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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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EU-Entscheidung zur Blauzungenkrankheit führt zu verkleinerter Gebietskulisse in Hessen

Beobachtungsgebiet umfasst nur noch elf Gemeinden in drei Landkreisen

Der ständige Veterinärausschuss der EU hat nach seiner gestrigen Sitzung in Brüssel entschieden, das Beobachtungsgebiet aufgrund der aktuellen Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen nicht auszuweiten. Wegen des weiterhin unklaren Krankheitsbildes und des bisher fehlenden Erregernachweises müssten zunächst weitere Untersuchungen durchgeführt werden, so die Begründung. Erneute Entscheidungen sind nach der nächsten Sitzung des Veterinärausschusses der EU in einer Woche zu erwarten.
Der Bund hat die Auffassung der EU in einer Eilverordnung (das ist eine Verordnung, der die Bundesländer nicht zustimmen müssen) umgesetzt. Damit gilt als Ausgangspunkt für den 150 Kilometer großen Schutzkreis (Sperrbezirk mit einem Radius von 100 Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet von weiteren 50 Kilometern) der Betrieb in Kerkrade/Niederlande.
Damit sind in Hessen nur noch insgesamt elf Gemeinden in den Landkreisen Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und im Rheingau-Taunuskreis betroffen.
Im Beobachtungsgebiet gilt ein Verbringungsverbot von Wiederkäuern (Schafe, Ziegen, Rinder) nach außerhalb des Beobachtungsgebietes zunächst für eine Woche, das heißt, die Tiere dürfen sich nur innerhalb des Beobachtungsgebietes bewegen. Lediglich zur direkten Schlachtung sind im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen durch die zuständige Veterinärbehörde möglich. Insgesamt davon betroffen sind 381 Betriebe. Die zuständigen Veterinärämter werden die Eilverordnung umsetzen und dann auch lokal über weitere Einzelheiten informieren. Die Polizei wird die Einhaltung der Bestimmungen überwachen.
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine nicht ansteckende, durch Insekten übertragene Viruserkrankung der Schafe, Ziegen, Rinder und wildlebenden Wiederkäuer. Sie gilt als für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
  • * *
Mit Stand 22. August 2006, 15 Uhr handelt es sich um folgende Gemeinden:
Rheingau-Taunus-Kreis Heidenrod

Lahn-Dill-Kreis Breitscheid
Lahn-Dill-Kreis Driedorf
Lahn-Dill-Kreis Haiger

Limburg-Weilburg Dornburg
Limburg-Weilburg Elbtal
Limburg-Weilburg Elz
Limburg-Weilburg Hadamar
Limburg-Weilburg Limburg a.d. Lahn
Limburg-Weilburg Mengerskirchen
Limburg-Weilburg Waldbrunn

Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine Telefonhotline zur weiteren Information eingerichtet. Die Hotline ist erreichbar unter der Nummer: 0611 / 815 4444 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr.

© 2006 Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz . Mainzer Straße 80 . 65189 Wiesbaden


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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