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Veterinäramt des Landkreises Harburg informiert – Tierhalterinnen und Tierhalter sollten Vorsorge treffen

Nach dem ersten Nachweis des Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) in einem Rinderbestand in Niedersachsen (Landkreis Göttingen) am 17. Juli erstreckt sich die im Juni 2026 nach einem Ausbruch im hessischen Kreis Fulda eingerichtete Handelsrestriktionszone nun auf weite Teile Niedersachsens.

Dort gelten besondere Vorgaben beim Handel mit empfänglichen Tieren wie Rindern, Schafen, Ziegen, Lamas, Alpakas und weiteren Wiederkäuerarten. Der Landkreis Harburg ist von dieser Restriktionszone nicht betroffen. Aufgrund des dennoch bestehenden Ansteckungsrisikos rät das Veterinäramt der Kreisverwaltung Tierhalterinnen und Tierhaltern grundsätzlich dazu, empfängliche Tiere in ihren Beständen zu impfen beziehungsweise die Impfung rechtzeitig aufzufrischen zu lassen.

Eine Impfung bietet den wirksamsten Schutz vor schweren Symptomen und somit vor Tierleid, Tierverlusten und wirtschaftlichen Einbußen, sagt Thorsten Völker, Leiter des Veterinäramtes. Augenblicklich sind Impfstoffe flächendeckend aber nicht verfügbar. Wir raten Tierhaltenden darum zu einem regelmäßigen Austausch mit den betreuenden Tierärzten, um zu klären, ob und wann Impfstoff zur Verfügung steht. Die Tierärzte können auch beraten, durch welche zusätzlichen Maßnahmen, zum Beispiel zur Gnitzenabwehr, das Ansteckungsrisiko zumindest reduziert werden kann.

Wichtig: Eine Impfung gegen den Serotyp 3 bietet keinen Schutz gegen den Serotyp 8. Hier ist eine eigene Impfung notwendig.

Die Restriktionszone in Niedersachsen

Für die Landkreise Göttingen, Braunschweig, Celle, Gifhorn, Goslar, Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Peine, Salzgitter, Schaumburg, Wolfenbüttel, Wolfsburg, die Region Hannover und die Stadt Hannover sowie Teile der Landkreise Diepholz, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Nienburg, Osnabrück, Uelzen und Verden gilt: Für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen aus der Restriktionszone in BTV-8-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden. Transporte von Zucht- und Nutztieren sind innerhalb der nicht BTV-8-freien Regionen Deutschlands ohne Einschränkungen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Auffälligkeiten zeigen. In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für Verbringungen innerhalb Deutschlands.

Die Blauzungenkrankheit (BTV)

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Für eine Ansteckung mit dem Virus sind insbesondere Wiederkäuer anfällig. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich. Die BTV wird von Mücken übertragen. Deshalb tritt sie in vielen Gebieten der Welt saisonal auf. Die typischen klinischen Symptome sind nur beim Schaf anzutreffen, wogegen andere befallene Wiederkäuer meist ohne erkennbare Symptome infiziert sind. Klinische Symptome sind massive Ödeme und Blutungen mit Fieber und Entzündungen bis hin zur Ulzera der Schleimhäute. Typisch und namengebend für die Krankheit ist die übermäßige Durchblutung und Schwellung der Zunge, die dicke blaue Zunge. Weiterhin kommt es häufig zu Trächtigkeitsstörungen mit Aborten und Missbildungen.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-harburg.de/blauzungenkrankheit sowie beim Veterinäramt des Landkreises Harburg: Telefon: 04171/ 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de. Außerdem finden sich weitere Informationen und eine interaktive Karte mit einer Darstellung der niedersächsischen Anteile der Restriktionszone unter: tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/tierseuchen_tierkrankheiten/wiederkauer/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html .

Quelle:

www.landkreis-harburg.de/portal/meldungen/blauzungenkrankheit-in-niedersachsen-901010800-20100.html?rubrik=1000042


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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