Vollzug der tierseuchenrechtlichen Vorschriften gegen Blauzungenkrankheit
Die Bund-Länder-Tierseuchenreferentensitzung am 7.9.2006 hat sich einvernehmlich auf ein abgestimmtes Ablaufschema über das Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsvorschriften verständigt. Für Nordrhein-Westfalen gilt das Verbringen von Schlachttieren innerhalb der
20 km Zoneund in das Restriktionsgebiet qua Landesverordnung als genehmigt (bei Erfüllung aller Voraussetzungen und Anzeigepflicht beim Veterinäramt).






Regelungen Blauzungenkrankheit 8. September 2006