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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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29.04.2022rss_feed

Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Großbritannien (GBR) - Implementierung des mehrstufigen Verfahrens – aktueller Sachstand

Das BMEL teilt uns soeben (Geschäftszeichen: 324-01313/0043) wie folgt mit:

 

Auf meine vorherigen Schreiben zur Implementierung des mehrstufigen Verfahrens, gl. AZ, nehme ich Bezug.

Die Regierung von Großbritannien (GBR) hat am 28. April 2022 weitere – wesentliche – Anpassungen bezüglich der Implementierung des Border Operating Model zur Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft nach GBR angekündigt.

Die Ankündigung von GBR finden Sie unter folgenden Link:

questions-statements.parliament.uk/written-statements/detail/2022-04-28/hcws796

Bezüglich der Ausfuhr von Tieren und Erzeugnissen tierischer Herkunft aus der EU nach GBR betrifft dies unter anderem die folgenden Punkte.

Insbesondere die folgenden Maßnahmen, die ab Juli 2022 eingeführt werden sollten, werden vorerst nun nicht eingeführt:

  • Die Verlegung von weiteren gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen (SPS) bei Einfuhren aus der EU, die derzeit am Bestimmungsort durchgeführt werden, an die Grenzkontrollstellen (GKS).
  • Die verpflichtenden Veterinärbescheinigungen und SPS-Kontrollen bei Einfuhren aus der EU.
  • Verbote und Beschränkungen bei der Einfuhr von gekühltem Fleisch aus der EU.

Die bereits geltenden Kontrollen und Anforderungen bleiben davon unberührt.

Bezüglich des geänderten Zeitplanes hat GBR darüber in Kenntnis gesetzt, dass GBR im Herbst 2022 ein Target Operating Model veröffentlichen wird, in dem über die Neugestaltung der Grenzeinfuhrkontrollen informiert wird, und welches Ende 2023 als neues Implementierungsdatum vorsehen wird. GBR hat in Aussicht gestellt, dass das neue Target Operating Model dann sowohl für Produkte aus der EU als auch für Produkte aus dem Rest der Welt gelten wird.

Sobald weitergehende Informationen vorliegen, werde ich Sie in Kenntnis setzen.

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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