kreis Birkenfeld das Gebiet nördlich der B 41; im Kreis Mainz Bingen die Ortgemeinden Breitscheid, Bacharach, Oberdiebach und Manubach.

In Einzelfragen sind für die Tierhalter die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner.


Verantwortlich für den Inhalt: Stefanie Mittenzwei
Kaiser-Friedrich-Str. 1
55116 Mainz
Telefon: 06131-164645
Telefax: 06131/164649
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