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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Rheinland-Pfalz: CORONA: vorübergehende Einstellung der Untersuchungen auf Blauzungenkrankheit am 9. April 2020 im Landesuntersuchungsamt Koblenz / ITSD

Das MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN (Rheinland-Pfalz) teilt uns wie folgt mit (Gz.: 104-85 102-20-1/2020-1):


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 23.03.2020, in der ich auf eine mögliche Einschränkung der veterinärmedizinischen Untersuchungen hingewiesen hatte. Aufgrund der zunehmenden Corona-Infektionen sieht es das Land als geboten an, alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten im Landesuntersuchungsamt zur Untersuchung der Menschen auf COVID-19 umzurüsten.

Das bedeutet, dass Untersuchungen auf Blauzungenkrankheit (BT) zu Handelszwecken nur noch bis zum 9. April 2020, 10:00 Uhr, durchgeführt werden können und bis auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden müssen. Alle nach diesem Zeitpunkt eintreffenden Proben werden nicht mehr auf BT untersucht, sondern unschädlich beseitigt. Bitte senden Sie nach diesem Zeitpunkt keine BT-Handelsblutproben mehr an das LUA.

Aus diesem sehr besonderen Anlass sehe ich es als vertretbar an, die eigentlich staatlich zu untersuchenden BT-Blutproben zu Handelszwecken ausnahmsweise an private Labore zur Untersuchung zu senden, um den ohnehin schon eingeschränkten Handel so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Die Bauernverbände können den Landwirten, die Landestierärztekammer den Tierärzten hier weitere Hilfestellungen geben, welche Labore in Frage kommen. Die BT-Proben sind direkt an private Labore zu senden, eine Weiterleitung von Proben durch das LUA erfolgt nicht. Die Untersuchungsergebnisse der Labore sind den Veterinärämtern zur Ausstellung der Handelsdokumente vorzulegen, dies kann auch über in HI-Tier eingestellten BT-Untersuchungsergebnisse erfolgen. Da das Memorandum mit den Niederlanden weiterhin in der bekannten Form in Kraft ist, müssen die Kälber die vorgegebenen Bedingungen erfüllen, um verbracht werden zu können.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass amtliche Verdachtsfälle auf anzeigepflichtige Tierseuchen, weiterhin im LUA zu untersuchen sind; hierbei ist zuerst das Veterinäramt zu verständigen, welches über das weitere Vorgehen entscheidet. Auch alle anderen Untersuchungen (z.B. auf BHV1, BVD, ASP) werden bis auf Weiteres im LUA durchgeführt. Allerdings kann es auch hier kurzfristig zu Einschränkungen kommen.

Parallel finden Gespräche auf Bund-Länder-Ebene sowie zwischen BMEL und der EU-Kommission statt, um einheitliche Erleichterungen in dieser besonderen Situation zu schaffen. Sobald wir Informationen haben werde ich Sie informieren.

Ich bitte in dieser außergewöhnlichen Situation um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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